Nachtzuschlag berechnen
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Ich kenne mich in deiner Branche nicht aus, aber aus anderen Bereichen weiß ich, dass die Berechnung solcher Zuschläge von mehreren Dingen beeinflusst wird, insbesondere Gesetzliche Regelung, Tarifvertrag, Arbeitsvertrag.
Auf dieser Seite
http://www.bdsw.de/images/tarifuebersichten/Entgeltuebersicht_April_2016.pdf
gibt es eine Übersicht zu den Tariflöhnen im Sicherheitsgewerbe sowie über die Zuschläge, die an Sonntagen, Feiertagen und für Nachtarbeit jeweils auf den Grundlohn aufgeschlagen wird.
Kannst du dein Problem etwas ausführlicher darstellen? Wo hakt es genau? -
Der Beitragsersteller hat ja nicht nach den Zuschlagssätzen gefragt sondern nach der Berechnung. Dies sollte ja allgemein bekannt sein. Stundensatz*Zuschlahsprozente/100. Bei angenommenen 20% NZ also 9,71*20/100 = 1,94 € Zuschlag während der anzusetzenden Nachtarbeitszeit pro Stunde.
Beitrag zuletzt geändert: 20.5.2016 12:20:00 von autobert -
miasanruhrpott schrieb:
Hallo,
ich bin zur Zeit im Sicherheitsdienst tätig. Mein Stundenlohn beträgt 9.71?
Da ich per Google mit den Rechnungen nicht wirklich klar komme, würde ich gerne Wissen wie ich den Nachtzuschlag und Feiertagzuschlag berechne
Die Zuschläge (in Prozent) und deinen Stundenlohn entnimmst du erst einmal deinem Arbeitsvertag. Dann mußt du noch sehen, wie sich der Nachtzuschlkag für eine Nacht zusammensetzt.
Bei mir (ich arbeite als Krankenpflegerin) setzt sich der Nachtzuschlag bei einem 12 Stundendienst (20 Uhr bis 8 Uhr) aus 4 Stunden zu je 25% und 6 Stunden zu je 40 Prozent zusammen der rest ist zuschlagsfrei, fällt die Nacht auf einen Samstag so sind es 4 Stunden zu 25 Prozent und 8 Stunden zu 50 Prozent (sonntagszuschlag).
Ich nehme an, daß du der Prozentberechnung mächtig bist, du rechnest einfach die Prozente, die dir für eine Stunde zustehen aus und multiplizierst die mit der Arbeitszeit. Dann nimmst du deinen einfachen Stundenlohn (9,71 Euronen) multiplizierst den mit der Arbeitszeit in der Nacht (beispielsweise 8 Stunden) dann kommst du was auf 77 Euro und addierst das zu deinen Zuschlägen dann hast du das, was du regulär in der Nacht verdient hast (Brutto). Die meisten Zuschläghe für Nachtarbeit und Feiertage sind ja steuerfrei (zumindest ist das bei mir so), so daß du nur auf deinen Grundlohn von 77 Euro (in der Nacht) Steuern und SV bezahlen mußt, auf den rest nicht.... -
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