Sind Springermesser illegal?
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Ja sie sind auch verboten, aber es gibt da besondere Bestimmungen und Ausnahmen. Hätte dir auch Google sagen können:
Bei dem Springmesser handelt es sich auch um eine Waffe i.S.d. des Waffengesetzes gem. §1 (2) Nr. 2b i.V.m. Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.1.
Ob es sich um eine verbotene Waffe handelt, ergibt sich aus der Anlage 2 Abschnitt 1 (Liste der verbotenen Waffen.
In dieser Anlage 2 Abschnitt 1 sind unter der Nummer 1.4.1 die Voraussetzungen für ein Verbot angeführt. Kommt auf Knopfdruck die Klinge nach vorne heraus, so ist der Umgang mit solch einem Messer grundsätzlich verboten und wird gem. § 52 (3) Nr. 1 strafrechtlich sanktioniert.
Kommt die Klinge seitlich heraus, so müssen gewisse Merkmale der Klingeneigenschaft erfüllt sein, die zu einem Nichtverbot führen. Erstens Klinge nicht länger als 8,5 cm oder Klinge nicht zweiseitig geschliffen oder in der Mitte mindestens eine Breit evon 20 von hundert ihrer Länge aufweist oder einen durchgehenden Rücken der sich zur Schneide hin verjüngt. Sollte bereits ein Kriterium nicht erfüllt sein, so führt dies zur Verbotseigenschaft und wird ebenfalls gem. § 52 (3) Nr. 1 WaffG sanktioniert.
(Entnommen von http://www.juraforum.de/forum/archive/t-65663/springmesser,-strafe)
€dit: Nach dem Bild zu urteilen dürfte es legal sein. Kann es aber nicht genau sagen. Musst du mal nachmessen.
Beitrag zuletzt geändert: 3.7.2009 13:52:15 von reimann -
Dem Führungsverbot unterliegenden "Messer mit einhändig feststellbarer Klinge". Das umfasst alle Klappmesser, deren Klingen (unabhängig von der Klingenlänge) mit nur einer Hand geöffnet werden können, und bei denen zum Einklappen der Klingen eine mechanische Sperrvorrichtung gelöst werden muss.
Quelle: www.messerforum.net
Sofern diese Aussage das Gesetz richtig wiedergibt, ist das Messer verboten.
FF -
Gelten diese Verbote für den generellen Besitz oder nur für das mit sich führen dieser Waffen?
MfG
Faultier -
Betreits Erwerb und Besitz einer verbotenen Waffe sind eine Straftat und werden mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahre oder Geldstrafe geahndet. (Quelle: WaffG §52 Absatz (3)).
FF -
Ist das in österreich auch so?
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