kostenloser Webspace werbefrei: lima-city


Nachteil Gewerbeanmeldung

lima-cityForumDie eigene HomepageGeld verdienen im Internet

  1. Autor dieses Themas

    der-erkunder

    der-erkunder hat kostenlosen Webspace.

    Wenn man Werbung auf der Homepage einbindet, muss man ja Gewerbe anmelden... Hat das irgendwelche Nachteile? Am Anfang verdient man da ja sicherlich nicht so viel..
  2. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

    lima-city: Gratis werbefreier Webspace für deine eigene Homepage

  3. der-erkunder schrieb:
    Wenn man Werbung auf der Homepage einbindet, muss man ja Gewerbe anmelden... Hat das irgendwelche Nachteile? Am Anfang verdient man da ja sicherlich nicht so viel..
    Der Gewerbeschein ist nicht kostenlos, die Arbeit mit der Buchführung bzw. der Einnhmenüberschussrechung und dem Erstellen der ganzen Anmeldugen für das Finanzamt.
  4. Autor dieses Themas

    der-erkunder

    der-erkunder hat kostenlosen Webspace.

    vielen dank für die schnell antwort! wieviel kostet so ein gewerbeschein?
  5. der-erkunder schrieb:
    vielen dank für die schnell antwort! wieviel kostet so ein gewerbeschein?
    Dies unterschedet sch von Stadt zu Stadt ca. 25-45 €.
  6. der-erkunder schrieb:
    vielen dank für die schnell antwort! wieviel kostet so ein gewerbeschein?

    Da hier niemand weiß, aus welchem Land/Ort Du kommst, kann dir das auch niemand genau sagen.
    In Deutschland bestimmen die Kommunen die Gebühren selbst. Im Schnitt werden hier 20-40€ fällig. Je nachdem, welches Gewerbe angemeldet wird, wird eventuell auch noch ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt.
  7. gibt es da eine mindestgrenze oder braucht man schon ab 5-20€ im Monat einen gewerbeschein?
  8. anthuria schrieb:
    gibt es da eine mindestgrenze oder braucht man schon ab 5-20€ im Monat einen gewerbeschein?
    Freibeträge hast du bei deinen festgesetzten Steuern. Erlärungen dazu musst du trtzdem abgeben. Die Gewerbeanmeldung ist Pflicht bevor du das Gewerbe ausübst.

    Beitrag zuletzt geändert: 5.11.2012 0:34:11 von galerietbb
  9. b******r

    Ich habe meinen Gewerbeschein wieder abgemeldet.
    Obwohl ich nicht abgabepflichtig war, weil die Einnahmen unter 500 Euro im Jahr waren, wollte das Finanzamt im dritten Jahr eine Vorauszahlung von mehr als 1000 Euro im Jahr haben. Hätte die zwar zurückbekommen, aber ich habe nicht vor dem Staat ein Zinslosen Kredit zu geben.
  10. Wenn du ein Gewerbe für deine Homepage anmeldest, musst du regelmäßig jährliche deine Steuererklärung machen und deine Verdienste darin angeben, um deine Einkommensteuer korrekt ermitteln zu können.
  11. andi25 schrieb:
    Wenn du ein Gewerbe für deine Homepage anmeldest, musst du regelmäßig jährliche deine Steuererklärung machen und deine Verdienste darin angeben, um deine Einkommensteuer korrekt ermitteln zu können.

    Schwachfug!

    Die Anmeldung eines Gewerbes hat nichts mit der Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung zu tun. Diese Verpflichtung gilt für ALLE Einkommen, die nicht der Lohnsteuerpflicht (sprich: der Chef hat bereits bezahlt ) unterliegen UND den Grundfreibetrag überschreiten. Ob das Einkommen aus einem Gewerbebetrieb, oder sonst woher stammt, ist unerheblich
    (Quellen: §149 S1 AO sowie §46 und §56 EStG)



    Beitrag zuletzt geändert: 25.12.2012 1:01:13 von fatfreddy
  12. Eine Gewerbeanmeldung ist auch nicht zwingend notwendig. Die Einnahmen müssen nur bei der Einkommenssteuererklärung angegeben werden.
    Ob in deinem Fall eine Gewerbeanmeldung Sinn macht, bzw. schon Pflicht wird, kann dir aber nur dein Steuerberater erzählen.
  13. all-in1 schrieb:
    Eine Gewerbeanmeldung ist auch nicht zwingend notwendig.


    In seinem Fall (in Deutschland) schon!
    Wenn er Werbung auf seiner HP einbindet, dann tut er dies aus einer Gewinnerzielungsabsicht heraus. Und dafür ist es zwingend erforderlich ein Gewerbe anzumelden. Selbst wenn nachher kein Mensch auf seine Banner klickt.
  14. schispa schrieb:
    Wenn er Werbung auf seiner HP einbindet, dann tut er dies aus einer Gewinnerzielungsabsicht heraus.

    Er könnte aber auch nur Werbung auf seine HP einbinden, damit er z.B.: die Domain / Serverkosten bezahlen kann!
    > Wie sieht das dann eigentlich aus?
    > Braucht man ein Gewerbe, wenn man nur Geld macht, um Betriebskosten zu zahlen?
  15. Ja, braucht man. Egal was man damit bezahlen will. Und egal ob man damit nur auf Null mit den Serverkosten kommen will. Und egal ob kein Mensch die Werbung anklickt und man Verlust macht.

    Wer in Deutschland eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt (und diese liegt schon mit dem aller ersten Banner vor), der muss zwingend ein Gewerbe anmelden.

    Bevor ihr Post vom Abmahnanwalt oder vom Finanzamt bekommt, würde ich euch dringend empfehlen seriöse Seiten zu dem Thema zu lesen. Z.B.: http://www.selbstaendig-im-netz.de/
  16. schispa schrieb:
    Gewinnerzielungsabsicht

    Wenn man z.B.: 45 Euro Werbeeinnahmen bei 50 Euro Serverkosten hat, macht man aber kein Gewinn, sondern Schulden!

    Außerdem hat man ja nicht die Absicht, Gewinn zu machen, sondern man will seine Schulden senken!
  17. Ok, das ist das letzte Mal, dass ich dir darauf antworte. Wenn du den Fakt danach noch weiter ignorieren solltest, wünsch ich dir viel Spaß mit dem Finanzamt.

    Wenn man eine Werbung einbaut (und dafür reicht der allererste Banner, Affiliate Link, GoogleAd) dann geht das Finanzamt von einer Gewinnerzielungsabsicht aus. Falls du das anders siehst, musst du das mit denen ausdiskutieren und nicht mit mir.


    Laut § 15 Abs.2 EStG ist ein Gewerbe an den folgenden Punkten zu erkennen:

    -Selbständig
    -->Man muss selbständig tätig sein und für die eigenen Entscheidungen verantwortlich.
    - Nachhaltig
    -->Ein Gewerbe muss nachhaltig sein und damit langfristig angelegt.
    - Gewinnerzielungsabsicht
    -->Das ist wohl das wichtigste Merkmal und sorgt dafür, dass selbst einfache Websites mit ein paar Werbebannern zu der Pflicht führen, dass man ein Gewerbe anmelden muss.

    - Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr
    -->Wenn man also mit anderen Unternehmen und Selbständigen Waren und Leistungen handelt.

    Dabei müssen nicht alle Bedingungen erfüllt sein, meist ist es aber so.


    Beitrag zuletzt geändert: 26.12.2012 13:26:30 von schispa
  18. Das musst du NICHT zwingend machen. Du kannst das auch einfach als Nebeneinkommen in deiner Hauptsteuererklärung angeben.
  19. bewahrer schrieb:
    Ich habe meinen Gewerbeschein wieder abgemeldet.
    Obwohl ich nicht abgabepflichtig war, weil die Einnahmen unter 500 Euro im Jahr waren, wollte das Finanzamt im dritten Jahr eine Vorauszahlung von mehr als 1000 Euro im Jahr haben. Hätte die zwar zurückbekommen, aber ich habe nicht vor dem Staat ein Zinslosen Kredit zu geben.


    Wenn Du trotzdem weiterhin Werbung auf der Homepage einblendest und damit Geld verdienst, kannst Du ohne Gewerbeschein ziemlichen Ärger bekommen ...
  20. f******s

    Ich denke das könnte Interessant sein.
    Jetzt kann jeder selbst entscheiden ob er ins Fettnäpfchen treten möchte oder nicht.
    http://www.klicktipps.de/gewerbe-werbung-auf-homepageseiten.php
    Ich kann aber noch folgenden Tipp geben. Das Finanzamt ist der beste Ansprechpartner wenn man sich nicht sicher ist.
    Die geben sogar kostenfreie Auskunft.
  21. mein-wunschname

    mein-wunschname hat kostenlosen Webspace.

    funestus schrieb:
    ...
    Ich kann aber noch folgenden Tipp geben. Das Finanzamt ist der beste Ansprechpartner wenn man sich nicht sicher ist.
    Die geben sogar kostenfreie Auskunft.

    Ob und in welchem Umfang und wann kostenlos Finanzämter Fragen beantworten kann man hier
    http://www.akademie.de/wissen/steuer-rat-finanzamt
    ansatzweise nachlesen.
  22. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

    lima-city: Gratis werbefreier Webspace für deine eigene Homepage

Dir gefällt dieses Thema?

Über lima-city

Login zum Webhosting ohne Werbung!