<== Stimmt das so ==>
lima-city → Forum → Sonstiges → Spam und sonstiges Unvergütetes
akzeptieren
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datenschutz
datenschutzbestimmungen
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hinweis
jemand
leitwerk
nennung
niemand
nutzer
rechtsberatung
regeln
registrierung
sagen
stammen
umsetzen
wort
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(5) Mit der Einverständnis der Nutzungsbedingungen, erklären sie sich auch mit den Datenschutzbestimmungen und Regeln vollkommen einverstanden.
Ist das so richtig ausgedrückt, ich finde das klingt bisschen komisch ??
Könnte man das anders ausdrücken.
Ich will damit Aussagen, wenn man mit den Nutzungsbedingungen einverstanden ist, dann ist man auch mit den Datenschutzbestimmungen und Regeln einverstanden.
Darf ich das überhaupt so schreiben ???
LG
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Ich glaube nicht, dass das rechtlich korrekt ist. Wenn du AGB, Datenschutz und Regeln hast, dann muss der User afaik alles als Einverstanden abhaken. Aber ich bin mir da nicht sicher...
Die Forumlierung ist an sich korrekt. Villeicht würde ich nur das Wort "Einverständnis" durch ein anderes ersetzen, das klingt nähmlich seltsam... -
[Checkbox] Nutzungsbedingungen akzeptieren
(Hinweis: Mit dem Akzeptieren der Nutzungsbedingen erklären Sie sich mit außerdem mit der Datenschutzbestimmung und den Regeln einverstanden.)
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Die Einverständnis? (-> "mit der Einverständnis")
Zweimal der Stamm von "einverstanden" in einem Satz ist stilistisch unschön...
Rechtliches kann ich nicht sagen.
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Ok, nur wird es ein bischen schwierig sein, das ganze in Joomla einzubauen.
Weiß vielleicht jemand wie ich in Joomla bei der Registrierung so machen kann:
[Checkbox] Ich bin mit den Nutzungsbedingungen einverstanden.
[Checkbox] Ich bin mit den Datenschutzbestimmungen einverstanden.
[Checkbox] Ich bin mit den Regeln einverstanden.
LG
Play 5 -
Wieso lässt du die Regeln und Datenschutzbestimmungen abhacken? Die Regeln sind nur ein Leitwerk, damit der User sieht, wofür er zB gelöscht werden kann. In den AGB steht, dass du ihn ohne Nennung eines Grundes löschen darfst. Das heißt also, egal ob er die Regeln aktzeptiert oder nicht, du darfst ihn unabhängig der Aktzeptanz der Regeln (welche gerichtlich eh keinen Wert haben) löschen. Bei den Datenschutzbestimmungen reicht es völlig aus, diese irgendwo sichtbar auf der Seite zu verlinken (ähnlich Impressum). Es reicht also völlig aus, wenn der User nur die AGB zu aktzeptieren hat, die Regeln (die an nicht unbedingt braucht) sind nur ein Leitwerk für den Nutzer, um zu sehen wie eine Handlung die in den AGB steht zustande kommt und die Datenschutzerklärung kannst du einfach so verlinken.
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Danke
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Trotzdem sei noch gesagt: Das ist keine Rechtsberatung. Würde es zwar auch so sehen, wie Trueweb und wahrscheinloch so umsetzen, wie Ferdinand, aber rechtlich bindend sind die Aussagen nicht. Das kann nur ein Anwalt.
Gruß
Tim -
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