Note 10.1 - Display kaputt?
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Hi,ich hab mir das tag/note">Note 10.1 am 23.03.2013 in Media Markt gekauft. Gestern musste ich beim Spielen von Subway Surfer feststellen, dass ein Strich (von der einen Seite zur anderen Seite) erschienen ist. Dieser Strich war weiß und verschwand nach 1 - 2 Sekunden. Dann ist es mir nach paar Minuten wieder passiert.Das Note 10.1 ist weder runtergefallen noch Ähnliches, ich habe eine Displayschutzfolien drauf und eine Hülle schützt das Tablet. Ich habe es sorgfältig behandelt.Kann ich das Note 10.1 bei Media Markt zurück geben, und dann sofort ein neues erhalten? Ich habe früher gelesen, dass ich bis zu 30 Tage Zeit hab, ein neues Gerät bei einem Defekt zu bekommen.
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Die sind verpflichtet dir ein Neues gerät zu geben wenn es innerhalb 14 Tagen kaputt ist.
Also müsstest du ein neues Gerät bekommen
Beitrag zuletzt geändert: 6.4.2013 13:34:11 von hpage -
hpage schrieb:
Die sind verpflichtet dir ein Neues gerät zu geben wenn es innerhalb 14 Tagen kaputt ist.
Also müsstest du ein neues Gerät bekommen
... und die gesetzlich vorgeschriebene Grantie von 2 jahren noch lange nicht abgelaufen ist.
Gehe demnächst einfach in Media Markt, in dem du das Gerät gekauft hast, und gegen vorlage des Kassenzettels musst du auf jeden fall ein neues Gerät bekommen. -
php-test1 schrieb:
hpage schrieb:
Die sind verpflichtet dir ein Neues gerät zu geben wenn es innerhalb 14 Tagen kaputt ist.
Also müsstest du ein neues Gerät bekommen
... und die gesetzlich vorgeschriebene Grantie von 2 jahren noch lange nicht abgelaufen ist.
Gehe demnächst einfach in Media Markt, in dem du das Gerät gekauft hast, und gegen vorlage des Kassenzettels musst du auf jeden fall ein neues Gerät bekommen.
Das Grät muss bei einen kaputt innerhalb von 14 Tagen ausgetauscht werden.
Wenn ein Gerät innerhalb von 2 Jahren kaputt ist muss es nur Repariert werden . -
hpage schrieb:
Beides nett gemeint, jedoch trotzdem falsch.
php-test1 schrieb:
Das Grät muss bei einen kaputt innerhalb von 14 Tagen ausgetauscht werden.
... und die gesetzlich vorgeschriebene Grantie von 2 jahren noch lange nicht abgelaufen ist.
Gehe demnächst einfach in Media Markt, in dem du das Gerät gekauft hast, und gegen vorlage des Kassenzettels musst du auf jeden fall ein neues Gerät bekommen.
Wenn ein Gerät innerhalb von 2 Jahren kaputt ist muss es nur Repariert werden .
Der Unterschied liegt in der Garantie und der Gewährleistung begründet.
Der verkaufende Shop ist keineswegs verpflichtet, ein Gerät umzutauschen - es sei denn, er bietet das an. Es besteht kein Umtausch- oder Rückgaberecht, es sei denn, es wurde über einen Online-Shop bezogen.
Aus Kulanzgründen wird jedoch meistens zugunsten der Käufer gehandelt - spätestens nach Vorsprache beim Filialleiter.
Der verkaufende Shop ist keineswegs verpflichtet, ein Gerät zu ersetzen - sondern der Hersteller.
In dem Fall besteht die Verplichtung des Shops darin, das Gerät einzuschicken, um den Garantiefall geltend zu machen.
Meistens wird jedoch auch in diesem Fall aus Kulanzgründen zugunsten der Käufer darauf verzichtet - spätestens nach Vorsprache beim Filialleiter.
In beiden Fällen sollten jedoch keine Schäden am Gerät zu sehen sein, die offensichtlich nach dem Kauf entstanden sind.
Dass umgetauscht bzw. ersetzt wird, ist in den meisten Fällen tatsächlich Kulanz der Geschäfte, da Kunden zufrieden - und mit dem Gefühl, gut behandelt worden zu sein - das Haus verlassen sollen. -
Muss das innerhalb 14 Tagen geschehen? Heute ist es 14 Tage seit dem Kauf, allerdings habe ich den Kassenbon nicht da. Ich bekomme ihn erst morgen.
Ist das ein Hardware Fehler oder Liegt das an Subway Surfer ? -
menschle schrieb:
hpage schrieb:
Beides nett gemeint, jedoch trotzdem falsch.
php-test1 schrieb:
Das Grät muss bei einen kaputt innerhalb von 14 Tagen ausgetauscht werden.
... und die gesetzlich vorgeschriebene Grantie von 2 jahren noch lange nicht abgelaufen ist.
Gehe demnächst einfach in Media Markt, in dem du das Gerät gekauft hast, und gegen vorlage des Kassenzettels musst du auf jeden fall ein neues Gerät bekommen.
Wenn ein Gerät innerhalb von 2 Jahren kaputt ist muss es nur Repariert werden .
Der Unterschied liegt in der Garantie und der Gewährleistung begründet.
Der verkaufende Shop ist keineswegs verpflichtet, ein Gerät umzutauschen - es sei denn, er bietet das an. Es besteht kein Umtausch- oder Rückgaberecht, es sei denn, es wurde über einen Online-Shop bezogen.
Aus Kulanzgründen wird jedoch meistens zugunsten der Käufer gehandelt - spätestens nach Vorsprache beim Filialleiter.
Der verkaufende Shop ist keineswegs verpflichtet, ein Gerät zu ersetzen - sondern der Hersteller.
In dem Fall besteht die Verplichtung des Shops darin, das Gerät einzuschicken, um den Garantiefall geltend zu machen.
Meistens wird jedoch auch in diesem Fall aus Kulanzgründen zugunsten der Käufer darauf verzichtet - spätestens nach Vorsprache beim Filialleiter.
In beiden Fällen sollten jedoch keine Schäden am Gerät zu sehen sein, die offensichtlich nach dem Kauf entstanden sind.
Dass umgetauscht bzw. ersetzt wird, ist in den meisten Fällen tatsächlich Kulanz der Geschäfte, da Kunden zufrieden - und mit dem Gefühl, gut behandelt worden zu sein - das Haus verlassen sollen.
Ich habe mir für das selbe Gerät eine Versicherung beim Media Markt gekauft. Wenn also wirklich mal etwas ist... Hin und fertig.
@mrandroid
Wenn es sonst nirgendwo auftritt, wird es wohl an Subway-Surfer liegen. Logisch, oder? -
mrandroid schrieb:
Das sollte wirklich kein Problem sein.
Muss das innerhalb 14 Tagen geschehen? Heute ist es 14 Tage seit dem Kauf, allerdings habe ich den Kassenbon nicht da. Ich bekomme ihn erst morgen.
Beschreibe einfach, dass nach einigen Tagen gelegentlich - jedoch nicht immer - unten im Display ein Streifen zu sehen ist. Die armen kaufmännisch Angestellten werden kaum die Zeit haben, dies zu überprüfen, sie sind doch eh´ schon mit Arbeit überlastet.
Und wenn klar ist, dass Du ja das gleiche (nicht das selbe) Gerät in funktionsfähigem Zustand wieder mitnehmen möchtest, sollte dem nüx im Wege stehen. -
menschle schrieb:
hpage schrieb:
Beides nett gemeint, jedoch trotzdem falsch.
php-test1 schrieb:
Das Grät muss bei einen kaputt innerhalb von 14 Tagen ausgetauscht werden.
... und die gesetzlich vorgeschriebene Grantie von 2 jahren noch lange nicht abgelaufen ist.
Gehe demnächst einfach in Media Markt, in dem du das Gerät gekauft hast, und gegen vorlage des Kassenzettels musst du auf jeden fall ein neues Gerät bekommen.
Wenn ein Gerät innerhalb von 2 Jahren kaputt ist muss es nur Repariert werden .
Der Unterschied liegt in der Garantie und der Gewährleistung begründet.
Auch das ist zwar richtiger, als der Quatsch von Hpage und php-test1, aber leider auchnur bedingt richtig, bzw. irreführend/unvollständig!
1. Die Gewährleistung:
Hpage schreibt absoluten Blödsinn! Es gibt keine rechtliche Verpflichtung für den Lieferanten, ein defektes Gerät sofort auszutauschen. Auch nicht innerhalb von 14 Tagen nach Kauf.
Der Hersteller ist dem Kunden gegenüber gesetzlich zu nix verpflichtet. Zwischen diesen beiden gibt es kein Vertragsverhältnis ,aus dem eine der Parteien irgendwelche Forderungen herleiten könnte.
Verantwortlicher für die Erfüllung der gesetzlich geregelten Gewährleistung ist ausschließlich der Vertragspartner des Kunden, also der Händler.
Diese Gewährleistung gilt für 2 Jahre nach dem Kauf, wobei der Kunde ab dem 7. Monat nachweisen muß, daß er den Schaden nicht zu verantworten hat.
Das Gesetz sieht nur vor, daß dem Kunden, im Falle eines Gewährleistungsfalles, de Fehler kostenfrei behoben wird. Dem Händler steht erst Mal frei, ob er Ersatz liefert, das Gerät repariert, oder dem Kunden den Kaufpreis erstattet.
Es ist ebenfalls ein Trugschluß, daß ein eventuelles Austauschgerät neu sein muß! Der Händler darf durchaus das defekte Gerät gegen ein gleichwertiges, repariertes anderes Teil austauschen. Auch das wird gern von Kunden nicht gwußt.
2. Garantie:
Garantien sind reine vertragsrechtliche Vereinbarungen.
Wenn ein Shop dem Kunden ein Umtauschrecht oder einen Sofortaustausch innerhalb einer gewissen Frist anbietet, ist das toll für den Kunden, der hoffentlich das Kleingedruckte gelesen hat, aber noch lange nicht gesetzlicher Bestandteil des Kaufs. Selbst aus der Werbung der Geil- und "nicht blöd"-Märkte läßt sich auch nicht ohne weiteres ein Anspruch gegen den, zur jeweiligen Kette gehörenden Händler ableiten, da die einzelnen Verkaufsstellen rechtlich eigenständige Firmen sind. Darum taucht im Kleingedruckten der Werbung auch immer ein "bei allen teilnehmenden Händlern" auf.
Was die Hersteller angeht, gibt es ein ähnliches Problem.
Die versprechen mit ihren Herstellergarantien viel, schränken aber, durchaus berehtigt, sehr gerne den Umfang unauffällig ein.
Problem für den Kunden ist hier zusätzlich, daß er den, eventuell am Ar* der Welt sitzenden, Hersteller erst Mal juristisch zur Verantwortung ziehen können muß, wenn dieser die Garantie nicht, wie erwartet, erfüllt.
Es gibt zwar, unter gewissen Umständen, die Möglichkeit, den Händler dafür in Anspruch zu nehmen, aber das ist nur im Einzelfall möglich, da der Händler sich die Garantieleistungen des Herstellers dafür zuvor zu eigen gemacht haben muß, um ihm dies anzulasten. Ihm dieses zu beweisen, ist, wenn überhaupt möglich, meist nicht so einfach.
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