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  1. Autor dieses Themas

    faultier89

    faultier89 hat kostenlosen Webspace.

    Hi!

    Ich habe vor ein Server zu schreiben der RSS-Feed durchsucht und einem Lese-Programm von mir anbietet. Es geht hier um die reinen RSS-Feeds im XML-Format. Das Urheberrecht würde natürlich beachtet werden! Irgendwann wird das ganze möglicherweise auch kommerziell betrieben.

    Nun findet man jedoch auf so ziemlich jeder News Seite die RSS-Feeds anbietet irgendwo eine Seite in der man etwas über die Nutzungsbedingungen für die RSS-Feeds lesen kann. Da steht dann so gut wie überall, dass eine kommerzielle Nutzung untersagt ist.

    Dazu jetzt folgende Frage:
    Wenn ich an den RSS-Feed gelange ohne irgendwann irgendwo mit einem Hacken oder Klick irgendwelche Nutzungsbedingungen akzeptiert zu haben, sind diese Nutzungsbedingungen dann dennoch wirksam?

    MfG,

    Faultier89
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  3. r**n

    Selbstverständlich.
    In den meisten Fällen ist dann in den Nutzungsbedingungen eine Klausel die beschreibt, wann man diese akzeptiert.
    Ähnlich wie "Mit der Nutzung unseres Angebots stimmen Sie den Nutzungsbedingungen zu".
    Da du den RSS Feed von der Seite beziehst bist du dann automatisch dran.

    Ist auf einfach logisch, wieso solltest du etwas für Geld anbieten, wenn es nicht von dir ist?
    Von fremden Werken profitieren ist kein Kavaliersdelikt.
  4. Machs doch einfach so:

    Biete eine Software an, die beliebige RSS-Feeds schön anzeigt. Die Software kannst du ohne Probleme verkaufen, denn du verwendest keinen Inhalt der Feeds. Und wenn der User dann einen Feed eingibt ist er es, der sich an die Nutzungsbedingungen halten muss.

    Wenn du allerdings von Haus aus Feeds mitbringst, dann ist das ganze problematischer. Du musst dich hierbei an die Nutzungsbedingungen halten, und wenn die sagen, dass der Feed nicht für kommerzielle Zwecke genutzt werden darf, dann wird es wohl schwierig mit dem Verkauf.

    Vielleicht solltest du einen Anwalt aufsuchen und dich beraten lassen.

    (Keine Rechtsberatung, auch wenn ich glaube, dass das so stimmt).
  5. Autor dieses Themas

    faultier89

    faultier89 hat kostenlosen Webspace.

    Ich habe mal ein bisschen gegoogelt und dabei ein paar Seiten gefunden die sich mit diesem Thema auseinandergesetzt haben. Ziemlich interessant ist folgende:

    http://www.mein-dortmund.de/disclaimer.html


    Die anderen Links finde ich gerade nicht wieder.

    Zusammenfassend wäre das aber so, dass diese Nutzungsbedingungen nicht wirksam sind, da ich die Feeds aufrufen kann, ohne die Nutzungsbedingungen je zu Gesicht zu bekommen.

    Für mich klingt das ziemlich logisch, ich bin aber auch kein Anwalt. Weiß rein zufällig jemand sagen ob das noch aktuell und richtig ist?
  6. r**n

    Wobei das, rein logisch gedacht, nicht stimmen kann.
    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

    Solltest du unsere Verfassung nicht gelesen und "akzeptiert" haben, ist es dir auch nicht gestattet einen Menschen zu töten, nur weil du ja theoretisch nicht weißt das es verboten ist. Das schützt dich am Ende auch nicht vor der, berechtigten, Strafe.
  7. Autor dieses Themas

    faultier89

    faultier89 hat kostenlosen Webspace.

    Du vermischt da gerade etwas das absolut nicht zusammengehört. Nutzungsbedingungen sind nicht mit dem Grundgesetz gleichzusetzen.

    Unter bestimmten Bedingungen kann man Sie als Verträge ansehen. Und diesen muss man immer noch zustimmen.

    Und genau das ist es was ich geklärt haben wollte: Ob Nutzungsbedingungen unter den von mir beschriebenen Veraussetzungen rechtswirksam sind.
  8. faultier89 schrieb:
    Du vermischt da gerade etwas das absolut nicht zusammengehört. Nutzungsbedingungen sind nicht mit dem Grundgesetz gleichzusetzen.

    Unter bestimmten Bedingungen kann man Sie als Verträge ansehen. Und diesen muss man immer noch zustimmen.

    Und genau das ist es was ich geklärt haben wollte: Ob Nutzungsbedingungen unter den von mir beschriebenen Veraussetzungen rechtswirksam sind.


    Das kann dir hier keiner sicher beantworten, weil es hier keine Rechtsberatung gibt. Geh zum Anwalt, der kann dir das alles genau erklären.
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