T-Shirtshop versteuern?
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Hallo,
ich habe einen T-Shirtshop bei spreadshirt.de & wollte jetzt wissen, ob sowas schon ein Gewerbe ist?
Weil normal kann man sich da als Privatperson anmelden & dann dort T-Shirts designen & dann zu dem Preis, was das T-Shirt kostet, eine Provision hinzutun.
Ich hab die Provision pro T-Shirt bei maximal 4€!
Muss ich dafür irgendwelche Steuern zahlen?
Die Provision wird auf mein PayPal-Konto gebucht.
gruß -
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Die Frage ist, ob Spreadshirt das versteuert wovon ich ausgehe (Mwst). Da es sich jedoch um deinen Gewinn bzw. Umsatz handelt, musst du das in deiner Umsatzsteuer bzw. Einkommenssteuer, also deiner Steuerklärung mit einbeziehen. In wie weit du dafür ein Gewerbe benötigst, kann ich dir nicht sagen, am besten du wendest dich an einen Steuerberater.
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Ich selber bin aber noch nicht 18...daher keine Steuererklärung!
Bei Spreadshirt darf sich aber jeder anmelden...
Die Einnahmen liegen aber bei weit unter 400€ im Jahr ;)
Etwa 40€ im Jahr nehme ich wohl ein (erhofft) & 20€ davon gebe ich für die Domains aus..
Ich frag auchnochmal bei Spreadshirt nach...Danke schonmal -
1. Grundinfos liefert bereits die FAQ von Spreadshirt.
2. Die Pflicht, Einkommen zu versteuern, ist nicht an Volljährigkeit gebunden.
3. Wenn Du kein Gewerbe angemeldet hast und nicht vorsteuerabzugsberechtigt bist, zahlt Spreadshirt die Provision OHNE Umsatzsteuer aus.
4. Eine verbindliche Auskunft bekommst Du weder hier noch bei Spreadshirt, sondern nur beim Finanzamt oder Steuerberater.
FF
Beitrag zuletzt geändert: 12.10.2010 13:16:54 von fatfreddy -
Frag ich halt nochma unseren Nachbarn (unseren Steuerberater) ;)
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Das Thema Umsätze it einem Shop hatte ich beim Steuerberater neulich schon gehabt und das ist auch im Internet in Erfahrung zu bringen.
Ein Onlineshop ist grundsätzlich Gewerbepflichtet, es ist egal ob 1€ oder 1 Mio Euro. EIn Gewerbe ist Grundvoraussetzung und muss auch ebenso versteuert werden. Ob es über Drittanbieter ist oder nicht, mit oder ohne Provision ist egal. Meines wissens, aufgrund dieser Regelung führt der Inhaber in diesem Fall keine Steuern ab, dass hat der Gewerbetreibende zu machen, der sich den Shop oder anderen Anbieter hat wo er Provisionen hat.
Ich würde mich da aber genauer informieren, mir reichte es das er sagte Gewerbe bei Onlineshop.
Heutzutage sind sogar nicht greifbare Geldmittel wie Gutscheine steuerpflichtig^^ -
Ich meine hier gelesen zu haben, ab wann man ein Gewerbe anmelden muss und wann nicht. Weiß aber nciht mehr genau wo es stand, musst mal ein bisschen suchen
http://www.gruenderlexikon.de/ -
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