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Porto doppelt bezahlen???

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  1. Autor dieses Themas

    ferdinand24

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    Hallo,
    hab mir vor kurzem was bei eBay ersteigert von nem Händler (Dolby-Surround-System 5.1).
    Das Paket kam ewig nicht an, ich hab dann mal ne eMail hingeschrieben, wo das Paket bleibe und da schrieben die, das Paket sei heute zurückgekommen, die ADresse sei falsch..
    Die Adresse war jedoch richtig, hab jetzt extra nochmal überprüft, bloß war mein Name zusammen geschriben (also "*Name entfernt*" statt "*Name entfernt*").

    Ist ja alles kein Problem, aber die wollen, dass ich denen nochmal 5,90 EURO Porto überweise, damit sie da Paket neu abschicken können...

    Wenn der Paketdienst (DPD) zu blöd ist, das Paket ordnungsgemäß an die richtige ADresse zu liefern, müssen die doch dafür haften, oder??
    Liegt die KLärung mit dem Paketdienst jetzt in der hand des Händlers oder muss ich mich darum kümmern??
    Sie schreiben, wenn ich mich innerhalb von 21 Tagen nicht melde, bekomme ich das Geld zurück, kann ich einklagen, wenn sie mir den Kaufpreis exkl. Porto zurückzahlen???ß

    Bitte möglichst schnell, es ist dringend...danke...


    gruß
    Ferdinand

    Beitrag zuletzt geändert: 10.4.2016 22:28:41 von burgi
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  3. Bezahl das Geld doch einfach und gib dem Verkäufer eine schlechte Bewertung.
    Oder drohe ihm mit einer schlechten Bewertung, wenn er nicht das Porto zahlt.

    Ansonsten geh zu deinem Anwalt deines Vertrauens und frag diesen. Eine Beratung ist meist kostenlos.
  4. o*o

    @ferdinand24

    also beim ersteiger einer ware steht ja von vornerein fest wer das porto zahlt, ich geh mal davon aus dass du das bist.

    so zu dem problem:
    du hast porto gezahlt aber adresse falsch angegeben(das kleine missgeschick zählt als fehler!!da gibts keine toleranzen)
    daher musst du das porto zahlen. du kannst ihm zwar drohen mit anzeige...aber zb vor gericht würdeste nich gewinnen können^^

    bezahl einfach das porto nochma un du hast den vom hals;)
    schlechte bewertung kannste dann ja auch nohc schreiben

    o0o
  5. Ich würde das Porto nicht nocheinmal bezahlen und mich beim DPD beschweren. Ich habe auch schonmal was bei ebay bestellt, da war die Hausnummer falsch, statt ner 8 eine 6. Ist auch zurückgegangen. Nur: In unserer Straße gibt es exakt 4 Häuser... Bei dir war der Name zusammen geschrieben.
    Das legt den verdacht nahe: beim DPD arbeiten unengagierte, faule Leute.

    btw.: würde ich mir vom händler eine bestätigung (scan von der quittung/foto vom zurückgekommenen packet geben lassen) - ist ja nicht so, dass bei ebay keine Betrüger rumlaufen.
  6. Autor dieses Themas

    ferdinand24

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    @ferdinand24

    also beim ersteiger einer ware steht ja von vornerein fest wer das porto zahlt, ich geh mal davon aus dass du das bist.

    so zu dem problem:
    du hast porto gezahlt aber adresse falsch angegeben(das kleine missgeschick zählt als fehler!!da gibts keine toleranzen)
    daher musst du das porto zahlen. du kannst ihm zwar drohen mit anzeige...aber zb vor gericht würdeste nich gewinnen können^^

    bezahl einfach das porto nochma un du hast den vom hals;)
    schlechte bewertung kannste dann ja auch nohc schreiben

    o0o


    das hat sich inzwischen soweit schon fast geklärt.
    ich habe gescrieben, die Adresse sei korrekt (ist sie ja auch, es ist nur ein leerzeichen) und ich bitte um zusendung der ware oder geld-zurück inkl porto.

    um die sache mit dem DPD klären zu können brauchen die eine eidesstattliche versicherung, dass ich, *Name von der Redaktion entfernt*, tatsächlich da wohne wie in der ADresse angegeben, dass sich mein name am briefkasten befindet, etc...

    ich werde das mit meinen eltern zusammen mal durchgehen, bin ja erst 15, und dann mal schauen...
    wenn die versicherung vom dpd geprüft und genehmigt wurde senden sie mir das paket für mich kostenfrei zu...

    Beitrag zuletzt geändert: 10.4.2016 22:27:55 von burgi
  7. Solange ein elternteil bei ebay angemeldet ist...

    Eine eidesstattliche versicherung ist schnell abgegeben.

    Nach dem muster geht sowas:
    http://www.kreis-saarlouis.de/fileadmin/pdf/Eidesstatt.pdf

    Ich würde das übrigens aus sich deines vaters schreiben: Also grob gesagt "Hiermit bestätige ich [Vater], dass mein Sohn ..."
  8. Autor dieses Themas

    ferdinand24

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    Solange ein elternteil bei ebay angemeldet ist...

    Eine eidesstattliche versicherung ist schnell abgegeben.

    Nach dem muster geht sowas:
    http://www.kreis-saarlouis.de/fileadmin/pdf/Eidesstatt.pdf

    Ich würde das übrigens aus sich deines vaters schreiben: Also grob gesagt "Hiermit bestätige ich [Vater], dass mein Sohn ..."


    ...das wäre auch treffend, der eBay-Account ist auf ihn angemeldet...

    danke für eure hilfe, ich melde mich nochmal, wie der weitere verlauf ist..
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