Recht zum Selbstmord?
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Ein schwieriges Thema, über das noch keine Klarheit herrscht, und um das immer noch gestritten wird. Deswegen ein paar Fragen:
- Hat man das Recht, sein eigenes Leben zu beenden?
- Darf man jemanden davon abhalten, sein Leben zu beenden, oder ist das die alleinige Entscheidung?
- Wie verändert sich das Gesetz, wenn man unter Einfluss von falschen Medikamenten, Alkohol oder Drogen steht?
- Kann man gezwungen werden, weiter zu leben?
- Darf man andere bezahlen, beim Selbstmord "zu helfen"?
- Kann man im Falle des Überlebens jede Hilfe von Ärzten usw. ablehnen?
Mich interessieren nicht nur die Gesetze in Deutschland, sondern die von anderen Ländern, und eure Meinung zu den gesetzlichen Regelungen selbstverständlich auch. Die Schweiz hat im Vergleich zu Deutschland ja komplett andere Gesetze. Ich glaube, da ist es, im Gegensatz zu Deutschland, sogar erlaubt, einen Arzt dafür zu bezahlen, einen selbst um zu bringen. Das hat auch noch einiges mit dem Eid des Hippokrates zu tun, mich interessiert aber hauptsächlich die gesetzliche Lage. -
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drafed-map schrieb:...
Mich interessieren nicht nur die Gesetze in Deutschland, sondern die von anderen Ländern...
Von welchen Ländern denn? Von allen? Dann wird das hier ein langes Thema.
Oder doch nur von einigen?
Falls ja, dann bitte wie gesagt: von welchen.
Ansonsten würde ich sagen: wenn du dich für gesetzliche Regelungen interessierst, dann besuche eine juristische Facbibliothek oder frage einen Juristen.
Basisinformationen auch zur rechtlichen Suizidwertung findest du zB bei WIkipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Suizid
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Nein, auf Selbstmord steht die Todesstrafe!!!111!1eins!elf
Mal im ernst: Also soweit ich weiss, darf man sein Leben jederzeit selber beenden. Allerdings kannst du bei misslungenem Selbstmord für eventuelle Schäden herangezogen werden. So ist es beispielsweise Strafbar, sich "vor die Bahn" zu werfen, da die "Aufräumarbeiten" danach eine Behinderung des öffentlichen Verkehrs darstellen. So ist der Versuch sich vor die Bahn zu werfen strafbar. Wenn du dich vom Dach stürzt, landest auf einer unbeteiligten Person, welche dadurch stirbt, du aber durch einen dummen Zufall überlebst, kannst du des Fahrlässigen Totschlags angeklagt werden.
Du darfst jemanden im gewissen Rahmen daran hindern, solange du nicht seine Rechte verletzt. So darfst du beispielsweise nicht bei ihm einbrechen, ihn anketten oder sonst wie gegen seinen Willen festhalten. Aber du darfst ihm selbstverständlich gut zusprechen. Prinzipiell fällt Selbstmord aber unter das Recht der persönlichen Entfaltung (oder so ähnlich).
Wenn der Selbstmörder nachweislich nicht im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist, also seine Entscheidungsfähigkeit angezweinfelt werden könnte, kann ihm das Recht vorrübergehend abgesprochen werden. Viel mehr hat man denke ich sogar die Pflicht, einem Menschen zu helfen, der offensichtlich nicht bei klarem Verstand ist.
Gezwungen werden weiter zu leben, darf man denke ich also nur, wenn man nicht im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist. Wobei sich die Frage stellt: Welcher Mensch im Vollbesitz seiner Geistigen Kräfte würde sich selbst umbringen?
Auch die Beihilfe zum Selbstmord ist kein Strafdelikt. Genau so wenig, wie die Beihilfe zum Pizza essen. Allerdings würde ich von sowas klar absehen, wenn dabei nicht mindestens ein Notar und/oder Anwalt die Sachlage prüft. Denn da kann man schnell in den Verdacht aufkommen, dass dir "Täuschung" vorgeworfen wird. Dadurch wäre es wieder ein Tötungsdelikt.
Zum Thema "Hilfe von Ärzten ablehnen" solltest du dich über eine Patientenverfügung informieren.
Allerdings bin ich kein Jurist - alle Angaben natürlich ohne Gewähr. Bei einem solchen Vorhaben sollte man sich an die jeweiligen Fachkräfte (Ärzte, ÖRA, Psychiater) wenden. Wobei man meiner Meinung nach zu allererst zum Psychiater gehen sollte - nicht, weil man zwingend Krank ist, sondern nur um sicher zu gehen, dass man es nicht ist. -
nerdinator schrieb:
Auch die Beihilfe zum Selbstmord ist kein Strafdelikt. Genau so wenig, wie die Beihilfe zum Pizza essen. Allerdings würde ich von sowas klar absehen, wenn dabei nicht mindestens ein Notar und/oder Anwalt die Sachlage prüft. Denn da kann man schnell in den Verdacht aufkommen, dass dir "Täuschung" vorgeworfen wird. Dadurch wäre es wieder ein Tötungsdelikt.
Nicht ganz richtig. Grundsätzlich ist die Beihilfe zum Selbstmord in Deutschland strafbar.
Die Erfüllung des Wunsches "Hau mich tot", also aktive Sterbehilfe, wäre nach §216 StGB "Tötung auf Verlangen".
Beihilfe der Art, nur ein Hilfsmittel zu beschaffen ist meines Wissens straffrei, sofern der Besitz oder die Weitergabe des Hilfsmittels (z.B. Waffe oder Medikament) nicht einschränkend reglementiert ist und nicht die nächstgenannte Konstellation greift.
Dem Wunsch "Laß mich hier einfach liegen und verrecken" nachzukommen; und damit passive Sterbehilfe zu leisten; kann durchaus als unterlassene Hilfeleistung geahndet werden. Die hohen Anforderungen an die Patientenverfügung dienen gerade dazu, den "Helfer" vor Strafvervolgung zu schützen.
FF
Beitrag zuletzt geändert: 5.2.2010 12:00:55 von fatfreddy -
fatfreddy schrieb:
Da verweise ich, wie auch Wikipedia auf den Siriusfall. Anstiftung, sowie Beihilfe zum Suizid sind nicht Strafbar, solange keine Täuschung vorliegt. Nach einer längeren Diskussion heute Nacht kamen wir noch auf die Idee, dass eventuell unterlassene Hilfeleistung in Betracht zu ziehen wäre. Aber prinzipiell ist es wohl Straffrei, da es keine Anstiftung oder Beihilfe zu einem Strafdelikt ist - Selbstmord ist ja schließlich kein Strafdelikt.
Nicht ganz richtig. Grundsätzlich ist die Beihilfe zum Selbstmord in Deutschland strafbar.
Aber wie schon gesagt, sollte sowas vorher klar mit Sachverständigen abgeklärt werden. Aber solange man sich im Bereich der Anstiftung und/oder Beihilfe zum Suizid befindet, ist es grundsätzlich Straffrei. Erst wenn man diesen juristischen Bereich verlässt, wird es Strafbar. Bei unterlassener Hilfeleistung ist man beispielsweise nicht mehr im Bereich der Anstiftung/Beihilfe.
Beitrag zuletzt geändert: 5.2.2010 12:32:48 von nerdinator -
Ich hätte es anders formulieren müssen.
Du hast insofern Recht, als daß das Delikt "Beihilfe zum Selbstmord" meines Wissens im deutschen Strafrecht nicht dediziert geregelt ist. Da Selbstmord nicht jutiziabel ist, greift natürlich auch der §25 StGB (Beihilfe) nicht. Also kann man sagen: Was nicht verboten ist, ist erlaubt.
Das heißt aber nicht, daß der "Helfer" sich nicht durch Verletzung anderer Rechtsnormen strafbar macht. Genau darauf zielten meine oben genannten Beispiele ab. Gerade die unterlassene Hilfeleistung ist nicht zu vergessen. Denn spätestens wenn der Selbstmörder durch Bewußtlosigkeit zur hilflosen Person wird und der Beihelfer nichts zur Rettung unternimmt, hat er ein Problem.
Kurz gesagt: Die Beihilfe ist kein Delikt, aber die dazu unternommenen oder unterlassenen Handlungen können bestraft werden.
Das Beispiel "Siriusfall" greift hier als Erläuterung und Begründung zu kurz.
Der BGH hat das Urteil der Vorinstanz zu werten und dieses lautete eben, unter anderem, auf versuchten Mord.
Die hypothetische Konsequenzen einer erfolgreichen Beihilfe konnte und mußte der BHG nicht bewerten.
FF -
Das Problem dabei ist, dass weder "Beihilfe", noch "Anstiftung" zwingend die Anwesenheit einer Person bedürfen. Wie schon mehrfach bemerkt, ist das ganze eine "Grauzone". Explizit "Beihilfe" zu begehen ist kein Strafdelikt. Explizit Anstiftung zu begehen ist kein Strafdelikt. Sobald man aber die Hilfeleistung unterlässt, ist es ein Strafdelikt. Deshalb mein Hinweis darauf, dass man sich immer durchaus im Klaren sein sollte, was man darf und was nicht. Da jede eventualität abzudecken, ist für unausgebildete Kräfte viel zu umfangreich - deshalb einen Anwalt hinzu ziehen. Es gibt wesentlich mehr zu beachten, als nur die unterlassene Hilfeleistung. So kannst du für den Verkauf und/oder weitergabe von illegalen Waffen/Medikamenten haftbar gemacht werden. Wie schon gesagt: Anwalt befragen.
Das Beispiel "Siriusfall" beschreibt allerdings ausreichend das Dilemma - den juristischen "Haarriss" zwischen "Beihilfe und/oder Anstiftung zum Suizid" und dem Strafdelikt. Natürlich ist man nicht vor anderen Gesetzen sicher, wenn man nur jemanden helfen wollte, sich umzubringen. Wenn ich an einem "Ballons umsonst Tag" einen Ballon stehle, ist das sicher auch nicht strafbar, wenn ich den Verkäufer dabei aber erschieße bin ich genau so strafbar. Eigentlich offensichtlich.
Wie schon gesagt: Ich wies von anfang an darauf hin, einen solchen Fall von einem Sachverständigen prüfen zu lassen, falls man dann in die Verlegenheit kommt. Hier jede eventualität abzudecken, ist nicht zu erwarten. -
Bezüglich der Frage:
- Hat man das Recht, sein eigenes Leben zu beenden?
..kann ich nur sagen "ja" schliesslich darf jeder selbst bestimmen wann er sein Leben beenden möchte und wann nicht. -
Das Recht dazu hat normalerweise jeder Mensch selbst jedoch ist der Deutsche an sich so Arogant dieses Recht anderen nicht zuzusprechen sondern insoweit das Recht einzuschränken und ihn als "Verrückt" oder nicht lebensfähig einzustufen und ihn dann in eine Klapse zu stecken.
Mfg -
drafed-map schrieb:
Ein schwieriges Thema, über das noch keine Klarheit herrscht, und um das immer noch gestritten wird. Deswegen ein paar Fragen:
- Hat man das Recht, sein eigenes Leben zu beenden?
- Darf man jemanden davon abhalten, sein Leben zu beenden, oder ist das die alleinige Entscheidung?
- Wie verändert sich das Gesetz, wenn man unter Einfluss von falschen Medikamenten, Alkohol oder Drogen steht?
- Kann man gezwungen werden, weiter zu leben?
- Darf man andere bezahlen, beim Selbstmord "zu helfen"?
- Kann man im Falle des Überlebens jede Hilfe von Ärzten usw. ablehnen?
Mich interessieren nicht nur die Gesetze in Deutschland, sondern die von anderen Ländern, und eure Meinung zu den gesetzlichen Regelungen selbstverständlich auch. Die Schweiz hat im Vergleich zu Deutschland ja komplett andere Gesetze. Ich glaube, da ist es, im Gegensatz zu Deutschland, sogar erlaubt, einen Arzt dafür zu bezahlen, einen selbst um zu bringen. Das hat auch noch einiges mit dem Eid des Hippokrates zu tun, mich interessiert aber hauptsächlich die gesetzliche Lage.
Na ja. Man kann ja eigentlich keinem Verbieten sein Leben zu beenden. Gibt ja leider viel zu viele die dies durchziehen.
Nur wie nerdinator schon geschrieben hat. Wenn es misslingt und es kommt zu sonstigen Schäden, ist derjenige zur Verantwortung zu ziehen.
Abhalten geht wohl nicht, aber auf einen Einreden. Das würde ich zumindest versuchen wenn ich davon erfahren würde...denn eigentlich gibt es für jedes Problem eine Lösung. Auch wenn der betroffene es in dem Moment nicht so sehen mag.
Ich denke mal, es lässt sich keiner Zwingen weiterzuleben.
-
Hallo,
hier einigen Antworten zur aktuellen Rechtslage:
- Hat man das Recht, sein eigenes Leben zu beenden?
Ja, in Deutschland ist Selbstmord straffrei. Das er moralisch fragwürdig ist, steht auf einem anderen Blatt. Denn man sollte immer auch die Folgen und das Leid für andere bedenken, z.b. ein Vater einer Familie bringt sich um, was ist dann mit Frau und Kindern?
- Darf man jemanden davon abhalten, sein Leben zu beenden, oder ist das die alleinige Entscheidung?
Ja, man muss es sogar, denn sonst kann man wegen unterlassener Hilfeleistung belangt werden, soweit man z.B. während des Selbstmordes anwesend ist.
- Wie verändert sich das Gesetz, wenn man unter Einfluss von falschen Medikamenten, Alkohol oder Drogen steht?
Da Selbstmord sowieso straffrei ist, gar nicht.
- Kann man gezwungen werden, weiter zu leben?
Ja/Nein, bei einem akuten (misslungenen) Selbstmord muss Erste Hilfe geleistet werden. Aber man kann z.B. bei einer Krankheit durch die Patientenverfügung lebensverlängernde Maßnahmen ablehnen.
- Darf man andere bezahlen, beim Selbstmord "zu helfen"?
Die Bezahlung ist hier uninteressant, denn für die "Anderen" ist die aktive Hilfe beim Selbstmord strafbar. Die Beihilfe hingegen ist straffrei. Der Fall Kusch zeigt aber, dass hier eine gesetzliche Änderung notwendig ist.
- Kann man im Falle des Überlebens jede Hilfe von Ärzten usw. ablehnen?
Ein Arzt muss auf jeden Fall Erste Hilfe leisten, lebensverlängernde Massnahmen danach können hingegen durch eine Patientenverfügung ausgeschlossen werden.
Andere Länder: In den Beneluxstaaten ist auch aktive Sterbehilfe durch Ärzte erlaubt, in der Schweiz ist nur die Beihilfe erlaubt, soweit keine kommerziellen Hintergründe bestehen. In den übrigen EU-Staaten ist die rechtliche Regelung ähnlich zu Deutschland.
Weitere Information auch unter: www.cdl-rlp.de
Gruß
SGS
Beitrag zuletzt geändert: 7.2.2010 22:23:27 von cdl -
cdl schrieb:
Die Moral von der Geschicht: Nach der Moral hat niemand gefragt.
Hallo,
hier einigen Antworten zur aktuellen Rechtslage:
- Hat man das Recht, sein eigenes Leben zu beenden?
Ja, in Deutschland ist Selbstmord straffrei. Das er moralisch fragwürdig ist, steht auf einem anderen Blatt. Denn man sollte immer auch die Folgen und das Leid für andere bedenken, z.b. ein Vater einer Familie bringt sich um, was ist dann mit Frau und Kindern?
cdl schrieb:
Nein, so nicht ganz richtig. Denn sonst würde 99% Deutschlands hinter Gittern sitzen. Du darfst einen Selbstmord mit jemandem planen, ihm Tips geben und sogar den Weg weisen. Du brauchst auch nicht eingreifen, wenn du zum Tatzeitpunkt nicht zugegen bist.. Wenn du vorher eingreifst, greifst du in das Recht der persönlichen Entfaltung ein - ganz übel, sich gegen das Grundgesetz zu stellen. Solange der Mensch bei klarem Bewustsein ist, darfst du ihn nicht festhalten und von nichts abhalten, was keine Straftat ist. Also prinzipiell: Nein. Nur in Ausnahmefällen.
- Darf man jemanden davon abhalten, sein Leben zu beenden, oder ist das die alleinige Entscheidung?
Ja, man muss es sogar, denn sonst kann man wegen unterlassener Hilfeleistung belangt werden, soweit man z.B. während des Selbstmordes anwesend ist.
cdl schrieb:
Falsch. Sobald jemand unter Alkohol/Drogen steht, ist er nicht mehr im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte und kann somit nicht mehr entscheiden, ob er sich wirklich umbringen will. Beispielsweise werden Menschen in der Situation oft unter dem "Vorwand" in eine geschlossene Klinik gesteckt, weil ihnen vorgeworfen wird, ihr Urteilsvermögen sei getrübt.
- Wie verändert sich das Gesetz, wenn man unter Einfluss von falschen Medikamenten, Alkohol oder Drogen steht?
Da Selbstmord sowieso straffrei ist, gar nicht.
cdl schrieb:
Fast richtig. Niemand kann dich zwingen, dein Leben weiter zu leben, solange du entscheidungsfähig bist. Sobald die Bewusstlosigkeit eintritt, ist es mit der Entscheidungsfähigkeit natürlich passé, aber solange du bei klarem bewusstsein bist, kann dir niemand vorschreiben, wann du dein Leben beendest.
- Kann man gezwungen werden, weiter zu leben?
Ja/Nein, bei einem akuten (misslungenen) Selbstmord muss Erste Hilfe geleistet werden. Aber man kann z.B. bei einer Krankheit durch die Patientenverfügung lebensverlängernde Maßnahmen ablehnen.
cdl schrieb:
Wieder falsch. Du darfst andere Bezahlen, solange sie sich dabei nicht anderwertig Strafbar machen. Aktive Sterbehilfe ist Strafbar - richtig. Aber "helfen" heisst nicht gleich "aktiv" dabei zu sein. Beim Selbstmord zu helfen ist prinzipiell nicht strafbar, solange man nicht gegen andere Gesetze verstößt.
- Darf man andere bezahlen, beim Selbstmord "zu helfen"?
Die Bezahlung ist hier uninteressant, denn für die "Anderen" ist die aktive Hilfe beim Selbstmord strafbar. Die Beihilfe hingegen ist straffrei. Der Fall Kusch zeigt aber, dass hier eine gesetzliche Änderung notwendig ist.
cdl schrieb:
Soweit richtig.
- Kann man im Falle des Überlebens jede Hilfe von Ärzten usw. ablehnen?
Ein Arzt muss auf jeden Fall Erste Hilfe leisten, lebensverlängernde Massnahmen danach können hingegen durch eine Patientenverfügung ausgeschlossen werden.
cdl schrieb:
Nein, nur in den BeNe-Ländern. Luxemburg steht da aussenvor, wenn ich mich recht entsinne.
Andere Länder: In den Beneluxstaaten ist auch aktive Sterbehilfe durch Ärzte erlaubt, in der Schweiz ist nur die Beihilfe erlaubt, soweit keine kommerziellen Hintergründe bestehen. In den übrigen EU-Staaten ist die rechtliche Regelung ähnlich zu Deutschland. -
Bevor man hier weiter um irgendwelche Gesetze diskutiert würde ich mal einen anderen Gedankengang einwerfen. Wie sieht es beispielsweise mit Angehörigen wie Freunden und Familie aus die man bei der heutigen Situation durch einen Selbstmord um einiges an Geld bringt. Der Schaden bei den Angehörigen selbst ist nicht nur finanzieller Natur sondern auch Psychischer/emotionaler Natur durch Trauer und Trauerbewältigung. Im Ernstfall brauchen die noch Psychologische Unterstützung was die Angehörigen selber zahlen müssen bzw die Krankenkassen und Versicherungen zahlen müssen. Letzteres ist ein ziemlicher Schaden für die Gesellschaft.
-
kalinawalsjakoff schrieb:
Bevor man hier weiter um irgendwelche Gesetze diskutiert würde ich mal einen anderen Gedankengang einwerfen. Wie sieht es beispielsweise mit Angehörigen wie Freunden und Familie aus die man bei der heutigen Situation durch einen Selbstmord um einiges an Geld bringt. Der Schaden bei den Angehörigen selbst ist nicht nur finanzieller Natur sondern auch Psychischer/emotionaler Natur durch Trauer und Trauerbewältigung. Im Ernstfall brauchen die noch Psychologische Unterstützung was die Angehörigen selber zahlen müssen bzw die Krankenkassen und Versicherungen zahlen müssen. Letzteres ist ein ziemlicher Schaden für die Gesellschaft.
Wenn du soweit gehst würde ich glatt sagen selbstmord ist an sich schädlich für die Gemeinschaft.
Du nimmst ihr ja einen Steuerzahler bzw. eine Arbeitskraft / Soldaten.
Mfg -
Ich sag mal kurz und knapp: Jaein..
Es spielen sehr viele Faktoren ne rolle, wie zb. ist es Psychisch oder Körperlich .. was einem zu diesen Schritt bewegt und und und
Das Rechtliche wurde ja hier schon soweit klar gestellt ! -
Im Prinzip bin ich sehr für ein kompromisslos sebstbestimmtes Leben, dass sich eben auch im NichtMehrLeben äußern kann.
In der Theorie und literarischen Betrachtung bin ich sogar ein regelrechter Fan dieser trostgebenden Möglichkeit stets einen Ausweg zu haben aus der Düsternis des Lebens. Es ist dies eine Erweiterung der Realitäten, die Alternative kann Kraft geben und das Leben aus dem Morast hinaus führen, mehr Schönheit aus dem Gegensatz zwischen Tod und Leben, Matsch im Bachbett und Chillen im Bett.
Es gibt zahllose und herrlich schöne Texte und Lieder zum Thema Selbstmord.
In der Praxis siehts dann schon etwas anders aus. Es ist dann meist ein Akt aus Blindheit, nicht aus romantischer Betrachtung. Und stets gelangt das Umfeld ins Hintertreffen und hat die moralischen Tiefen und unschönen Seiten der Tat auszustehen. Nicht sehr nobel, nicht sehr weltzugewandt.
Also Recht ja / Abhalten: Nein, aber moralisch unterstützen und Sicht erweitern / Zwang weiterzuleben: Nein! / Selbstmordhilfe: Nein, muss schon jeder selber machen (Ausnahmevarianten klinisch bedingt). -
Aber wie sieht es aus, wenn jemand so gut wie tot ist, und nurnoch zu Leiden hat? Darf man dann "Sterbehilfe" leisten?
Also zum Beispiel im Krieg bekommt man keinen Ärger, wenn man feindliche Soldaten umbringt, aber Soldaten des eigenen Landes um zu bringen ist nach wie vor Mord. Wenn jetzt einer 20 Meter von dir entfernt von einer Granate den gesamten Unterkörper weggerissen bekommt, der Oberkörper komplett aufgerissen ist, und er vielleicht noch 5 Minuten lang qualvoll am Sterben ist, dich anfleht in um zu bringen, sagt "Bitte nimm dein Gewehr, und erlöse mich!", darfst du dann hin gehen, und deinen Kameraden töten?
Ich weis, dass das extrem krass ist, und ich hoffe, dass keinem von uns das jemand wiederfahren wird, aber ich habe das schon in mehreren Filmen gesehen, und mir unglaublich viele Stunden lang Gedanken darüber gemacht. Jedes mal im Film das gleiche: der eine Soldat erschießt den eigenen verwundeten Mann, und danach bekommt er entweder einen Prozess wegen Moders angehängt, oder wird von seinem Vorgesetzen noch im Krieg umgebracht, weil er den eigenen Mann getötet hat.
Ich glaube nicht, dass es viele Leute gibt, die sich über derartig krasse Themen Gedanken machen, da man immer versucht, vor derartigen, wirklich nicht wünschenswerten Situationen zu fliehen, aber man sollte sich meiner Meinung nach über jeden möglichen Fall Gedanken machen.
Ich erwarte schonmal wieder 10 sinnlose "Alter, was geht mit dir ab, wieso denkst du nur an sowas!?" Antworten, aber hoffe, dass einige wirklich Stellung zu dem Thema nehmen, und nicht davor abhauen. -
x-treme schrieb:
Bezüglich der Frage:
- Hat man das Recht, sein eigenes Leben zu beenden?
..kann ich nur sagen "ja" schliesslich darf jeder selbst bestimmen wann er sein Leben beenden möchte und wann nicht.
Ja darin kommen dann sehr viele Komplikationen auf .
Wer weiß im nachhinein dann wirklich ob er es wollte.
Da muss dann wieder dass gerichtlich bestätigt werden.
Es wird dann alles überhäuft an Menschen die Sterben würden.
Manche Leute zb. im Spital werden wieder Gesund nur glauben Sie nicht daran und ändern zu schnell ihre Entscheidung -
mystical-gaming schrieb:
Da es kein "Danach" gibt, muss man sich keine Sorgen darum machen. Zu mindestens gibt es das nicht, wenn man an keine Gottheiten, Wiedergeburt usw. glaubt.
Wer weiß im nachhinein dann wirklich ob er es wollte.
Da muss dann wieder dass gerichtlich bestätigt werden.
mystical-gaming schrieb:
Wieso sollte ich plötzlich sterben wollen, nur weil mir jemand eine Kanone in die Hand drückt und sagt "Jetzt darfst, du es ist erlaubt worden!"? Ich denke nicht, dass die Selbstmordrate beträchtlich steigen würde.
Es wird dann alles überhäuft an Menschen die Sterben würden.
mystical-gaming schrieb:
Man will wieder leben, weil man es geschafft hat. Vielleicht waren die Qualen das Leben, das man noch hat nicht wert, aber wenn man die Qualen bereits auf sich genommen hat, warum sollte man dann sein Leben weg schmeißen?
Manche Leute zb. im Spital werden wieder Gesund nur glauben Sie nicht daran und ändern zu schnell ihre Entscheidung
Ich vergleiche das mal, um es möglichst einfach zu machen mit einer Firma. Du hast 200.000€, gründest eine Firma, und investierst alles hinein. Der Wert fällt extrem schnell auf 100.000€. Du hast hier an dieser Stelle die Möglichkeit, aus zu steigen, oder weiter zu machen. Entscheidest du dich, die Firma zu verkaufen, war es das, du hast nurnoch die Hälfte deines vorherigen Geldes. Aber du bist ein Kämpfer, und machst weiter. Leider fällt der Wert schon bald auf 50.000€. Wieder kannst du eine Firma verkaufen, und das restliche Geld nehmen. Aber jetzt sieht es gut aus. Du hast die Möglichkeit, dass deine Firma schon bald 120.000€ wert ist. Wenn du dann weiter machst, steigt der Wert voraussichtlich noch weiter! Sicher, du hast 80.000€ Verlust gemacht, und hättest du bei 150.000€ auf gehört, zu Leiden (Verlust zu machen), also die Firma verkauft, dann hättest du mehr Geld gehabt. Aber das geht nicht mehr. Alles was du machen kannst ist, damit weiter zu leben, was du hast. Immerhin ist es nicht sinnvoll, auf dem Weg der Besserung alles hin zu schmeißen. -
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