Patent auf Smileys
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Habt ihr's schon geh?rt. Unser Freund Microsoft will jetzt Patente auf Smileys erheben. Sagt mir bitte was die sich davon versprechen?
Das ist doch wohl ncihtmehr zu glauben! -
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Vielleicht versprechen die sich die Weltherrschaft ?ber lachende und weinende Gesichter?
Wieso eigentlich "Patent" da w?rde doch das Urheberrecht auch reichen
Was die sich davon versprechen? Vielleicht, dass jeder vom dem tollen Microsoftsmiley spricht und sich das dann aufs Handy l?dt oder vielleicht ist das ja f?r das neue Betriebessystem das Design?
Oder vielleicht doch Weltherrschaftspl?ne durch hypnotisch wirkende Smileys? "Du kaufst dir jetzt ein Gates-Fan-Handtuch f?r 2000 Euro" "Du w?hlst die Republikaner"
Ahhhh ich hab?s Umfragen beweisen es in Deutschland!
Mircosoft hat bereits tausende W?hler hypnotisiert: Die Umfragewerte f?r die FDP sind entschieden zu hoch.
Hoffentlich passiert mir das nie!
ICh werde nie wieder Smileys benutzen.
Ooopss. -
Ich w?sste mal gerne, wo du diesen Quark her hast. Patent auf Smilies. Da m?sste so einiges mit dem Patentrecht geschehen, damit es soweit kommen kann. Ausserdem sind smilies keine Innovation.
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lol ja das w?r doch ma was
was wollen die dann noch an sich rei?en? xD -
Wei? doch jeder, dass Forrest Gump den smiley erfunden hat
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Ich w?sste mal gerne, wo du diesen Quark her hast. Patent auf Smilies. Da m?sste so einiges mit dem Patentrecht geschehen, damit es soweit kommen kann. Ausserdem sind smilies keine Innovation.
ich habs auch vor einer woche gelesen auf winfuture.de hab leider keinen link dazu, bin mir aber cniht sicher obs wirklich ein patent war!!
richtig vorstellen kann ich mir das auch nicht wie das funktionieren soll!!! -
Ich hab den Link auch ncihtmehr, aber es ist schone cht krass was dieser Idiot BG da machen will.
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Was sind Loghorn Smileys?
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longhorn ICons sind die Icons(das kleine bildchen das den arbeitzplat markiert usw.), die in Windows Vista verwendet werden
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Windows Vista hat doch bestimmt mehr probleme als Xp da wette ich drauf
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Windows-Longhorn-Icons
Werden, wenn ?berhaupt, MARKENRECHTLICH gesch?tzt und nicht patentrechtlich. Kleiner aber feiner Unterschied.
Beitrag ge?ndert am 6.08.2005 19:23 von alarich -
Hier die Meldung von Heise:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/62012
Ich glaube nicht das Microsoft das Patent ?berhaupt durchbekommt...
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Stimmt
F?r ein Patent h?tten sie Smilies n?hmlich erfinden m?ssen
ansonsten wenn die durchkommen schau ich mal nach was noch nicht patentiert ist und patentier mir das ma schnell (Gl?birne, Auto, usw)
*aufregundmircosofthassedbillgatesdenhalsumdreh*
und um noch mal schnell ein paar smilies nutzen
mfg
web4me
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So wie ich das jetzt in dem Patent antrag gelesen habe sollen die 19 times (kein plan was des heist) 19 pixel gro?e smilys patentiert werden das heist man m?sste sie nur demenstprechen vergr?ern oder vergleinern und schon sind sie unpatentiert wenn ich den abschnitt richtig verstanden habe (mein english ist nicht so besonders)
Mein Tipp schnell eigen smileiys machen und die Patentieren lassen und immer sch?n bleiben wird schon gut gehen
F?r die "Erfindung" ist bis heute keine befriedigende Definition gefunden worden. Grunds?tzlich gilt: die schutzf?hige Erfindung mu? das produktive Ergebnis einer geistigen Arbeit sein. Sie mu? neu sein und darf f?r den Durchschnittsfachmann nicht naheliegen. Was eine Erfindung erf?llen mu?, ist dem ?1 des Patentgesetzes (PatG) entnehmbar. Weitgehend auslegbar ist darin der Begriff der "erfinderischen T?tigkeit" (PatG) bzw. des "erfinderischen Schrittes" (Gebrauchsmustergesetz GbmG). Hierzu wurde von der Rechtsprechung sehr viel geleistet, die vor allem die Fiktion des "Durchschnittsfachmannes" schuf. Dieser "Fachmann" wurde sp?ter sogar in das Gesetz aufgenommen (?4 PatG). Die Erfindung mu? also etwas Neues, bisher nicht Vorhandenes schaffen, sie mu? ?ber das, was in der Technik bekannt ist, hinausgehen. Erfindungen k?nnen durch einen gl?cklichen Zufall, durch die schlagartige Erkenntnis eines Erfinders als "g?ttlicher Funke" oder aber auch durch systematische Forschungsarbeiten manchmal als Folge einer Entdeckung (Chemie) entstehen. Erfindungen sind als "technische" Geistessch?pfungen im Gegensatz zu den k?nstlerischen Geistessch?pfungen nicht einmalig. H?tte z.B. Bach die Matth?uspassion nicht komponiert, so w?re sie mit Sicherheit nie entstanden. H?tte dagegen Diesel seinen Motor nicht erfunden, so w?re er sicher von einem anderen erfunden worden.
Das Recht an der Erfindung hat der Erfinder oder sein Rechtsnachfolger (?3 PatG). Haben mehrere Erfinder gemeinsam eine Erfindung gemacht, so steht ihnen das Recht gemeinschaftlich zu. Haben mehrere unabh?ngig voneinander eine Erfindung gemacht, so steht dem das Recht zu, der die Erfindung zuerst beim Patentamt angemeldet hat. Hierdurch soll ein Anreiz geschaffen werden, die Erfindung fr?hzeitig anzumelden und m?glichst schnell der Allgemeinheit zu offenbaren. Das Recht an der Erfindung kann vom Erfinder auf Dritte ?bertragen werden (?15 PatG), wobei das Pers?nlichkeitsrecht des Erfinders, n?mlich als Erfinder benannt zu werden, erhalten bleibt (BGH GRUR 1965, 302/304).
Da das Anmelden der Erfindung stets mit Kosten und mit Verwaltungsaufwand verbunden ist, werden viele Erfindungen erst gar nicht zum Schutz angemeldet. Viele Erfinder sind zudem Perfektionisten und glauben, eine Erfindung erst dann zum Schutz anmelden zu m?ssen, wenn sie serienreif ist. Hier entsteht ein gewisser Zwiespalt. So hat Nikolaus Otto die "fremdgez?ndete Brennkraftmaschine" (Otto-Motor) erst sehr sp?t zum Schutz angemeldet. Leider wurde ihm sein Patent versagt, weil ein Franzose bereits vorher ein ?hnliches Verbrennungsverfahren beschrieben hatte. Otto hatte zu lange mit der Anmeldung gewartet. Als typischer Erfinder hatte Otto im ?brigen ein sehr gro?es Spezialwissen, so da? er in Verbindung mit der Erfindung nicht nur reich, sondern auch ber?hmt wurde. Ein Beispiel f?r einen Erfinder, der seine Erfindung zu fr?h zum Patent angemeldet hatte, ist jener der Scheckkarte. Bevor die Scheckkarte in die Praxis eingef?hrt wurde, waren die 18 Jahre der damaligen maximalen Laufzeit seiner Patente abgelaufen. -
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Werden, wenn ?berhaupt, MARKENRECHTLICH gesch?tzt und nicht patentrechtlich. Kleiner aber feiner Unterschied.
Beitrag ge?ndert am 6.08.2005 19:23 von alarich
Asche auf mein Haupt.
du hast Recht.
@ibmm: wo hast du das gelesen?
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Werden, wenn ?berhaupt, MARKENRECHTLICH gesch?tzt und nicht patentrechtlich. Kleiner aber feiner Unterschied.
Beitrag ge?ndert am 6.08.2005 19:23 von alarich
Asche auf mein Haupt.
du hast Recht.
@ibmm: wo hast du das gelesen?
Von hier: http://www.patente-stuttgart.de/ip52003.htm
Unter der Abteilung Erfinder und erfindungen Ein hoch auf Google gell ibmm :D -
Was w?rden wir ohne googel machen
Aber ich vermute nicht das es durchkommen w?rde und wenn dann machen wir die f?r Lima und des andere eben ein bischen gr??er und schwups sind sie nicht mehr gesch?tzt -
So ein Bl?dsinn.
Damit kommen die zumindest in Europa nicht
durch. In America mag das ja etwas anders sein.
Zum Gl?ck gibt es noch die Open Source Gemeinde,
da wird man auch weiterhin kostenlose gifs
und tools und smileys bekommen.
Microsoft sollte besser das neue Betriebssystem
Vista neu programmieren - wenn die erste
Sicherheitsl?cke schon vor dem Verkauf des
Betriebssystems kommt - na ich weiss nicht
ob das gut geht. -
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