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Sondergenehmigungsgrundlage?!

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  1. Autor dieses Themas

    m16

    Kostenloser Webspace von m16

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    Hi,

    wenn ich hier im Reallifeforum falsch bin, dann schon mal sorry. Mir fiel kein besseres auf.

    Also, meine Frage ist,

    in Deutschland ist es ja so geregelt, dass man bis 22 Uhr laute Musik hören darf. Nach 22 Uhr müssen alle Soundanlagen und andere Geräusche auf Zimmerlautstärke gedreht werden.
    Zwar kann man sich eine Sondergenehmigung besorgen, bzw. wenn man solch eine Genehmigung geholt hat, erst dann darf man auch nach 22 Uhr lauter Musik hören.

    Meine Frage ist, welche Voraussetzungen muss man für solch eien Genehmigung haben und woher kann man sie sich besorgen?

    mfg

    m16
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  3. thoba

    Co-Admin Kostenloser Webspace von thoba

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    in Deutschland ist es ja so geregelt, dass man bis 22 Uhr laute Musik hören darf.

    In ganz Deutschland ist dies nicht so geregelt, da es hierfür kein entsprechendes Bundesgesetz gibt. Jedoch gibt es in einigen Bundesländern entsprechende Landesgesetze, die hierzu Reglungen treffen. Des Weiteren erlassen auch einige Kommunen entsprechende Satzungen, die Genaueres regeln.

    Um hier evtl. eine Antwort geben zu können, würde ich mehr Daten benötigen.

    Um welches Bundesland handelt es sich, ggf. auch welcher Ort?

    Für was möchtest du eine Sondergenehmigung haben? Gaststätte, o.ä., oder privat für eine Party, etc.?
  4. Autor dieses Themas

    m16

    Kostenloser Webspace von m16

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    in Deutschland ist es ja so geregelt, dass man bis 22 Uhr laute Musik hören darf.

    In ganz Deutschland ist dies nicht so geregelt, da es hierfür kein entsprechendes Bundesgesetz gibt. Jedoch gibt es in einigen Bundesländern entsprechende Landesgesetze, die hierzu Reglungen treffen. Des Weiteren erlassen auch einige Kommunen entsprechende Satzungen, die Genaueres regeln.

    Um hier evtl. eine Antwort geben zu können, würde ich mehr Daten benötigen.

    Um welches Bundesland handelt es sich, ggf. auch welcher Ort?

    Für was möchtest du eine Sondergenehmigung haben? Gaststätte, o.ä., oder privat für eine Party, etc.?



    Also es handelt sich um das Bundesland Niedersachsen. Landkreis Stade um ganz genau zu sein. Es handelt sich hierbei erst mal um eine private Feier. Da ich allerdings die Möglichkeit hätte, das über eine Firma zu regeln, wären beide Möglichkeiten für mich sehr interessant.

    Es handelt sich außerdem um eine Silvesterparty.

    mfg

    m16
  5. thoba

    Co-Admin Kostenloser Webspace von thoba

    thoba hat kostenlosen Webspace.

    Meine obige Aussage muss ich widerrufen. Die Nachtruhe ist deutschlandweit doch über die 18. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes geregelt.

    Zuständigkeiten nach dem BImSchG zu ermitteln ist recht schwierig, da hier wie gesagt auch viel über Satzungen der Gemeinden geregelt ist.

    Nach meinem persönlichem Empfinden wirst du keine Ausnahmegenehmigung für diesen Fall bekommen. Meistens ist es aber so, dass der Lärmschutz an Silvester durch Satzung meistens eh schon gelockert ist.

    Da die Prüfung dieses Falles sich doch als recht schwierig gestaltet, würde ich dir empfehlen, einfach mal bei deiner Gemeinde anzurufen. Die können dir sicherlich beratend weiterhelfen. Sofern der LK Stade zuständig sein sollte, werden sie dich auch an diesen verweisen. Erfahrungsgemäß haben aber die Gemeinden einiges per Satzung geregelt. Von daher würde ich dir raten, die Gemeinde zuerst zu kontaktieren.
  6. Autor dieses Themas

    m16

    Kostenloser Webspace von m16

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    Meine obige Aussage muss ich widerrufen. Die Nachtruhe ist deutschlandweit doch über die 18. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes geregelt.

    Zuständigkeiten nach dem BImSchG zu ermitteln ist recht schwierig, da hier wie gesagt auch viel über Satzungen der Gemeinden geregelt ist.

    Nach meinem persönlichem Empfinden wirst du keine Ausnahmegenehmigung für diesen Fall bekommen. Meistens ist es aber so, dass der Lärmschutz an Silvester durch Satzung meistens eh schon gelockert ist.

    Da die Prüfung dieses Falles sich doch als recht schwierig gestaltet, würde ich dir empfehlen, einfach mal bei deiner Gemeinde anzurufen. Die können dir sicherlich beratend weiterhelfen. Sofern der LK Stade zuständig sein sollte, werden sie dich auch an diesen verweisen. Erfahrungsgemäß haben aber die Gemeinden einiges per Satzung geregelt. Von daher würde ich dir raten, die Gemeinde zuerst zu kontaktieren.


    Ich hatte letztes Jahr noch vor Silvester bei der Polizei angerufen und nachgefragt, da ich davon ausgegangen bin, weil ein Freund mir das erzählt hatte, dass an Silvester bis um Mitternacht laute Musik gespielt werden darf. Die Polizei hat mir aber gasagt, das ohne Erlaubniss es weiterhin ab 22 Uhr Rühestörung sein würde, wenn zu laute Musik gepsielt werden würde.

    Naja, wie dem auch sei, ich werde einfach mal zur Gemeinde gehen und nachfragen, was da nun Sache ist. Danke für die Hilfe.

    mfg

    m16
  7. t*****b

    Habt ihr evtl. die Möglichkeit im Industriegebiet zu feiern? Ich glaube dort gibt es andere Verordnungen (darum sind die meisten größeren Discos in Industriegebieten).
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