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Recht am eigenen Bild

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  1. Autor dieses Themas

    ferdinand24

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    Hallo hallo,

    ich hatte heute ein kleines Gespräch mit einem Lehrer von mir. Das ganze fing damit an, dass ich in der Pause das (verbotene) Gerät \"PDA\" auspackte. Das ging dann weiter: Darf ich meine Digitalkamera in der Schule nutzen? Fällt das nicht unter künstlerisches Dasein, was die Waldorfschule sicher unterstützen sollte? Mir kam die Gegenfrage, was ich denn photographieren solle, da ich von jedem Menschen, den ich photographiere, die Einverständniserklärung brauchen würde.
    Ich warf ein, wir wären bei den Klassenphotos und ähnlichem auch nciht gefragt worden, ob wir die Veröffentlichung zulassen. Der Lehrer meinte, bei Gruppenphotos sei das etwas anders.. ich habe dann mich mal schnell im Internet auif die Suche nach dem \"Recht am eigenen Bild\" gemacht. Einiges habe ich jedoch noch immer nciht verstanden...

    Wenn ich in der Schule photographiere, sind unter ziemlich vielen Umständen auch Menschen auf den Photos (ist in einer Schule normalerweise so). Ich ahbe in der SChule schon einige Photos gemacht, teilweise auch im Auftrag des Kollegiums.
    Was genau hat es mit Klassen-(und Gruppen-)Photos allgemein auf sich? Brauche ich, um das Photo zu besitzen, an mir Gleichberechtigte weiterzugeben (Lehrer, evtl Mitschüler) bzw. zu veröffentlichen (Internetauftritt der Schule, Jahrbuch, Schaukasten) die Einverständniserklärung der Abgebildeten?
    Wie sieht es mit Photos aus, auf denen die Menschen nicht Hauptobjekt sind (z.B. spielende Kinder auf dem Schulhof)? Gibt es eine Art \"Grenze\", bis wo hin das Bild als Gruppenphoto gilt?
    Muss ich ein Bild löschen, wenn mich eine auf einem Sammelphoto (z.B. Schüler auf dem Pausenhof) abgebildete Person mir dies abverlangt?
    Darf die Schule ohne Einverständnis Bilder wie dieses auf ihrer Website veröffentlichen (abgebildet bin u.a. ich (rechts), gefragt hat mich danach jedoch niemand, und es gibt auf unserer Website noch viele weitere solcher Photos, auch von Kindern, die ihr Einverständnis gar nicht geben KÖNNEN, oder soll die Schule jedem hintrherlaufen?): http://www.waldorf-greifswald.de/media/img_big/img_443786bae4d96.jpg

    Wie sieht es denn mit Portalen wie schulervz oder so aus? In den Photoalben von Leuten findet man fast immer Solo-Photographien, zu denen die Abgebildeten sicher nicht ihr Einverständnis gegeben haben und im ärgsten falle nicht einmal davon wissen, dass Photos von ihnen online sind.



    gruß
    ferdinand24

    Beitrag geändert: 20.9.2007 22:56:50 von ferdinand24

    Beitrag geändert: 30.12.2008 13:29:54 von ferdinand24
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  3. Das ist in der Tat interessant. Es ist immer ein sehr brisantes Thema. Ich glaube eigentlich bleibt es immer eine Grauzone und muss dann von Fall zu Fall entschieden werden. Sehr interessant fand ich die Seite hier:
    http://www.bllv.de/referat-medien/material/hp_recht1.shtml#_ednref6
    (insbesondere Punkt 2 - 2.2)
    Unser Schulfotograf hat eine eigene Seite und hilft sich mit einem Hinweis, dass auf Anfrage die Bilder gelöscht werden. 100% dicht sei dies aber nicht, meinte er.
  4. Autor dieses Themas

    ferdinand24

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    Das ist in der Tat interessant. Es ist immer ein sehr brisantes Thema. Ich glaube eigentlich bleibt es immer eine Grauzone und muss dann von Fall zu Fall entschieden werden. Sehr interessant fand ich die Seite hier:
    http://www.bllv.de/referat-medien/material/hp_recht1.shtml#_ednref6
    (insbesondere Punkt 2 - 2.2)
    Unser Schulfotograf hat eine eigene Seite und hilft sich mit einem Hinweis, dass auf Anfrage die Bilder gelöscht werden. 100% dicht sei dies aber nicht, meinte er.



    Vielen Dank, die Seite ist allgemein interessant...
    Doch ganz klar ist das ja immer noch nicht - ab wann ist ein Photo ein Gruppenphoto oder Versammlungsphoto? Aber sicher ist das da so, wie du bereits sagtest - Grauzone, und ist vom Fall abhängig...

    Wie ist das denn mit Portalen wie SchuelerVZ.net?
    Z.B. dieses Bild hier zeigt zwei Personen, die Hauptgegenstand des Bildes sind. Definitiv. Die beiden Personen wissen ziemlich sicher nihcts davon, dass ihr Bild im schuelerVZ theoretisch allen Usern zugänglich ist (eine der beiden Mädchen könnte das wissen, die linke aber auf keinen Fall).
    http://img-a4.ak.imagevz.net/photo1/5f/44/c5801ab36decad02a64b65fe8ab8/6-79ebe37fa3cf671e.jpg

    Ich z.B: fände es nciht soo toll, wenn es haufenweise Photos von mir im Inet gibt, die ich entweder nie gesehen habe oder von denen ich nciht weiß, dass 80 Millionen deutsche die Möglichkeit haben, diese Bilder zu sehen...

    gruß
    ferdinand24
  5. Die sache ist relativ einfach: Wenn man sieht, dass eine Person bewusst mittelpunkt des Bildes ist hat sie recht auf ihr Bild. Es sei denn, es ist ein politiker oder sonstige prominez (was in deiner Schule wohl weniger rumlaufen wird^^). Ist eine Person nur schmückendes Beiwerk (z.B. in einem Haufen von personen) hat sie KEIN recht aufs Bild. Ich glaube die Personen haben ein recht aufs bild, wenns 5 oder weniger sind, drübert nicht, bin mir aber da nicht 100% sicher. Ein klassenfoto ist auf jeden Fall ein Gruppenbild. Kann aber sein, dass wenn es eine Gruppe ist, die schön posiert und lächelt wieder einverständniss braucht - ich glaub schon - aufjedenfall, wenn du den Schulhof in der großen pause einfach mal so (ohne dass es einer bemerkt) Fotografierst - eben eine Menschenmenge - kann dir keiner was wollen.
  6. hmmm also bei uns sehen sie es sehr streng. Ich bin ja in der Homepage AG von meiner Schule und wir wollten gerne die Ganzen klassenfotos im Web veröffentlichen. Aber dafür haben wir die erlaubniss der erltern der Schüler. So und stellt euch mal den Zettelberg vor wenn 1000 Schüler Eine Erlaubniss abgeben. Naja von 500 haben wir eine Rückmeldung (99%:ja) und jetzt müssen wir die von denen wir keine Erlaubniss haben alle schwarz ausmalen. 1000 Schüler kontrolieren ob erlaubniss da ist und diese auf den Fotos finden. *stöhn*
  7. Gibt es Vorlagen für diese Einverständniserklärung der Eltern/Schüler? Wer muss das Einverständnis für die Veröffentlichung von Schulfotos geben - die Eltern oder die Schüler oder beide?
  8. t*****b

    Rein rechtlich gesehen darfst du Bilder machen (solange es nicht von der Einrichtung verboten wird), aber nur mit der Einverständnis der Personen die darauf abgebildet sind veröffentlichen, wenn diese kenntlich/identifizierbar sind.
    Auch Gruppenfotos gehören darunter, euer Fotograf darf in der Tat keine Gruppenfotos ungefragt aushängen.
    Bei Veranstaltungen steht meistens auf der Eintrittskarte, dass man sich beim Einlass damit bereit erklärt, auf Medien aufgenommen und verbreitet zu werden. In keiner Schulregel habe ich das bisher gesehen, darum darf ein Schulfotograf das eigentlich nicht machen. Spätestens mit der Drohung einer Unterlassungsklage durch einen Rechtsanwalt wird er es bleiben lassen.
    Ich hatte in diesem Thema einmal einen Rechtsstreit, da ich nicht auf einer Webseite erscheinen wollte, mit dessem Inhalt ich mich nicht identifizieren will. Mein Anwalt hat denen einen mehr oder weniger "netten" Brief geschrieben nachdem sie es nicht von der Seite genommen hatten als ich sie darauf angesprochen hatte.
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