Studenten selbsständig machen?
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betrag
dienstleistung
entsprechender gesetzlicher vorschriften
erfahrung
gleichartiger bezug
info
konzern
lebensjahr
privaten dienst
rechtsanspruch
ren
ruhegehalt
stiftung
tantieme
veranlagungszeitraum
vorteil
witwe
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Servus,
habt ihr erfahrungen mit selbstst?ndig machen. ich will mich mit einem kupel selbstst?ndig machen. wir 2 sind studenten. wir wollen da jetzt nicht den rie?en konzern aufbauen. das ganze soll unter ?19 von der Steuer befrteit werden. Wir dachten da an eine GBR. W?re cool, wenn ihr mir mal erfahrungen schildt.
CU
Sven -
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was f?r ein ?19 denn? EStG USt GewSt? w?re sicherlich sinnvoll, wenn du mal sagen w?rdest, welches gesetzt du meinst.
aber nur zur info, ?19 EStG kannste ausschliessen, da ist nix befreit.....
siehe hier:
(1) 1Zu den Eink?nften aus nichtselbst?ndiger Arbeit geh?ren
1. Geh?lter, L?hne, Gratifikationen, Tantiemen und andere Bez?ge und Vorteile, die f?r eine Besch?ftigung im ?ffentlichen oder privaten Dienst gew?hrt werden;2. Wartegelder, Ruhegelder, Witwen- und Waisengelder und andere Bez?ge und Vorteile aus fr?heren Dienstleistungen.
2Es ist gleichg?ltig, ob es sich um laufende oder um einmalige Bez?ge handelt und ob ein Rechtsanspruch auf sie besteht.
(2) 1Von Versorgungsbez?gen bleibt ein Betrag in H?he von 40 vom Hundert dieser Bez?ge, h?chstens jedoch insgesamt ein Betrag von 3.072 Euro im Veranlagungszeitraum, steuerfrei (Versorgungs-Freibetrag). 2Versorgungsbez?ge sind Bez?ge und Vorteile aus fr?heren Dienstleistungen, die
1. als Ruhegehalt, Witwen- oder Waisengeld, Unterhaltsbeitrag oder als gleichartiger Bezug a) auf Grund beamtenrechtlicher oder entsprechender gesetzlicher Vorschriften, b) nach beamtenrechtlichen Grunds?tzen von K?rperschaften, Anstalten oder Stiftungen des ?ffentlichen Rechts oder ?ffentlich-rechtlichen Verb?nden von K?rperschaften oder2. in anderen F?llen wegen Erreichens einer Altersgrenze, Berufsunf?higkeit, Erwerbsunf?higkeit oder als Hinterbliebenenbez?ge gew?hrt werden; Bez?ge, die wegen Erreichens einer Altersgrenze gew?hrt werden, gelten erst dann als Versorgungsbez?ge, wenn der Steuerpflichtige das 63. Lebensjahr oder, wenn er schwerbehindert ist, das 60. Lebensjahr vollendet hat.
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