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Schallplatten ändern und verkaufen / verschenken

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  1. Autor dieses Themas

    sonok

    Moderator Kostenloser Webspace von sonok

    sonok hat kostenlosen Webspace.

    Hey!

    Darf ich bei alten Schallplatten die Label etc überkleben und als Promo für ein Projekt von mir verschenken? Oder / und verkaufen?

    Eckdaten:
    Bezug: Ramschecke Plattenladen, größtenteils Kostenlos
    Änderung: Labels überkleben, neue Hülle basteln ( ohne Bezug zur Musik auf der Platte )
    Kontext: Kunstkontext ( beworben wird die Webseite eines Kunstprojektes )
    Promo für: nichtkommerzielle Webseite ( dh ohne Werbung / Kosten für den Nutzer )
    Auflage: 50 - 70 oder so

    Hat da irgendwer irgendeine Vorstellung?

    Danke im Voraus! :smile:


    Edit:
    Angedacht ist an sich eine vollständige Anonymisierung, aber ich kann diev auch durchnummerieren und Label / Künstler / Lied dann auf die Webseite packen.
    Und - das beworbene Projekt hat 0 Bezug zur Musik bzw Musikbranche. Vollkommen anderes Feld.

    Beitrag zuletzt geändert: 7.9.2017 13:38:01 von sonok
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  3. turmfalken-nikolai

    Kostenloser Webspace von turmfalken-nikolai

    turmfalken-nikolai hat kostenlosen Webspace.

    Also ich wüßte ehrlich gesagt nicht was dagegen spricht da Du ja nur das "Material" Vinyl nutzt und nicht die GEMA pflichtigen Inhalte.

    Aber selbst das Verschenken von originalen Tonträgern bzw. der WIederverkauf sind meines Wissens nicht verboten. Verboten ist nur die Vervielfältigung!

    Sind die Platten denn nach der "Bearbeitung" durch Dich noch abspielbar? Wenn nicht dürfte es - siehe Punkt 1 -
    keine rechtlichen Probleme geben!

    Wenn doch könnte man die unerlaubte Nutzung der Werke als Werbung für Dein Projekt unterstellen was dann GEMA Gebühren bzw die Genehmigung der Künstler voraussetzt!

    Am Besten mal nen Fachanwalt fragen oder bei der GEMA anfragen!

    Beitrag zuletzt geändert: 7.9.2017 14:33:21 von turmfalken-nikolai
  4. Autor dieses Themas

    sonok

    Moderator Kostenloser Webspace von sonok

    sonok hat kostenlosen Webspace.

    turmfalken-nikolai schrieb:
    Sind die Platten denn nach der "Bearbeitung" durch Dich noch abspielbar?


    Ja, zT läßt sich jede Platte noch abspielen.
  5. n*******s

    sonok schrieb:
    turmfalken-nikolai schrieb:
    Sind die Platten denn nach der "Bearbeitung" durch Dich noch abspielbar?


    Ja, zT läßt sich jede Platte noch abspielen.


    Na dann kleb beim Überkleben des Labels doch das Loch zu :thumb:
  6. Autor dieses Themas

    sonok

    Moderator Kostenloser Webspace von sonok

    sonok hat kostenlosen Webspace.

    Die Platte soll auch abspielen -.-
  7. turmfalken-nikolai

    Kostenloser Webspace von turmfalken-nikolai

    turmfalken-nikolai hat kostenlosen Webspace.

    Dann bleibt nur eine Anfrage an einen Fachanwalt oder die GEMA um Rechtssicherheit zu erlangen!
  8. Da die Platten, und damit auch die Musik auf jenen Platten, für Werbung genutzt werden (dabei ist es egal ob dies kostenfrei geschieht oder nicht) musst Du mit dem jeweiligen Rechteinhaber Rücksprache halten und ggf. eine Lizenz erwerben.

    Wie immer, dies ist keine Rechtsberatung und die genauere Rechtliche Lage sollte mit einem Fachanwalt erörtert werden.
  9. Autor dieses Themas

    sonok

    Moderator Kostenloser Webspace von sonok

    sonok hat kostenlosen Webspace.

    strange schrieb:
    Da die Platten, und damit auch die Musik auf jenen Platten, für Werbung genutzt werden (dabei ist es egal ob dies kostenfrei geschieht oder nicht) musst Du mit dem jeweiligen Rechteinhaber Rücksprache halten und ggf. eine Lizenz erwerben.

    Megavielzitier


    Jaaa, aber wenn nun diese "Promo" als Bestandteil eines Kunstprojektes gesehen werden kann, verschiebt sich dann was Deiner Meinung nach oder wären das die gleichen Bedienungen? ( Eindeutige Kunst-Erkennung ist gegeben ( Ort und meinem Status als Kunststudent. ))
  10. sonok schrieb:
    Jaaa, aber wenn nun diese "Promo" als Bestandteil eines Kunstprojektes gesehen werden kann, verschiebt sich dann was Deiner Meinung nach oder wären das die gleichen Bedienungen? ( Eindeutige Kunst-Erkennung ist gegeben ( Ort und meinem Status als Kunststudent. ))


    Ob es nun ein Kunstprojekt, Studentenprojekt oder eine Theater Produktion ist macht nicht wirklich einen Unterschied, außer die Anzahl der Nullen auf dem Lizenzabkommen und/oder die Gebühren die an die GEMA gezahlt werden müssen. So lange es sich bei der ganzen Sache nicht um etwas handelt das im engen Privaten Bereich stattfindet, sprich nahe Freunde und Familie, gelten sehr wahrscheinlich dieselben/ähnliche Gesetze wie bei einer Kommerziellen Verwendung.

    Deswegen solltest Du Dir auch eine Beratung von einem Fachanwalt einholen, da hier keine Rechtsberatung stattfinden kann.

    Am Rande sei noch erwähnt, was Du physisch mit den Platten machst ist mehr oder weniger egal. Es geht hierbei hauptsächlich um die Musik die auf den Platten ist.
  11. h***********r

    Kommt es darauf an das man die Musik hören kann oder nur an sich auf das Objekt welches du verwenden möchtest? Dann könnte man die Platten ggf erhitzen um die Oberfläche so zu verändern, das eine Wiedergabe kaum bis nicht möglich ist. Oder man bestreicht die Oberfläche mit Kunstharz um diese vollkommen zu verschließen aber den optischen Effekt zu erhalten.


    Beitrag zuletzt geändert: 8.9.2017 7:27:45 von horstexplorer
  12. turmfalken-nikolai

    Kostenloser Webspace von turmfalken-nikolai

    turmfalken-nikolai hat kostenlosen Webspace.

    sonok schrieb:
    Die Platte soll auch abspielen -.-


    Damit fällt die Kunstharzvariante und ähnliche Maßnahmen wohl weg!
  13. DIe Platte einfach mit KLarlack überziehen ? dann kannman sie nichtmehr abspielen ?

    -Ok hab nicht soweit gelesen...

    THeoretisch dürftes keine Probleme geben, da die Tonträger ja schonmal verkauft wurden und die Musiker ihre Tantiemen bekommen haben.

    Beitrag zuletzt geändert: 23.10.2017 10:12:50 von vebfl
  14. mein-wunschname

    mein-wunschname hat kostenlosen Webspace.

    Ich fürchte, dass es dir auch bei Hinzuziehung eines RA (oder mehrerer) so geht wie dieser Künstlerin:
    kamen die Experten zu sehr unterschiedlichen Einschätzungen. Es wurde das „Recht auf freie Meinungsäußerung” angeführt sowie die grundgesetzlich verankerte „künstlerische Freiheit” (Art. 5 Abs. 3 GG) – beides als mögliche Strategien, um für die Rechtmäßigkeit des Ausstellens der digitalen Collagen zu argumentieren. Die beiden anderen Anwälte zeigten sich besorgter und rieten mir sowohl von dem Ausstellen als auch dem Veröffentlichen auf der Website ab.


    und schließlich die Schlussfolgerung:
    Keine juristische Beratung kann mit Sicherheit angeben, ob im Einzelfall die künstlerische Freiheit oder das ebenfalls gesetzlich verbürgte Recht der Urheber bzw. ihrer Rechtsnachfolger mehr Gewicht hat zu bestimmen, was mit dem Werk geschehen darf.

    Edit: noch der Link:
    https://irights.info/artikel/anonymous-warhol-flowers-urheberrecht-als-material-und-gegenstand-der-kunst/6875

    Beitrag zuletzt geändert: 23.10.2017 10:24:04 von mein-wunschname
  15. Hast zwar schon einige Antworten aber ich kann mich nur einigen Vorrednern anschließen!
    Wende dich an einen Anwalt, das lässt sich nicht einfach so beantworten!

    Wenn die Platten noch abspielbar bleiben (egal von welchem Interpreten) kann es dazu führen, dass man unter Vorspielung falscher Tatsachen Musik anderer Interpreten in Umlauf bringt und durch Unkenntlichmachung des Originalinterpreten kann dies u.U. als Fälschung gelten.
    Da es jedoch ein Kunstprojekt ist, gibt es eine gewisse Grauzone.
    Deswegen kann man nur empfehlen einfach einen Anwalt zu kontaktieren oder diese Art von Promotion sein zu lassen, denn mit ähnlichen Themen haben sich schon mehrere Kunstprojekte verabschiedet, nachdem diese verklagt wurden.

    Also:
    Lösung 1: Frag einen Anwalt/Rechtsbeistand
    Lösung 2: lass es sein
    Lösung 3: sorge dafür dass die Platten nicht mehr abspielbar sind, denn dann kommt es nicht mehr auf den Inhalt der Platte, sondern den Inhalt deines Kunstprojekts an.

    Beitrag zuletzt geändert: 23.10.2017 11:35:46 von tchiarcos
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