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Praktische Führerscheinprüfung beschwerde

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  1. Autor dieses Themas

    no-smoke

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    Hallo,
    ich bin gerade das zweite mal durch die praktische Führerscheinprüfung gefallen.
    Das erste mal war der Fehler klar, aber jetzt bin ich sauer, denn meiner Meinung nach stimmen zwei der Punkte die zum durchfallen führten nicht.
    1. Punkt Fehler bei Fahrzeugbedienung -> stimmt, da ich ihn 3 mal abgewürkt habe (aber das ist allein kein Durchfallgrund)
    2. Punkt Fehler bei den Grundfahraufgaben -> bezieht sich denke ich auf den nächsten Punkt
    3. Punkt Nichtbeachten von Rot oder Zeichen der Politzei: Es war ganz klar nicht ot und das hat selbst der Prüfer gesagt, es war gelb und ich war ca. 4m vor der Ampel (nicht sehr schnell). Ich bin drübergefahren aber es war definitiv noch die ganze Zeit gelb. Und da man bei gelb noch fahren darf, stimmt das ja nun wohl nicht.
    4. Mangelhafte Verkehrsbeobachtung-> Stimmt meine ich nicht, da es sich um folgende Situation handelt:
    Ich bin auf einer 30er Zone und muss wenden. Ich fahre vorwärts auf einen Hof, halte an, schaue mich um.
    Setze etwas zurück, halte an da sich ein Auto und ein Rasenmeherträcker auf der Straße nähern, lasse diese durch, schaue mich um und fahre auf die Straße. Nun beendet der PRüfer die Prüfung und sagt: "durchgefallen aufgrund der Masse von Fehlern". Er behauptet das dort eine Häcke war und ich deshlab den Verkehr nicht hätte beobachten können. Was soll das? Ich habe doch sogar noch angehlaten da dort Fahrzeuge kamen.

    Da nun 2 Sachen meiner Meinung nach nicht stimmen und die anderen beiden nicht zum durchfallen reichen, überlege ich ob ich Beschwerde einreiche. AUch auf meinen Fahrlehrer bin sauer, denn er meinte das eine Fahrstunde nach dem ersten durchfallen reichen würde und er hat mich immer gelobt und gesagt das ich alles richtig mache.
    Was meint ihr soll ich mich da beim Tüv beschweren?
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  3. Ich denke kaum, dass einer von uns dir da irgendwie helfen kann, denn wir waren ja nicht anwesend. Lass mal eine Nacht vergehen und schlaf drüber, damit du nicht so emotional an die Sache gehst. Danach kannst du dir Gedanken machen, ob du das immer noch so siehst oder nur aufgrund deines Ärgernisses.

    Falls du dann immer noch der Meinung bist da agieren zu müssen, solltest du dich von einem Fachmann beraten lassen (Anwalt)

    Beitrag zuletzt geändert: 4.6.2010 12:11:52 von karpfen
  4. Glaube nicht dass das was bringt.. Was willst du den erreichen ?
    Durchgefallen ist Durchgefallen da wird meiner Meinung nach keiner mehr was dran ändern können.
    Hattest du den bei beiden Prüfungen den gleichen Prüfer (?), wenn ja würde ich bei der 3ten Prüfung darauf bestehen einen anderen Prüfer zu bekommen.
    4. Mangelhafte Verkehrsbeobachtung:
    Hast du auch immer schön nach hinten geguckt (?) oder nur Spiegel ?
  5. b******r

    Gelb ordnet an: "Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten".
    Man muss bei Gelb keine Vollbremsung machen, aber man darf es.
    Wenn man anhalten KANN dan MUSS man es auch tun.
    Das allein würde schon reichen.
    Dann lässt du den Wagen abwürgen. Mangelhafte Verkehrsbeobachtung bedeutet z.B. das du nicht über die Schulter schaust beim Spurwechsel.

    Mit einer Beschwerde kommst du nicht durch.
  6. Autor dieses Themas

    no-smoke

    Kostenloser Webspace von no-smoke

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    Das habe ich alles gemacht es sind nur die oben beschrieben Punkte.
    Was ich erreichen will Nicht noch mal die Prüfungsgebür zahlen müssen und nicht zwei Wochen warten.
  7. b******r

    no-smoke schrieb:
    Das habe ich alles gemacht es sind nur die oben beschrieben Punkte.
    Was ich erreichen will Nicht noch mal die Prüfungsgebür zahlen müssen und nicht zwei Wochen warten.
    Du sagtest du bist bei Gelb rüber - und du warst langsam.
    Wie gesagt, dass würde schon reichen für´s durchfallen.
    Und wenn es heißt: Mangelhafte Verkehrsbeobachtung dann wirst du wohl mindestens einmal nicht "deutlich" über die Schulter geguckt haben oder beim abbiegen nicht nach links und rechts auf den Fußweg. Das muss bei der Prüfung DEUTLICH sein.
  8. Wenn es bei dir gelb ist, ist es beim Prüfer im Normalfall schon rot da er hinten sind, es zählt was der Prüfer sieht.
  9. Prüfer sind nun mal selbst staatlich geprüfte Personen, die lassen dich nicht aus Spaß durchfallen und das zwei mal hintereinander.
    Vielleicht solltest du den Fehler wirklich erst bei dir suchen....ich bin auch zwei mal durchgerasselt.
    Wenn du es als selbstverständlich erachtest, bei gelb über die Ampel zu fahren und bei Kreuzungen und Ausfahrten (laut Prüfer) nicht auf andere Verkehrsteilnehmer zu achten, dann wirst du deinen Führerschein sowieso nicht lange haben und ich möchte dir nicht auf der Straße begegnen.
    dann wirst du wohl mindestens einmal nicht "deutlich" über die Schulter geguckt haben oder beim abbiegen nicht nach links und rechts auf den Fußweg.

    Ja, und der berühmte Satz "einmal ist keinmal" ist beim Autofahren kein Kavaliersdelikt.
  10. Ja, Verkehrsbeobachtung ist ermessenssache, von daher zählt es auch nur als Totschlagargument, wenn du in eine bedrohliche Situation geraten bist durch spurwechsel oder ausparken mit mangelhafter absicherung... aber auch wenn du dich absicherst und trotzdem ein Unfall passiert, ist es mangelhafte verkehrsbeobachtung... genau so, als wenn du an der Ampel ztusammengeschoben wirst, dann bist du schuld wegen zu geringem Sicherheitsabstand...


    undb ei Gelb bremst man entweder oder gibt vollgas... aber man rollt nicht geächlich drüber... wobei in einer Prüfung vollgas immer die falsche wahl ist. genau so musst du auch ne Kreuzung räumen, wenn der Verkehr sich staut...
  11. w********r

    Ja naja ich glaube nich das es was bringt beschwerde einzulegen. Da der Prüfer wenn er will dich immer durchfallen lassen kann.

    Beispiel: 1. man steht an einer Kreuzung und wartet sehr vorsichtig und das ziemlich lange weil immer ein auto kommt aber man hätte zwischen drin schon los fahren können -> durchgefallen
    2. jedoch wenn man zwischendrin gefahren wäre hätte der Prüfer auch sagen können das der andere wegen dir bremsen musste -> durchgefallen
  12. thoba

    Co-Admin Kostenloser Webspace von thoba

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    Fahrlehrer und Prüfer kennen sich in der Regel ganz gut, da die des Öfteren miteinander beruflich zu tun haben. Beide sind also durchaus in der Lage miteinander zu sprechen.

    Wenn der Prüfer der Meinung ist, dass du durchgefallen bist, der Fahrlehrer dies aber ernsthaft anders sieht, wird er mit dem Prüfer diskutieren. Ein anderes Ergebis ist dann ggf. noch möglich.

    Wenn dein Fahrlehrer eine solche Diskussion nicht angestrebt hat, kannst du mit ziemlicher Sicherheit davon ausgehen, dass du berechtigt durch die Prüfung gefallen bist. Immer bedenken: Dem Fahrlehrer liegt normalerweise etwas daran, dass man schnell und wenn möglich beim ersten Mal besteht. Das ist gute Werbung (Mundpropaganda) für ihn.


    AUch auf meinen Fahrlehrer bin sauer, denn er meinte das eine Fahrstunde nach dem ersten durchfallen reichen würde und er hat mich immer gelobt und gesagt das ich alles richtig mache.

    Es kann durchaus sein, dass du vor den Prüfungen alles richtig gemacht hast. In einer Prüfungssituation neigen aber viele Menschen eher zu Fehlern, da die Aufregung dazukommt. Da wirgt man dann den Wagen einmal mehr ab als sonst und manchmal eben nicht nur das. Insofern gesehen würde ich die Schuld nicht zwingend beim Fahrlehrer suchen.
  13. daswing

    Moderator Kostenloser Webspace von daswing

    daswing hat kostenlosen Webspace.

    no-smoke schrieb: /.../
    4. Mangelhafte Verkehrsbeobachtung-> Stimmt meine ich nicht, da es sich um folgende Situation handelt:
    Ich bin auf einer 30er Zone und muss wenden. Ich fahre vorwärts auf einen Hof, halte an, schaue mich um.
    Setze etwas zurück, halte an da sich ein Auto und ein Rasenmeherträcker auf der Straße nähern, lasse diese durch, schaue mich um und fahre auf die Straße. Nun beendet der PRüfer die Prüfung und sagt: "durchgefallen aufgrund der Masse von Fehlern". Er behauptet das dort eine Häcke war und ich deshlab den Verkehr nicht hätte beobachten können. Was soll das? Ich habe doch sogar noch angehlaten da dort Fahrzeuge kamen.
    /.../


    Ich machen auch gerade Fahrerlaubnis, und zu diesen Punkt muss ich einfach was sagen. Du fährst vorwärts in eine Hofeinfahrt rein? um zu wenden?
    Schon mal von Wenden in 3 Zügen gehört, nicht böse gemeint aber da müsstest du gelernt haben das man wie im Bild fährt http://dobelmann.alfahosting.org/fs-dobelmann/images/stories/ue-platz/wenden3.png
    Bei einer Hofeinfahrt fährt man etwas weiter als die Einfahrt ist, dann setzt man zurück, so hat man alles unter Kontrolle, denn aus der Einfahrt/Ausfahrt kann meist eh nichts kommen. Danach stehst du vorwärts in Der Hofeinfahrt, wenn du dich jetzt wieder nach vorne tastest siehst du alles und hast den vollen überblick, dann kannst du wieder in die Richtung fahren wo du her gekommen bist.
    Das war ganz offensichtlich dein Fehler, du hattest einfach keine Kontrolle ob nun etwas kommt.
    Also da hat der Fahrlehrer entweder dir vergessen etwas zu sagen oder du hast es in diesem augenblick nicht vergessen.

    mfg Stephan
  14. Autor dieses Themas

    no-smoke

    Kostenloser Webspace von no-smoke

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    Dir ist aber schon klar, das man das so machen darf. Ich habe halt diese Hecke nicht richtig beachtet (heute sehe ich das neutraler).
    Was man dagegen nicht darf ist einfach auf der Straße wenden. Wenn das dein Bild darstellen soll, dann ist das glaube ich so nicht richtig.
  15. Also ich denke eine Beschwerde ist sinnlos. V.a. da du beim Wenden vorwärts hineingefahren bist. Das muss man rückwärts machen. Und dann noch die Grundfahraufgabe. Das ist definitiv nicht die Ampel. Grundfahraufgaben sind z.B. rückwärts um eine Kurve fahren. Tut mir leid, aber ich denke es hilf nicht wenn du dicht darüber beschwerst.
  16. Hi,

    statt Dich hier zu beschweren, hättest Du den Prüfer oder Deinen Fahrlehrer vielleicht mal direkt fragen können, was denn nun genau die Fehler waren und Dir sagen lassen, was Du das nächste Mal besser machen kannst. Das scheinst Du, nach Deinen Beiträgen hier, nicht wirklich getan zu haben. Ansonsten muss ich mich meinen Vorrednern hier anschließen und Dir leider mitteilen, dass eine nachträgliche Beschwerde nicht viel bringen wird. Wenn der Prüfer der Meinung war, dass die Punkte zum Durchfallen reichen, und Dein Fahrlehrer auch keinen Widerspruch eingelegt hat - hast Du denn in der Situation etwas dazu geäußert? - dann war das so. Versuche einfach bei der nächsten Prüfung das Vergangene zu vergessen und konzentriere Dich auf die Prüfung.

    LG

    BigBaer
  17. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

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