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Screenshot, E-Mail, Chat-Verlauf usw. als Beweis vor Gericht?

lima-cityForumSonstigesOff-Topic

  1. Autor dieses Themas

    drafed-map

    Kostenloser Webspace von drafed-map

    drafed-map hat kostenlosen Webspace.

    Ich habe mal so eine Fernsehshow gesehen, in der es darum geht, wann man vor Gericht Recht hat. Da hies es gleich "Screenshot machen, ausdrucken und vor Gericht vorlegen!". Ich habe mir sofort gedacht "was ein bullshit! Das kann doch jeder Trottel fälschen!!!". Jetzt frag ich mich, ob das tatsächlich zulässig sein kann.


    Einerseits wissen wahrscheinlich 99,99% der deutschen überhaupt nicht, wie man so etwas fälscht, und deren Fälschungsversuche würden sofort auffliegen, andererseits hätten es die anderen 00,01% der Deutschen (die, die zu mindestens ein winziges Bisschen Ahnung haben) dann sehr leicht, immerhin würde man dann bei jeder Internetangelegenheit Recht bekommen.

    Es genügt ja inzwischen sogar, wenn man sich Firebug runterläd, und damit schnell mal was verändert. Das kleine Symbol unten rechts ist ja sofort weg gemacht. Bevor es Firebug gab, war es nicht ganz so leicht, aber immernoch leicht genug, um in 2 Minuten die perfekte Fälschung zu erhalten.

    Vor Gericht kann ja nicht geklärt werden, ob man weis, wie so etwas geht. Man kann sich ja einfach als ahnungslos ausgeben, und die Daten, die belegen, dass man sich mit sowas auskennt sind schnell vernichtet.




    Ob es tatsächlich stimmt, dass Screenshots als Beweis zulässig sind, weis ich nicht, und würde es gerne hier erfahren, aber ich mache mal eine kleine Abstimmung, um herauszufinden, wie ihr darüber denkt. Es gibt ja (fast) keinen Limaner, der nicht weis wie das geht :wink:

    Abstimmung (Nur eine Auswahl möglich)

    Es sollte als Beweis zugelassen werden.
    27,27 % (3 Stimmen)
    Es sollte nicht als Beweis zugelassen werden.
    72,73 % (8 Stimmen)
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  3. zwiebeldoener

    Moderator Kostenloser Webspace von zwiebeldoener

    zwiebeldoener hat kostenlosen Webspace.

    Ich war immer der Meinung/in dem "Wissen", dass Screenshots, selbstgedrehte Videos und selbstgeschossene Fotos, ebenso wie Tonbandaufnahmen nur als Indizien gelten, aber nicht als Beweismittel. Inwiefern das aber der Wahrheit entspricht kann ich jetzt natürlich nicht sagen.
    Allerdings wäre es ohne diese Möglichkeit u.U. sehr schwer zu beweisen, wenn das Verbrechen geschickt durchgeführt wird.

    P.S.: Ich bin mir aber selbst nicht sicher, wie ich bei der Umfrage stimmen sollte. Fälschen kann man mit Fachwissen eigentlich alles.

    Beitrag zuletzt geändert: 20.9.2009 20:43:48 von zwiebeldoener
  4. Laut meinem Wissen wir es sehr schwer nachzuweisen, dass ein Anbieter Informationen vorenthalten hat.

    Ein Fall war so, dass Ein Abieter Informationen vorenthalten hat und nachträglich dann Fußnoten (klein und fast nciht zu lesen) hinzugefügt hatte! Aber indem die Geschädichten via Sreenshot nachweisen konnten, dass die Fußnoten zu ihrer Zeit noch fehlten, wurden ihnen recht zugesprochen.

    Irgendwie schon wie ein Beweisstück!

    Naja aber das ist glaub ich von Fall zu Fall anders, weil beim meinen Beispiel mehrere Vorhanden waren, die alle den änlichen Sreenshot ohne Fußnoten hatten. [Müsste sonst eine riesen Verschwörung sein]

    EDIT: Habe das eben gefunden :D

    Geschrieben von: "Axel Dittmann" http://www.stereopoly.de/internet-piraterie-screenshot-als-beweis-vor-gericht-ungultig/

    Internet-Piraterie: Screenshot als Beweis vor Gericht ungültig

    Piraterie

    Ihr habt sicher schon einmal davon gehört: Studenten werden bezahlt, um illegalen Datenverkehr aufzudecken. Dokumentiert wird dies durch einen einfachen Screenshot. Eine simple Geschäftsidee, die von der ProMedia GmbH (www.antipiracy.de) mit exklusivem Auftrag des Phonoweltwirtschaftsverbandes umgesetzt wird.

    Das Landgericht Hamburg hat nun dieses Vorgehen als nicht ausreichend für eine Verurteilung erklärt. Nur weil einem Internetanschluss eine feste IP-Adresse zugeordnet ist, ist dies kein ausreichender Tatverdacht. Die Gerichte bezweifeln nun die Beweiskraft des durch die Musikindustrie erbrachten Materials.

    Angeschuldigter bei der Verhandlung war ein Tauschbörsennutzer, der zwei Lieder von “Silbermond” heruntergeladen. Dies wurde von einem litauischen Studenten mit einem Screenshot dokumentiert.


    Dazu muss man ja nichts mehr sagen: Also nicht ausreichend!

    Gruß
    illuxio

    Beitrag zuletzt geändert: 20.9.2009 20:58:56 von illuxio
  5. Hier auch nochmal was von Fachleuten: http://www.digitalrecht.net/2011/06/bundeskanzlerin-tritt-zuruck-beweiswert-von-screenshots/

    Scheint wohl auf den Fall anzukommen.
  6. Autor dieses Themas

    drafed-map

    Kostenloser Webspace von drafed-map

    drafed-map hat kostenlosen Webspace.

    Ich habe dieses Thema vor fast zwei Jahren eröffnet :wink:.

    Dennoch: Der User, der dieses Thema eröffnet hat, war derart dämlich, dass er hier geblieben ist, und ihn interessiert das Thema immer noch. Jetzt interessiert ihn aber auch noch, wie es mit anderen Beweisen, die der Dau (und dazu gehören bekanntlich sämtliche Vertreter alle vier Machtsektoren) für relativ fälschungssicher hält, aussieht.

    Beitrag zuletzt geändert: 3.8.2011 21:41:44 von drafed-map
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