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Probleme mit der Wohnung

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  1. Autor dieses Themas

    freewareecke

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    Hey Leute,
    wir habe ein tag/problem">Problem mit unserer Wohnung und so. Vielleicht könnt ihr mir helfen.

    Also folgendes Problem:
    Es ist unsere erste Wohnung. Die befindet sich direkt unterm Trockenboden. Dort haben wir das Problem leider, dass Schimmel und Feuchtigkeit in der Wohnung ist. Heizungsanlage war bis Heute Vormittag öfters gestört. Also wir haben die Wohnung nicht wirklich Warm geworden. Nun funktioniert die Heizung endlich wieder. Leider können wir uns nicht Leisten ne neue Wohnung zu suchen obwohl ich zumindest zur Zeit voll arbeite.

    Gibts evtl Hilfen die uns unter Umständen zustehen könnten? Ich verdiene runt 2000€ Brutto, Sie zur Zeit leider nur Arbeitslosengeld. Und die Wohnungsbaugenossenschaft in der wir wohnen, reagiert nicht. Also die Reparieren nur das nötigste, was unbedingt sein muss.

    Danke schon mal im Vorraus.

    Michael
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  3. kalinawalsjakoff

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    Nun das Problem mit entstehendem Schimmel ist ja wie folgt: Kalte Luft nimmt nicht ganz so viel H2O auf wie wärmere Luft. Das führt dazu daß sich das Wasser in noch kälteren Ecken oder an Stellen die schlecht belüftet werden absetzt. Ist die Luft warm und man lüftet regelmäßig macht das meiste H2O was in Form von Luftfeuchtigkeit da ist nach draußen weg. In den kälteren Ecken oder dort wo keine Frischluftzufuhr ist, bildet sich auf Grund der Feuchte Schimmel

    Das einzige was ich dir wirklich jetzt raten könnte um der Schimmelplage Herr zu werden: Besorgt euch irgendein Flächendesinfektionsmittel und reinigt damit die betroffenen Stellen. Ist Tapete im Spiel, die alte Tapete einfach entfernen und das Zimmer (oder nur die Wand) neu Tapezieren. Ich weiß nicht ob euch das so weiterhilft.

    Beitrag zuletzt geändert: 27.1.2010 22:08:38 von kalinawalsjakoff
  4. Du kannst ihnen schriftlich eine Aufforderung schicken in dem sie die Mängel zubeheben hat.
    Erfolgt darauf keine Antwort schickt Ihr ein zweites Schreiben, welches schon als Mahnung geschrieben werden kann......dort fordert Ihr sie direkt auf die Schäden innerhalb von 14 Tagen zu beseitigen, unter androhung von Mietminderung bei nicht Erfolgen der Reperaturen.
    Sollten sie auf dieses Schreiben wiederum nicht reagieren geht ihr den nächsten Schritt, entweder auf eigene Verantwortung oder unter Mithilfe des Mieterbundes......Ein 3 Schreiben in dem Ihr die Mietminderung umsetzt, wobei Ihr euch da aber schlau machen solltet welche Höhe die Mietminderung haben darf.
  5. Autor dieses Themas

    freewareecke

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    ich habs mit sagrotan angefangen. also so ein schimmel reiniger aber naja hab noch so ein handdesinfektionsmittel, damit werd ichs vielleicht noch mal versuchen. also zusätzlich und naja mit neu tappezieren werde ich mal gucken. den zur zeit hab ich kaum zeit um überhaupt irgendwas zu schaffen. aber das reinigen mit dem mitteln sollte ja ersma ein anfang sein.

    doch auf dauer ist das nichts mit der wohnung hier, weil die isolierung des mauerwerkes ist nicht vor handen, da die genossenschafft das gebäude von außen sicher 10jahre bestimmt nicht mehr modernisiert hat. aber das sind mindestens 10 jahre, wenn nicht mehr.

    Michael
  6. award5 schrieb:
    Du kannst ihnen schriftlich eine Aufforderung schicken in dem sie die Mängel zubeheben hat.
    Erfolgt darauf keine Antwort schickt Ihr ein zweites Schreiben, welches schon als Mahnung geschrieben werden kann......dort fordert Ihr sie direkt auf die Schäden innerhalb von 14 Tagen zu beseitigen, unter androhung von Mietminderung bei nicht Erfolgen der Reperaturen.
    Sollten sie auf dieses Schreiben wiederum nicht reagieren geht ihr den nächsten Schritt, entweder auf eigene Verantwortung oder unter Mithilfe des Mieterbundes......Ein 3 Schreiben in dem Ihr die Mietminderung umsetzt, wobei Ihr euch da aber schlau machen solltet welche Höhe die Mietminderung haben darf.


    Hast du prinzipiell dann recht, wenn der Schimmel nachweislich nicht durch falsches Heizen/Lüften zustande kommt. Ich weiß aber nicht, ob man als Mieter oder als Vermieter in der Beweispflicht steht.
  7. Der kleine Haken, die Beweispflicht liegt beim Mieter, darum empfehle ich mit dem Mieterbund zu sprechen.
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