Schüler erstellen nebenbei Websites - illegal?
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Solltest dir einen Gewerbeschein holen, da du ja für nicht nur einen Unternehm die site machst kannst du das Ja nicht als 400er Anmelden.
Du musst zu mind. einen Kleingewerbeschein Haben (nebengewerbe).
Alles andere ist Schwartzarbeit da die Firma das ja angeben muss wo das Geld bleibt ! -
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schaedlich schrieb:
Wenn man nicht angestellt ist, dann kann man doch mit denen einen Werkvertrag machen. Dazu braucht man keinen Gewerbeschein!
Genau so sehe ich das auch. Ich stelle einfach eine Nettorechnung die mein Auftraggeber auch in die Buchhaltung geben kann.
Ich Arbeite als freier Mitarbeiter, benutze mein eigenes Arbeitsgerät usw. Das ist doch genau der Fall für einen Werkvertrag?
Hier werden ständig Beiträge gelöscht. Was ist los?
Beitrag zuletzt geändert: 28.9.2010 18:17:08 von aklasse -
Meinermeinung nach nicht weil, du kein vertrag abgschlossen hast und du hast es ja freiwilig gemacht das hat mit deiner Persönlichen lage zu tun was und für wen du gemacht hast du solltest dich infomieren .
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narutotown schrieb:
Meinermeinung nach nicht weil, du kein vertrag abgschlossen hast und du hast es ja freiwilig gemacht das hat mit deiner Persönlichen lage zu tun was und für wen du gemacht hast du solltest dich infomieren .
Ich verstehe nicht worauf du hinaus willst. Bitte etwas genauer schreiben. -
Also ich mache selbst beruflich Websites und habe dazu eine Werbeagentur angemeldet. Werkvertrag ist ein gutes Stichwort, wenn du Österreicher bist solltest du dich darüber informieren. So solltest du auch als Jugendlicher legal deine Dienste anbieten können. Sogar in unbegrenzter Höhe, allerdings fallen dann natürlich auch Sozialabgaben und Steuern an ab gewissen Grenzbeträgen. Am besten erkundigst du dich auf der Wirtschaftskammer oder direkt am Finanzamt (ja, manchmal sind die auch zu etwas Nutze )) und die vom Infocenter haben es schon öfters geschafft mir die Dinge verständlich zu machen).
Gewerbeanmeldung ist jedenfalls Unsinn, wenn du nur ein paar Hunderter im Jahr verdienst, denn schon alleine die Kammerumlage macht mindestens 100 Euro aus und dann noch die restlichen Kosten...
Grüße Christian
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Ja dies ist legal. Du darfst in diesen Alter schon Arbeiten. Ich würde mich aber mal an deiner Stelle beim Finanzamt melden und schauen was diese sagen, ob du Steuern zahlen musst oder so. Denn wie ich das so verstanden habe machst du das Regelmäßig . Und wenn dann das Finanzamt bei dir vorbei surft kann das zu steuerrückzahlungen kommen und die können ganz schön hoch sein.
Ansonsten viel spaß noch beim Webseitenerstellen -
Auch bei mir alle Angaben ohne Gewähr
Was hier bisher noch überhaupt nicht beleuchtet wurde, ist die Möglichkeit, das Ganze als Aufwandsentschädigung abzurechnen. Ich kenn mich zwar nicht wirklich damit aus, weiß aber, dass das im sozialen Bereich (Ferienfreizeiten etc.) so üblich ist. Geht natürlich auch nur bei geringem "Einkommen". Die Steuererklärung läuft bei geringen Einkommen dann über deinen Vater/deine Mutter. -
Habe mich nun erkundigt, wobei mir die Dame dort selbst nicht ganz geheuer war...
So wie ich das bis jetzt in Erfahrung gebracht habe darf ich 9000€ jährlich Steuerfrei verdienen als Schüler.
Ob das nun stimmt. Ich weiß es nicht.
Ich werde mich auf jeden Fall weiter informieren. Wo denkt ihr werde ich diese Infos am besten finden/erfragen? -
Ich habe mal gelesen, das man bis zu 700€ Monatlich keine Steuererklärung mache muss, das wären dann 8400€ im Jahr.
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