Neuer Trojner
lima-city → Forum → Sonstiges → Spam und sonstiges Unvergütetes
bundesamt
darstellung
diskussionsgrundlage
entfernen
foto
internet
kontrolle
nutzer
opfer
rechner
sicherheit
strafbaren besitz
terroristischen aktionen
trojaner
urheberrechtsverletzung
url
virus
warnung
zusammenhang
zustand
-
Hey Leute,
ich wollte euch einmal Warnen.
Viele von euch kennen vermutlich noch den sogennanten GEMA - Virus, der euer PC blockiert hatte und
man Geld bezahlen sollte, nun gibt es wieder einen solchen Virus.
Der GVU Trojaner befällt Rechner derzeit in einer neuen Variante – das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) warnt vor der Erpressungssoftware. Da der GVU Trojaner seine Opfer mit den Logos des BSI und der GVU (Gesellschaft für Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen) einzuschüchtern versucht, warnt das BSI explizit davor, der Zahlungsaufforderung der Ransomware nachzukommen.
Der aktuelle Fall: Nach einer unbemerkten Infektion des PCs mit dem GVU Trojaner zeigt die Schadsoftware einen Sperrbildschirm an der dem Nutzer die Kontrolle über seinen Rechner entzieht. Außerdem "wird dem Nutzer unterstellt, dass der Rechner im Zusammenhang mit der Verbreitung kinderpornografischen Materials, bei terroristischen Aktionen, Urheberrechtsverletzungen oder anderen Straftaten genutzt worden sei," wie das BSI in seiner Warnung vor dem Trojaner schreibt.
Wie schon bei früheren Varianten des GVU Trojaner wollen die Hacker auch in diesem Fall 100 Euro von ihrem Opfer – zahlbar via Paysafecard oder Ukash. Beide Zahlungsmethoden sind im Internet als Prepaid-Lösungen durchaus nicht ungewöhnlich. Auch bei dieser neuen Version des Trojaners gilt aber: Zahlen Sie nicht. Es ist höchst unwahrscheinlich, dass der Schädling Ihren Rechner nach einer Zahlung wieder freischaltet. Außerdem wäre Ihr System weiterhin infiziert. Folgen Sie besser unserer Anleitung zum Entfernen von Erpresser-Malware.
Besonders perfide: Der neue GVU Trojaner blendet auf dem Sperrbildschirm auch ein Foto ein, "dabei handelt sich nach Einschätzung des Bundeskriminalamtes um eine strafbewehrte jugendpornografische Darstellung," wie das BSI schreibt. Das bedeutet: Wer einen Screenshot oder ein Foto des Bildschirms anfertigen würde, der befände sich damit im strafbaren Besitz von Jugendpornografie. (mas)
https://fbcdn-sphotos-c-a.akamaihd.net/hphotos-ak-ash4/387039_10151402689988307_431015994_n.jpg ein Bild
Quelle: Chip.de
- Kovel
Beitrag zuletzt geändert: 29.1.2013 22:43:15 von exotic-mgc -
Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!
lima-city: Gratis werbefreier Webspace für deine eigene Homepage
-
Ist zwar wirklich nett von dir, dass du uns warnen willst, aber da es hier keine Diskussionsgrundlage gibt: Verschoben ins Spamforum
-
-.-
Es handelt sich um Internet Sicherheit und sollte beachtet werden, -
Das ist schwerlich möglich, den Internet Sicherheit ist, sofern es soetwas überhaupt gibt, nichts gegenständliches, ja nichtmal ein Zustand.
-
bladehunter schrieb:
Ist zwar wirklich nett von dir, dass du uns warnen willst, aber da es hier keine Diskussionsgrundlage gibt: Verschoben ins Spamforum
Zumal die eigene Leistung bei diesem Beitrag doch sehr niedrig ist ... -
Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!
lima-city: Gratis werbefreier Webspace für deine eigene Homepage