Spenden Aktion für eigene HP?
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klar,
wie das mit dem Gewerbe ist, musst du dich aber genauer erkunden, wegen Spenden und so
schau vllcht mal da
Beitrag zuletzt geändert: 2.11.2009 20:15:43 von konstel -
Am besten mal auf http://tinyurl.com/ylgohqr gucken, da gibt es ganz viele ähnliche Threads in anderen Foren oder komplett andere Seiten, die deine Frage sehr gut beantworten dürften.
http://www.juraforum.de/forum/showthread.php?t=129476
http://www.e-recht24.de/forum/4070-gewerbe-kostenlosen-dienst-spendenbutton.html
http://www.wer-weiss-was.de/theme64/article5251441.html
und evtl. auch http://www.klamm.de/forum/showthread.php?t=137855 dürften dir ebenfalls helfen
Beitrag zuletzt geändert: 2.11.2009 20:23:59 von roemmler -
Eigentlich ist es schon erlaubt, das Gewerbliche allerdings variiert von Land zu Land.
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Hallo,
ich habe mich mahl Invormier, und herausgefunden das eine Spendeanakton
meldepflichtig ist und niss zu eien gewissen betrag nicht versteuert werden muss.
die frage einfach GOOGLEN, da findest d eine menge interessante anworten
mfg
gatterer -
Nein, Spendenaktionen sind nur nach gewerblicher Eintragung, oder für Vereine erlaubt. Lediglich die Versteuerung hängt von der Höhe der Spenden ab. Ebenso sind Verkäufe z.B. Spreadshirt, nur mit einer Gewerbeanmeldung erlaubt, bei denen man mit Provisionszahlungen erlaubt.
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meetmyfriendz schrieb:
schade weil wolte so was auch auf meiner seite machen da es ja leicht verdienntes geld is aber nach dem ich das gelesen habe lasse ich es leiber. Danke an dich das du das hier geschreiben hast hätte ich das nicht gelesen dan hätte ich jetzt eine fehler gemacht und hätte vllt sogar eine anzeige kasiren können oder irre ich mich da???
Nein, Spendenaktionen sind nur nach gewerblicher Eintragung, oder für Vereine erlaubt. Lediglich die Versteuerung hängt von der Höhe der Spenden ab. Ebenso sind Verkäufe z.B. Spreadshirt, nur mit einer Gewerbeanmeldung erlaubt, bei denen man mit Provisionszahlungen erlaubt.
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Ne Anzeige ist ist gut, das ganze wäre Steuerhinterziehung und wird sogar mit Freiheitsstrafen geahndet (wobei das natürlich von der Höhe der Einnahmen anhängt).
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