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Rechtliches bzgl. Screenshots

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  1. Autor dieses Themas

    h4nni

    h4nni hat kostenlosen Webspace.

    Halle alle,

    eigentlich hatte ich schon mit dem Thema abgeschlossen. Ein Screenshot wure von einem selbst gemacht und damit ist man grundsätzlich auf der sicheren Seite. Nun gibt es einige Ausnahmen hin und her. Ich möchte da etwas spezifischer auf Screenshots von Filmen oder insbesondere Trailern hinaus. Ich habe auch ein praktisches Beispiel. Und zwar betreibe ich eine Homepage auf der ich "beeindruckende Spieletrailer" sammle und diese mit einem Minibildchen (Screenshot) aufliste und per Klick den Trailer einbette.

    Ich lese noch an ein paar Artikeln rum aber wollte nebenbei mal die Meinung anderer aktiver Seitenbetreiber hören wie ihr das handhabt. Versoße ich hier ganz klar gegen irgendwelche Rechte, ist das ganze zwar nicht verboten aber trotzdem unsicher, oder ist hier alles rechtens. Hier noch die Seite,

    http://gaaame.de

    Grüße,
    Jan
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  3. Hm, rechtlich meine ich gelesen zu haben, dass man gar keine Rechtsfragen im Internet beantworten darf. Zumindest sollte man es nicht, solange man nicht irgendwie dafür haftbar gemacht werden will.

    Dementsprechend nur meine hypothetische Meinung: Ich finde es sollte zwar bei genauer Betrachtung der Rechtslage illegal sein, aber es sollte sich niemand ernsthaft darum kümmern. Vor allem wenn es um Trailer geht, solllte den Produzenten doch ein wenig kostenlose Werbung sogar in die Hand spielen. Wenn ich wegen sowas eine Abmahnung bekommen würde, würde ich darauf mit einer Unterlassungserklärung reagieren, aber keinesfalls ohne eine rechtliche Auseinandersetzung irgendwelche Summen zahlen. Denn ich würde vermuten, dass eine Zahlung einem Schuldgeständnis gleich käme. Wenn ich also in der Situation wäre, würde ich mich darauf verlassen, dass die Summe, welche diese Leute einklagen könnten, in keinem Verhältnis zum damit verbundenen Aufwand stünde.

    Aber glücklicherweise komme ja nicht ich, sondern wenn dann überhautp du in diese Situation. Und wie du reagieren würdest kann ich ja nicht wissen. :-)
  4. Ist ein interessantes Thema, zu dem man im Internet auf den diversen Rechtsblogs nichts dazu findet- dort geht es immer um Screenshots von Websites, nicht von Screenshots/Stills aus Filmen. Vermutlich ist die Kernfrage, ob man die Bebilderung Redaktionell Verwendet (zum Beispiel für eine Besprechung/Kritik) oder ob man es Verwendet um damit Geld zu Verdienen (in welcher Form auch immer). Da ist wieder Frage, wie das Geld verdienen definiert? Reicht es schon, wenn die Website Werbung nutzt oder man pro Amazon-Kauf, der Über die Seite kommt einen kleinen Anteil bekommt um als nicht mehr redaktionell zu gelten?.

    Falls jemand mal den Media-Anwalt seinen Vertrauens befragt, würde mich dessen Meinung sehr interessieren.

    @willstdueswissen:
    Wenn Screenshots aus Filmen nicht erlaubt sind, warum sollten die aus Trailern erlaubt sein? Normalerweise besteht ein Trailer zum größten Teil aus Filmszenen. Im Grunde handelt es sich dabei um ein Exzerpt, dass zur Verkaufsförderung verwendet wird. Deiner Argumentation zu Folge wären Trailerbilder sofern im Film zu sehen dann ebenfalls tabu und nur die Szenen erlaubt, die nur im Trailer Verwendung finden
  5. Afaik sind Trailer und ähnliches immer Pressematerial, das eben benutzt werden darf.

    Wenn du dir nicht sicher bist gibt es keinen besseren Weg, als einfach den Publisher zu fragen. Kurze Email und fertig. Die werden dir schon sagen, was du damit machen darfst. ;)

    Wenn du die Trailer auf Youtube hostest könntest du auch auf das von Youtube generierte Thumbnail zurück greifen.
  6. Vorsicht: auch Trailer unterliegen einem Urheberrechtsschutz. Bei der Verbreitung des kompletten Trailers könnte man auch Probleme mit unterlegter Musik bekommen.

    Wegen Screenshots von Trailern und Spielen ist das eine heikle Sache. Speziell bei Trailern könnte argumentiert werden, dass jedes Bild des Films seinen eigenen Urheberrechtsschutz hat. Wir durften uns im Rahmen einer Berichterstattung mal die Vorführebene eines Multiplex-Kinos anschauen. Wir wurden jedoch explizit darauf hingewiesen, dass wir keine Fotos von laufenden Filmen machen dürfen.

    Wenn man drüber berichtet ist es besser auf offizielles Pressematerial zurückzugreifen. Das findet man auf den Seiten der Spiele-Publisher und auf den Seiten Filmstudios.

    Bspw. hat 20th Century Fox einen eigenen Presseservice über den man wohl auch Fotos bekommt: https://foxfilm.medianetworx.de/

    Beitrag zuletzt geändert: 25.9.2013 13:34:25 von mlrecords
  7. mlrecords schrieb:
    Vorsicht: auch Trailer unterliegen einem Urheberrechtsschutz. Bei der Verbreitung des kompletten Trailers könnte man auch Probleme mit unterlegter Musik bekommen.

    Wegen Screenshots von Trailern und Spielen ist das eine heikle Sache. Speziell bei Trailern könnte argumentiert werden, dass jedes Bild des Films seinen eigenen Urheberrechtsschutz hat. Wir durften uns im Rahmen einer Berichterstattung mal die Vorführebene eines Multiplex-Kinos anschauen. Wir wurden jedoch explizit darauf hingewiesen, dass wir keine Fotos von laufenden Filmen machen dürfen.

    Wenn man drüber berichtet ist es besser auf offizielles Pressematerial zurückzugreifen. Das findet man auf den Seiten der Spiele-Publisher und auf den Seiten Filmstudios.

    Bspw. hat 20th Century Fox einen eigenen Presseservice über den man wohl auch Fotos bekommt: https://foxfilm.medianetworx.de/


    Jeder Filmverleih bietet Pressematerial an, jedoch muss man sich dafür meistens akkreditieren und normalerweise bekommt nicht jeder "Otto-Normalblogger" (oder Websitenbetreiber) Zugang zu dem Pressematerial. Und auch da gilt dann die Einschränkung, dass das Material nur im Rahmen der Berichterstattung verwendet werden darf, teilweise sogar mit Einschränkung auf einzelne Verwertungsarten.

    Beitrag zuletzt geändert: 25.9.2013 14:13:09 von cayce
  8. Was uns sagt, dass die Veröffentlichung von Screenshots ein Nogo ist. Ansonsten ist es meistens nicht allzu schwierig für die Presseportale auch als kleiner Webseitenbetreiber einen Zugriff zu bekommen. Die Pressefotos die man darüber bezieht sind ausgewähltes Promomaterial und werden, wie gesagt, kostenlos im Rahmen der Berichterstattung zur Verfügung gestellt.
    In den meisten Fällen ist eine Akkreditierung für die Presseportale der entsprechenden Anbieter recht problemlos.

    Schwieriger ist es allerdings dann an Bemusterungsexemplare zu kommen, wobei das ein anderes Thema wäre.
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