Schuldrecht
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Das ist jetzt keine Rechtsberatung, aber ich würde spontan sagen, dass B den Laden verlassen muss, da der Mietvertrag ausgelaufen ist. Da C erheblicher Schaden entsteht, müsste für diesen Schaden B aufkommen, das heißt, Entschädigung für die Kosten von C plus Entschädigung für die fehlende Miete von C an A, falls diese mehr kostet als die Miete von B an A, ansonsten seine Miete. So würde ich denken, jedoch nur falls B nicht noch den Monat drin bleiben durfte, dann kann C natürlich nur die Miete von B beanspruchen und muss in diesem Fall für den Schaden von C aufkommen, da der Vertrag nicht erfüllt werden kann.
(ich hoff ich bin jetzt durch die ganzen A, B, C nicht zu arg durcheinander gekommen ;) ) -
Ich schließe mich der oberen Meinung an .
Laut OGH ist der Mieter dazu verpflichtet jegliche verlängerung des vertrages zu melden und die darufhin entstehenden Kosten zu tragen .
Zusätzlich würde ich den alten Mieter nicht nur auf die Geldliche entlastung der Mitarbeiter zahlen lassen sondern auch noch den verdienstausfall versuchen vor Gericht geltend zu machen .
PS: Das angebot über die 15000€ zeigt schon das dort eine art Betrug hinter steht.
MFG
Patrick Pechmann -
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