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RTL, Sat1 und co Filmdownload legal

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  1. Autor dieses Themas

    r******o

    Hallo

    Auf den Webseiten von RTL, Sat1 und co kann man sich verpasste Sendungen anschauen.
    Die Filme sind aber geschützt das man diese nur schwer Downloaden kann.
    Ist es Legal wenn man den Schutz für eine Private kopie umgeht?
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  3. Schau dir diesen Artikel an. Bezieht sich zwar auf MediathekView, aber sollte sich rechtlich ähnlich verhalten. Es ist eine Grauzone...

    Wer auf Nummer Sicher gehen will, sollte folgenden Tipp von Solmecke beachten: "Laden Sie sich "MediathekView" herunter, verzichten Sie aber darauf, die einzelnen Filmbeiträge auf Ihrer Festplatte zu speichern und schauen Sie Ihren "Tatort" direkt als Stream."


    Beitrag zuletzt geändert: 13.9.2014 20:13:47 von bastobuntu
  4. "Grauzone" ist in diesem Fall nur der Begriff "Kopierschutz". Die Streams der Mediathek sind nicht verschlüsselt und normalerweise auch direkt über den Link zum rtmp direkt erreichbar. Stellt die kryptische Einbindung des Inhalts in den Player auf der Website schon einen Kopierschutz im klassischen Sinne dar? Ich glaube eher nicht.
    Wenn dem so ist,also kein Kopierschutz vorhanden ist, der umgangen wird, wäre der Download, da aus urheberrechtlich einwandfreier Quelle bezogen, durch die Regelungen zur "Privatkopie" legal.
  5. austriangerman

    austriangerman hat kostenlosen Webspace.

    Ich denke du wirst (siehe irgendwo in den AGB auf Juristendeutsch) gegen Ihre Nutzungsbedingungen verstoßen.
    Somit verstößt du vielleicht - wie oben erwähnt - nicht gegen das Gesetz, da Grauzone, jedoch würde ich es nicht darauf ankommen lassen.
    Falls doch empfehle ich dir über ein VPN zu arbeiten, denn sollten sie versuchen dich zu blockieren so merkst du dies und kannst den Dienst im Nachhinein immer noch nutzen!

    LG
  6. darioackermann

    darioackermann hat kostenlosen Webspace.

    rocococo schrieb:
    Hallo

    Auf den Webseiten von RTL, Sat1 und co kann man sich verpasste Sendungen anschauen.
    Die Filme sind aber geschützt das man diese nur schwer Downloaden kann.
    Ist es Legal wenn man den Schutz für eine Private kopie umgeht?


    Hi!

    Also, in der Schweiz ist das Downloaden von urheberrechtlich geschütztem Film - / Musikmaterial erlaubt, sofern sie nicht für kommerzielle Zwecke weiterverwendet werden (verkaufen, vorführen gegen Gebühr etc.). Jedoch darfst du es als "Privatnutzung" benutzen. Privatnutzung ist dann der Fall wenn du es deinen Freunden ohne Gebühr weitergibst. Auch hier in der Schweiz möchten sie dies abschaffen aber na ja, wir wehren uns!

    In Deutschland ist das prinzipiell illegal. Du kannst deswegen einen VPN oder das Tor-Netzwerk benutzen (wobei wahrscheinlich einige Exit-Nodes von der NSA befallen sind, das ist aber eine andere Geschichte und gehört hier nicht hin). Danach in Tor (basiert auf Firefox) das entsprechende Plugin installieren und das Filmmaterial downloaden

    !!! Benutzung dieses Tipps auf eigene Gefahr !!!
    Wie gesagt, ich habe in der Schweiz diese Probleme nicht, darum gebe ich dir denn Tipp ;)

    Gruss
  7. Was hier auf jeden Fall nicht erlaubt ist, ist das Umgehen von Schutzmaßnahmen.
  8. h****o

    Hallo,

    ich denke mal das es nicht legal ist und ich würde lieber kein Risiko eingehen, da es sonst sehr teuer werden könnte.
    Kennst du die App DailyMe? Die kann ich dir als Alternative empfehlen!
    In der App kannst du viele Sendungen von ProSieben und Sat1 anschauen und für das offline gucken Synchronisieren.
    Das ist die beste kostenlose Möglichkeit die ich kenne.
  9. ich sage mal so, wo kein Kläger, da kein Richter.
    Wenn du nicht gerade sämntliche Folgen auf irgendwelchen Torrent Seiten runterlädst, bist du eigentlich relativ sicher.
    Es gibt einige Hoster die keine IP Adresse speichern, wenn du also nicht grß rum prahlst, dürfte es niemanden Interessieren,

    Aber so gesehen ist es ein geschützter Stream, umgehst du den Schutz ist es illegal. Weil du Lücken ausnutzt.
    Was du aber machen darfst ist die Folgen vom TV auf CD oder so auf zu nehmen. Das ist ganz legal und da kann dir keiner was.

    Ansonsten alles andere ist illegal.

  10. Was ist rechltich der Unterschied
    wenn ich TV schaue und den Film auf VHS speicher zb heute im ZDF.

    Und dagegen:
    Ich lade mir Fernsehsendung vom ZDF herunter?
  11. hbss schrieb:
    Was ist rechltich der Unterschied
    wenn ich TV schaue und den Film auf VHS speicher zb heute im ZDF.

    Und dagegen:
    Ich lade mir Fernsehsendung vom ZDF herunter?


    Was ist rechltich der Unterschied
    "wenn ich TV schaue und den Film auf VHS speicher zb heute im ZDF."

    Disclaimer: ich bin kein Jurist, beschäftige mich aber ein wenig mit Materie.

    Das dürfte unter die sogenannte Privatkopie fallen (so lange du dafür keine evtl. vorhanden Verschlüsselungen oder Kopierschutz [Stichwort Satellit, HD+, verschlüsseltes Pay-TV] etc umgehst. Die ist so lange zulässig, so lange du sie nicht verkaufst, verleihst, veränderst oder anderen zur gegen Gebühr Verfügung stellst. Dafür hast du bereits beim Erwerb des Videorecorder und der VHS Leerkassetten eine entsprechende Gebühr an die Verwertungsgesellschaften bezahlt. Interessanterweise, scheint die Privatkopie sich isch fast nur auf analoge Kopierwege zu beziehen.

    "Ich lade mir Fernsehsendung vom ZDF herunter"
    Das ist wie gesagt Grauzone. Öffentlich-rechtliche Sender bieten z.B. eigenproduzierte Radiosendungen zum Download sogar an. Oft ist hier das Problem vom lizenzierten (als eingekauften) Material. Die meisten Mediatheken liefern die Streams so aus, dass man sie nicht ohne weiteres als ganze Datei Speichern kann. Das heißt, um da ran zu kommen, muss man sich irgendwelche Hilfsmittel bedienen, die so was umgehen und ab da wird es dann rechtlich problematisch.
    So lange du dir den Downloadest um dir den Film (um mal beim Beispiel zu bleiben) machst du dich theoretisch dem Download von Urheberrechtlich geschützten Material zur Privaten Nutzung strafbar, wenn es denn einen Gesetz gäbe, das genau das verbietet. ;)
    Hier gibt es momentan keine eindeutige Rechtsprechung, ob das, so lange man die Datei nicht verändert oder anderen zur Verfügung stellt, noch als Privatkopie gilt. AFAIk. Hier spielt eben auch die digitale Komponente mit rein, und dass es keine "Kopiergebühr" an die Verwertungsgesellschaften gibt, wie bei Scannern, Druckern, CD Rohlingen, USB Sticks oder Leerkassetten.)
    In dem Moment wo man den Film aber verbreitest (und dann am besten noch Absicht der Gewinnerzielung), machst man sich nach KUG aber auf jeden Fall strafbar.

    In der Realität ist es dem Mediathekanbietern natürlich klar, das es Mittel und Wege gibt an den Stream heranzukommen - was sie natürlich soweit wie möglich versuchen, technisch einzuschränken oder zu verhindern (auch weil das oft auch eine Vorgabe von den Medienproduzenten ist).
    Erna Müller, die den Film länger als 7 Tage privat anschauen will, werden sie deswegen nicht die Staatsmacht auf Pelle hetzten.

    Wenn man den Film aber auf Youtube stellt und dann noch via dem Youtube Affilateprogramm Geld durch Werbeinblendung verdienen will oder das zeugt auf Tauschbörsen anbietet, sieht das anderes aus.

    Beitrag zuletzt geändert: 7.11.2014 14:02:27 von cayce
  12. m****u

    Wenn die Sendung (die du downloaden willst) als DVD oder so erschienen ist, ist es nicht erlaubt, da sich ja nur der Sender die Lizenz zur ausstralung gekauft hat. Wenn du woanders Geld bezahlen müsstest, dann ist das also nicht erlaubt. Aber AGBs kannst du dir trotzdem mal angucken

    LG MrMyiu
  13. sonok

    Moderator Kostenloser Webspace von sonok

    sonok hat kostenlosen Webspace.

    mrmyiu schrieb:
    Wenn die Sendung (die du downloaden willst) als DVD oder so erschienen ist, ist es nicht erlaubt, da sich ja nur der Sender die Lizenz zur ausstralung gekauft hat. Wenn du woanders Geld bezahlen müsstest, dann ist das also nicht erlaubt. Aber AGBs kannst du dir trotzdem mal angucken

    LG MrMyiu


    Das ist natürlich Unsinn, da Urheber- oder Nutzungsrechte nichts mit Veröffentlichungen auf DVD etc zu tun haben.
    Und AGBs sind da auch so eine Sache, denn die können geltendes Recht nicht aushebeln. Also (im konkreten Fall) erst die Rechtslage klären und dann mit deb AGBs auseinandersetzen.
  14. cayce schrieb:
    Das dürfte unter die sogenannte Privatkopie fallen [...] Dafür hast du bereits beim Erwerb des Videorecorder und der VHS Leerkassetten eine entsprechende Gebühr an die Verwertungsgesellschaften bezahlt. Interessanterweise, scheint die Privatkopie sich isch fast nur auf analoge Kopierwege zu beziehen.


    Die dafür gedachte Urheberrechtsabgabe wird, aus genau diesem Grunde, als Pauschalabgabe auch beim Kauf von PCs, sofern sie zur Aufzeichnung geeignet sind, entsprechenden Medien und auch Druckern erhoben.
    Insofern sind nicht nur analoge Kopierwege bedacht.
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