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Sozialkunde 2 Fragen

lima-cityForumSonstigesPolitik & Wirtschaft

  1. Autor dieses Themas

    t****k

    Hallo,

    ich habe 2 Fragen zu Sozialkunde:

    Frage1:

    Rechtsextremismus stellt in Deutschland ein Problem dar, weil viele Menschen .. Demokratie nicht bewusst sind. Nenne 3 dieser Werte, die unseren heutigen NS-Diktatur unter Adolf Hitler unterscheiden.


    Frage2:

    Eine wichtige Staatsaufgabe ist die Sicherstellung einer funktionierenden Verwaltung zwischen Eingriffsverwaltung und Leistungsverwaltung unterschieden. Gibt zu den Verwaltungsarten je 2 typische Beispiele an.


    Wer kann mir die beantworten?

    Gruß Tobi
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  3. Wozu sollten wir deine Hausaufgaben machen? :wall:
  4. Autor dieses Themas

    t****k

    weil ich mich damit gar nicht auskenne, und der lehrer bringt uns auch nichts bei und möchte eine Kurzprobe schreiben.
  5. Dann solltest du dich mal einlesen in die Thematik. Siehe Wikipedia und Co!
  6. kalinawalsjakoff

    Kostenloser Webspace von kalinawalsjakoff

    kalinawalsjakoff hat kostenlosen Webspace.

    Naja Begriffe die du bei Wikipedia nachgucken kannst: Adolf Hitler, Diktatur, Demokratie, Rechtsextremismus und so weiter, die Begriffe würde ich schonmal bei Google eingeben und lesen was ich dazu finde. Dann kann ich eine Diktatur und die demokratiue unterscheiden und die besagten Werte herausarbeiten.

    Naja und zur Frage Zwei: Google hilft auch hier bei den Begriffen Leistungsverwaltung und Eingriffsverwealtung. Lesen Bildet.
  7. Autor dieses Themas

    t****k

    Würde das für Eingriffsverwaltung reichen:

    -Greift eine Maßnahme der Verwaltung in die Grundrechte des Bürgers ein, so spricht man von Eingriffsverwaltung.
    -Das Eingriffsrecht ist Teil der Eingriffsverwaltung. Es greift in die Rechte Dritter ein.


    Oder reicht das hier für Eingriffsverwaltung:
    Hier greift die öffentliche Verwaltung in die Rechte des Bürgers ein. Er verliert eine Berechtigung oder muss Zahlung leisten, ohne hierfür eine Gegenleistung zu erhalten.

    Leistungsverwaltung:
    Hier gewährt die öffentliche Verwaltung dem Bürger Rechte oder verschafft ihm Vorteile. Sie können sich direkt finanziell auswirken. Es können aber auch Rechte ohne direkte finanzielle Wirkungen eingeräumt werden. (Z.B. Baugenehmingung)




    Gruß Tobi

    Beitrag zuletzt geändert: 13.1.2011 21:55:41 von tobitk
  8. kalinawalsjakoff

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    kalinawalsjakoff hat kostenlosen Webspace.

    tobitk schrieb: Würde das für Eingriffsverwaltung reichen:

    -Greift eine Maßnahme der Verwaltung in die Grundrechte des Bürgers ein, so spricht man von Eingriffsverwaltung.
    -Das Eingriffsrecht ist Teil der Eingriffsverwaltung. Es greift in die Rechte Dritter ein.


    Gruß Tobi


    Wir sind nicht deine Lehrer. Von daher maßen wir uns nicht an zu wissen, ob mit diesen zwei dahingeklecksten Wortgruppen deine Aufgabe erfüllt währe.
  9. Autor dieses Themas

    t****k

    habe jetzt folgendes, aber stimmt das?


    Frage:
    Eine wichtige Staatsaufgabe ist die Sicherstellung einer funktionierenden Verwaltung zwischen Eingriffsverwaltung und Leistungsverwaltung unterschieden. Gibt zu den Verwaltungsarten je 2 typische Beispiele an.


    Antwort zu Eingriffsverwaltung
    Eingriffsverwaltung:
    Hier greift die öffentliche Verwaltung in die Rechte des Bürgers ein. Er verliert eine Berechtigung oder muss Zahlung leisten, ohne hierfür eine Gegenleistung zu erhalten. Greift eine Maßnahme der Verwaltung in die Grundrechte des Bürgers ein, so spricht man von Eingriffsverwaltung. Das Eingriffsrecht ist Teil der Eingriffsverwaltung. Es greift in die Rechte Dritter ein. Ein Grundstückseigentümer wird verpflichtet, einen am Straßenrand auf seinem Grundstück stehenden Baum zu fällen, weil dieser nicht mehr standsicher ist und die Gefahr besteht, dass er in den öffentlichen Straßenraum stürzen könnte.. Die Gemeinde verpflichtet einen im Winter den Weg zu streuen.


    Antwort zu Leistungsverwaltung

    Leistungsverwaltung:
    Hier gewährt die öffentliche Verwaltung dem Bürger Rechte oder verschafft ihm Vorteile. Sie können sich direkt finanziell auswirken. Es können aber auch Rechte ohne direkte finanzielle Wirkungen eingeräumt werden. (Z.B. Baugenehmingung, die Errichtung von Bibliotheken und Museen, , öffentliche Wasserversorgung)


    Beitrag zuletzt geändert: 13.1.2011 22:17:11 von tobitk
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