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Muss man eine Ust-ID haben wenn man Extras verkauft ?

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  1. Autor dieses Themas

    play5

    play5 hat kostenlosen Webspace.

    Hi.
    Muss man eine Umsatzsteuer ID haben wenn man auf seiner Seite Downloads kostenlos anbietet.
    Aber dann die Extras (z.B. werbefrei) zum Verkauf anbietet.
    (Das Programm gibt es kostenlos, doch die Premium Funktionen muss man zahlen)

    LG
    Play 5
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  3. Ja,

    Im Grunde musst du für jeden dauerhaft geplanten Umsatz einen Gewerbeschein haben.
  4. Autor dieses Themas

    play5

    play5 hat kostenlosen Webspace.

    Und muss dann die Ust-ID im Impressum stehen ?
    - Falls ja, was passiert wenn sie dort nicht steht ?

    LG
    Play 5
  5. play5 schrieb: Und muss dann die Ust-ID im Impressum stehen ?
    - Falls ja, was passiert wenn sie dort nicht steht ?

    LG
    Play 5


    Manche Seiten machen es, manche nicht - was auf jedenfall bei einer kommerziellen Seite wichtig ist - komplette Kontaktdaten.
    Ich bin mir nicht sicher, ob man die Ust.-Id. im Ipmressum angeben muss.
  6. Autor dieses Themas

    play5

    play5 hat kostenlosen Webspace.

    Ok, danke.
    :thumb::thumb::thumb::thumb::thumb::thumb:
  7. Eine Umsatzsteuer-ID brauchst Du nur, wenn Du Waren/Dienstleistungen ins europäische Ausland lieferst, oder von dort beziehst.
    Für Ein- und Verkäufe innerhalb Deutschlands ist sie überflüssig.

    Wenn Dir aber auf Antrag eine zugeteilt wurde, mußt Du diese auch im Impressum angeben.
    Die normale Steuernummer, obwohl es oft so geschrieben wird, hat im Impressum nichts zu suchen.

    FF
  8. t*****b

    Die Ust-ID muss auf jeden Fall im Impressum stehen, wenn du über die Webseite Geld verdienst. Solltest du das nicht haben, kannst du von anderen Betreibern eine Abmahnung erhalten, welche du + Schadensersatz zahlen darfst.
  9. trueweb schrieb:
    Die Ust-ID muss auf jeden Fall im Impressum stehen, wenn du über die Webseite Geld verdienst.

    Falsch! Sie muß dort genannt werden, WENN vorhanden.
    Man kann und darf auch ohne USt-ID mit der Webseite Geld verdienen.

    FF
  10. t*****b

    fatfreddy schrieb:
    trueweb schrieb:
    Die Ust-ID muss auf jeden Fall im Impressum stehen, wenn du über die Webseite Geld verdienst.

    Falsch! Sie muß dort genannt werden, WENN vorhanden.
    Man kann und darf auch ohne USt-ID mit der Webseite Geld verdienen.

    FF


    Und wenn du gewerblich mit der Webseite tätig bist, muss diese vorhanden sein. Ausnahme ist, wenn diese lediglich beantragt ist, dann sollte man dies aber auch so hinschreiben.
  11. trueweb schrieb:

    Und wenn du gewerblich mit der Webseite tätig bist, muss diese vorhanden sein.

    Dazu hätte ich gern eine Quellenangabe. Der §27 UStG gibt keine Begründing dafür

    FF

    Beitrag zuletzt geändert: 5.9.2009 17:48:43 von fatfreddy
  12. t*****b

    fatfreddy schrieb:
    trueweb schrieb:

    Und wenn du gewerblich mit der Webseite tätig bist, muss diese vorhanden sein.

    Dazu hätte ich gern eine Quellenangabe.


    Du musst für das Finanzamt identifizierbar sein. Darum hast du diese ID, welche du auch auf deinen Rechnungen angeben musst. Sobald du dich beim Finanzamt anmeldest (sobald du ein Gewerbe gründest) erhältst du diese Nr. vom zuständigen Finanzamt. Wenn du diese Nummer nicht hast, hast du kein Gewerbe angemeldet und kannst somit diese Nr. nicht angeben, darfst aber auch nicht gewerblich handeln. Oder du gibst diese Nr. nicht an, was du durch jedoch machen musst. Siehe $5 TMG.
  13. Ich darf fatfreddy Recht geben. Meine Informationen sind wie folgt:

    Ust-ID kann beantragt werden. Laut TMG §5 steht da nur was davon, dass man diese Nummer angeben muss, insofern man sie auch hat. Ansonsten nicht.

    Beitrag zuletzt geändert: 5.9.2009 18:03:37 von karpfen
  14. Falls du mit weniger als 17.000 Euro Umsatz pro Jahr (genau Zahl musst du nachschlagen) rechnest, kannst du ein Kleingewerbe anmelden und wirst von der Umsatzsteuer befreit. Dann darfst du keine Umsatzsteuer erheben, hast aber auch keine Ust.-Id, die du angeben müsstest.

    ps3web
  15. trueweb schrieb:

    Du musst für das Finanzamt identifizierbar sein. Darum hast du diese ID, welche du auch auf deinen Rechnungen angeben musst.

    Wieder falsch. Zur Identifikation des Steuerpflichtigen dient die Steuernummer (Format etwa: 1234/1234/1234 ), die automatisch zugeteilt wird.
    Die USt-ID ( Format: DE1234567890) teilt das Bundesamt für Finanzen in Saarlois auf Antrag zu. Beantragen muß sie jeder Unternehmer, der am innergemeinschaftlichen Handel teilnehmen will.

    Die Steuernummer, von der Du sprichst, muß nicht, und sollte auch nicht, im Impressum angegeben werden.
    Das TMG verlangt dieses ausschließlich für eine vorhandene USt-ID.


    FF
  16. Nach Rücksprache mit dem Threadersteller und wegen Lösung des Problems:

    *closed* (Rückfragen an mich)
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