PersonalienFeststellung verschleierter Islamist/inn/en
lima-city → Forum → Sonstiges → Off-Topic
ablaufen
autofahren
befugnis
dokument
folge
foto
frage
gesetzeslage
gesicht
identifizieren
meinungsverschiedenheit
ordnungsamt
ordnungswidrigkeit
person
personalienfeststellung
polizist
strafvollzug
tun
url
weiteren vorgehen
-
Hallo zusammen,
Eine Frage zur GesetzesLage in der BRD.
Wie wird bei einer PersonalienFeststellung, z.B. im StrassenVerkehr mit einer Person verfahren die aufgrund ihres Glaubens (Islamist/in) das Gesicht mit einer Burka oder Nikab verschleiert, wenn sich die Person weigert die GesichtsVerschleierung zu lüften?
Pass- bzw. FüherSchein-Fotos müssen mit dem Gesicht des zu identifizierenden übereinstimmen, dem zu Folge also auch zweifelsfrei festgestellt werden können!
`/:-)> -
Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!
lima-city: Gratis werbefreier Webspace für deine eigene Homepage
-
mukerbude schrieb:
Hallo zusammen,
Eine Frage zur GesetzesLage in der BRD.
Wie wird bei einer PersonalienFeststellung, z.B. im StrassenVerkehr mit einer Person verfahren die aufgrund ihres Glaubens (Islamist/in) das Gesicht mit einer Burka oder Nikab verschleiert, wenn sich die Person weigert die GesichtsVerschleierung zu lüften?
Pass- bzw. FüherSchein-Fotos müssen mit dem Gesicht des zu identifizierenden übereinstimmen, dem zu Folge also auch zweifelsfrei festgestellt werden können!
`/:-)>
Ich denke mal, daß die Polizei oder die kontrollierenden Behörden (Zoll, Ordnungsamt etc) schon die Befugnis haben, den Leuten unter die Burka gucken zu dürfen. Wenn die das jetzt nicht wollen, kann es denke ich durchaus als Ordnungswidrigkeit gelten, die zur Anzeige gebracht wrd. -
@kalinawalsjakoff,
so denke ich auch.
Es war halt ein Thema einer abendlichen Runde, welches ohne Antwort blieb.
Danke
`/:-)>
Beitrag zuletzt geändert: 29.9.2014 9:48:40 von mukerbude -
Ich denke, dass die Situation dann ähnlich ist wie in dem Fall, dass man kein Dokument bei sich hat, mit dessen Hilfe eine Personalienfeststellung erfolgen kann: man wird in Gewahrsam genommen, sprich auf's Polizeirevier.
Ich hatte das mal bei einer Demo. Allerdings habe ich dann doch noch meinen PA 'gefunden', so dass ich jetzt nicht weiß, was geschehen wäre, wenn ich den wirklich nicht bei mir gehabt hätte.
Trotzdem ist die Frage natürlich auch noch in anderen Fällen interessant. Darf z.B. jemand, der aus religiösen Gründen sein Gesicht verhüllt, dies auch im Strafvollzug tun? -
Für den Führerschein wird ein unverschleiertes Bild benötigt. Auch für den Personalausweis, das ist in den islamischen Ländern nicht anders. Autofahren ist freiwillig, die Frau ist also automatisch auch damit einverstanden. Wer so religiös ist und damit nicht leben könnte, geht eben zu Fuss. Deshalb darf der Polizist auch darum bitten, sich zu identifizieren.
Beim weiteren Vorgehen im Falle einer Meinungsverschiedenheit stimme ich meinem Wunschnamen zu, so ähnlich wird das ablaufen.
Aber wie gesagt, wer in den jeweiligen Ländern wohnt mit anderen Sitten und auch Auto fährt wird höchstwahrscheinlich damit klar kommen.
Beitrag zuletzt geändert: 29.9.2014 12:56:41 von c143 -
Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!
lima-city: Gratis werbefreier Webspace für deine eigene Homepage