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Peitition gegen Beitragsservice

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  1. Autor dieses Themas

    seven-sign

    Kostenloser Webspace von seven-sign

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    Moin,
    wie es allen bekannt sein dürfte gibt es die legendäre GEZ nicht mehr -
    sondern heist nun Beitragsservice.

    Noch mal zu den Fakten:

    Dank des neuen "Beitragsservice" bzw. den Änderungen die ihn erst ermöglichten haben wir ja nun eine Art Zwangssteuer.

    Da ich diesen Beitrag nicht in die länge ziehen möchte:

    http://de.wikipedia.org/wiki/ARD_ZDF_Deutschlandradio_Beitragsservice

    Demnach ist ja nun einmal jeder Haushalt in Deutschland zur Zahlung "Verpflichtet",
    was jedoch nicht im Sinne eines "Rechtsstaat" sein kann.

    Schließlich zahle ich auch keine Gewerbesteuer, weil ich könnte mich ja Selbstständig machen.
    Genauso ist es auch mit den s.g. öffentlich-rechtlichen Sendern, die ich persönlich seid Jahren
    meide.

    Ursprünglich hatten diese einen Bildungsauftrag, den man wohl selten auch erkennen mag.
    Zu dem wurde ja nun auch einiges an den "Einahmen" für ziemlichen Unsinn verbraten.

    Darüber wurde schließlich ausführlich berichtet und langsam sehe ich es auch
    nicht mehr ein für unsinnige Produktionen zu zahlen die in meinem Haushalt niemand
    ernst nimmt.

    Wenn sich ARD und Co. finanzieren wollen dann können Sie sich an Sky & Co. orientieren,
    eine Zwangsgebür wie wir sie nun haben muss gestoppt werden.

    Dazu wäre es sinnvoll wenn sich das Bundesverfassungsgericht dazu äußert,
    eine E-Petition mag nicht die erste Wahl sein - aber irgendwie muss es ja vorran gehen.

    https://secure.avaaz.org/de/petition/BUNDESVERFASSUNGSGERICHT_Abschaffung_der_GEZ_Keine_Zwangsfinanzierung_von_Medienkonzernen/?dSfYygb

    MFG

    Beitrag zuletzt geändert: 13.12.2013 19:25:39 von seven-sign
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  3. Habe mir das jetzt angeschaut und frage mich, was das soll.
    Die Petition ist, wenn ich das richtig sehe, an das Bundesverfassungsgericht gerichtet.
    Was sollen die damit anfangen? Die Aufgabe des BVG ist, eingereichte Klagen zu verhandeln und ein Urteil dazu zu fällen.Eine eingereichte Petition ersetzt keine Klage und gibt dem Gericht auch keine Möglichkeit, ein Urteil zu fällen.

    Wenn die Petition darauf abzielt, das Gericht bei laufenden Klagen zu beeinflussen, ist das ein Traum der Petenten. Das Gericht hat anhand verfassungsrechtlicher Grundlagen zu urteilen. Meinungsäußerungen, nicht mehr ist eine derartige Petition, selbst in großer Zahl, erfüllen dieses Kriterium nicht. Das BVG kann, darf und sollte Derartiges also in keiner Entscheidung berücksichtigen.
    Falscher Adressat -> Erfolglosigkeit vorprogrammiert

    Wenn überhaupt, müßte eine Petition an den deutschen Bundestag gerichtet sein, mit der Maßgabe, die entsprechende Gesezgebung zu ändern. Dafür gibt es einen vorgesehenen Weg: https://epetitionen.bundestag.de/

    Dort könnte man sich, im Gegensatz zur Nutzung eines "freien" Petitionsportals, sogar auf gesetzliche Grundlagen berufen. Geregelt und erklärt in den entsprechenden Verfahrensgrundsätzen

    Ungeachtet dessen erscheint mir auch die Begründung der Petition nicht sonderlich hilfreich und sinnvoll. Sie sollte, in ihrer Darstellung, die Gründe widerlegen, die der Gesetzgeber als Argument für den Rundfunkbeitrag anführt. Polemische Bemerkungen sind da sicher nicht zielführend.

    Aber gut, da das Thema Mainstream ist und bei jedem einen Beissreflex weckt, muß sich der Starter der Petition nicht sonderlich mühen, um Zustimmung zu finden.

    Ich fände es viel sinnvoller, eine Crowdfunding-Plattform zu nutzen, um die notwendigen Mittel zu sammeln, Fachleute mit der Ausarbeitung und Durchsetzung einer Klage vor dem BVG zu beauftragen.
    Es wäre zudem sicherlich Medienwirksam und Meinungsbildend, wenn man verkünden könnte, daß deutsche Bundesbürger 1Mio € zusammengetragen haben, um sich gegen diese Zwangsabgabe zu wehren.

    Wenn dann noch jeder Spender seinen Bundestagsabgeordneten anschreibt und ihm die Unterstützung bei der nächsten Wahl versagt, sofern dieses Anliegen nicht unterstützt wird, könnte ein Schuh daraus werden.
    Wie in Fällen unsauber agierender Firmen, muß sich der Bürger mal klar werden, welche Macht er hat und lernen, diese zu nutzen. Als Kunde kriegen wir jede Firma klein, wenn wir uns einig sind, an der Kasse anders abstimmen und die Firma über die Gründe aufklären.
    Das geht auch bei Abgeordneten: Keine Stimmen = keine Macht/kein Pöstchen.





    Beitrag zuletzt geändert: 14.12.2013 0:17:21 von fatfreddy
  4. mein-wunschname

    mein-wunschname hat kostenlosen Webspace.

    Abgesehen von den seitens @fatfreddy vorgebrachten inhaltlichen Bedenken (die ich weitgehend teile) finde ich auch das technische Verfahren ziemlich fragwürdig. Nach dem ich eine nicht existierende E-Mail Adresse und einen Phantasienamen eingegeben habe, erschien.
    Herzlichen Dank für Ihre Unterschrift -- Ihr Name wurde der Petition beigefügt!


    Jetzt kann ich doch bestimmt nach einem IP-Wechsel mit neuen Phantasiedaten neu unterschreiben.

  5. Ich finde auch dass das System öffentlich-rechtlich überarbeitet werden sollte. Wenn man sich die z.B. TV-Intendaten anguckt von denen fast jeder ein Gehalt hat das höher das der Kanzlerin ist. Muss man für Einzelpersonen (z.B. damals Harald Schmidt) Millionenbeträge bezahlen? Oder Pleitefirmen (Premiere im Jahr 2006) vor der Insolvenz bewahren? Ich denke wenn diese und viele andere Punkte angegangen werden würden könnte man den Beitrag deutlich senken. Eine Abschaffung sehe ich aber nicht da das Programm der Free-TV (welche ja nicht wirklich Free sind, schließlich zahlst du bei jedem Einkauf 5-10 Prozent Werbeaufschlag) und auch der Pay-TV Programme (Warum soll ich eigentlich zahlen wenn ich mir dann doch Werbung angucken muss) nicht mal die Grundversorgung abdecken. Bildungsfersehen und Qualitätsjournalismus gibts da leider nun mal nicht.
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