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Petition: Kostenfreiheit bei fristgerechter Beseitigung des Abmahngrundes

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  1. Autor dieses Themas

    hts

    hts hat kostenlosen Webspace.

    "Abmahnungen" - alleine der Begriff löst bei vielen Webseitenbetreibern bereits ein Grauen aus. Nicht ohne Grund, denn immer wieder werden Betreiber für kleinste Urheberrechtsverletzungen in einer Höhe abgemahnt, bei der es sich kaum jemand leisten kann, gegen die Anwaltskanzleien der "Riesen" vorzugehen.

    Aus diesem Grund läuft derzeit eine öffentliche Petition:
    Schuldrecht - Kostenfreiheit bei fristgerechter Beseitigung des Abmahngrundes vom 10.11.2009
    - https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=8308

    Abmahnungen im Internet sollen in Zukunft eine für den beklagten kostenlose Vorstufe bekommen.
    Der Abmahner soll mit dem Beklagten in Kontakt treten und diesem seinen Abmahngrund mitteilen und diesem so eine Möglichkeit geben um diesen möglichen Verstoß innerhalb von einer Frist zu beseitigen.


    Ein wenig mehr Hintergrundinformationen und eine ausführlichere Begründung sind auch zum Beispiel hier zu finden:
    - http://www.semper-ti.de/2009-11-28-off-topic-aber-es-geht-uns-alle-an

    Daher mein Aufruf: Tragt euch in diese Petition ein, in der Hoffnung, dass man auch in Zukunft private Seiten betreiben kann, ohne in Angst leben zu müssen, nahezu grundlos in enormen Höhen abgemahnt zu werden.

    Vielen Dank

    Hannes
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  3. Dieser Thread ist offen, damit man über die Petition diskutieren kann und ich möchte diesen auch ungerne schliessen.
    Aber bitte unterlasst dann so Beiträge wie "Toll, gute Petition" und Ähnliches, sondern nutzt diesen Thread gegebenenfalls für eine Diskussion.
  4. g******r

    Guten Abend,

    Ich fang dan mahl mit der Diskussion an:

    ich täte es gut finen, wen Private-Seiten erstmahl mit einer Mahnung ohne strafe darauf hiengewiesen werden und das grosse seiten wie M$N oder G00GL€ strafe zahlen müssen bei vergehen.
    Privatewebseitenbetreiber haben oft auch nicht das geld sich einen Anwalt zu leisten der die Seite auf fehler und Rechtliche vergehen prüfft.

    Ich möchte auch hinweissen das Ich hier meine Meinung vertrete und das ich dafür bin dass man die Privatenwebseitenbetreiber erstmahl mahnt und keine strafe gibt.

    grüsse
    gatterer
  5. Gegen die Idee, die hinter der Abmahnung steckt, ist ja prinzipiell nichts zu sagen. Dieses Instrument ist mal gerade deshalb geschaffen worden, um kostenträchtige Prozesse zu vermeiden und eine Klärung im Vorfeld juristischer Mühlen zu ermöglichen. Leider ist das Prinzip in Deutschland absolut pervertiert und wird von Anwälten als Instrument der schnellen Geldvermehrung und von Wettbewerbern als konkurrenzminderndes Mittel eingesetzt.

    In anderen europäischen Ländern ist es genau so geregelt, daß der Hinweis auf ein nicht korrektes Handeln kostenfrei zu erfolgen hat. Anwälte werden dort auch, mangels lohnender Kostennotenerstattungspflicht, auch seltens eingesetzt.

    @Gatterer: Es macht keinen Sinn, eine gesetzliche Regelung, wie von dir gewünscht, auf den Privatwebseitenbetreiber zu beschränken. Im Gegenteil halte ich die Beschränkung der Petition auf das Internet schon für falsch.
    Dem Abmahnwahn muß rigeros der Geldhahn abgedreht werden. Auch Google, MSN und andere sollten ebenfalls das Recht auf kostenneutrale Information über einfache Verstöße gegen geltende Regeln haben. Wer nicht reagiert, kann immer noch mit allen Mitteln vor den Kadi gezwungen werden.

    Eine Abmahnung in jetziger Form verurteilt aber den Beschuldigten. Dieses wird von der Seite unternommen, die ein Interesse an der Abmahnung hat. Diese setzt den Streitwert und die Frist fest. Um sich gegen eine solche Abmahnung zu wehren muß der Abgemahnte selbst aktiv werden, was, gerade bei willkürlich hoch angesetzten Streitwerten, einen nicht unbeträchtlichen finanziellen Aufwand erfordert.

    Insofern kann ich nur sagen: MAn hätte die Petition besser formulieren können. Aber jeder Webseitenbetreiber sollte sie unterzeichnen.

    Jeder, der einen Blog betreibt, sollte unbedingt einen Beitrag dazu schreiben und diesen möglichst effizient verlinken, um diese Petition so bekannt wie irgend möglich zu machen.

    FF.
  6. Die Petition ist beendet.
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