Muss man bei .tk-Domains auch ein impressum haben?
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Ich kenne mich damit leider überhaupt nicht aus.
Noch eine zusätzliche Frage: Ich will meine Seite auch auf Englisch anbieten. Muss ich das Impressum (falls überhaupt benötigt) auch auf Englisch übersetzten oder wie siehts damit aus? -
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Hallo,
welche TLD man verwendet oder wo die Server stehen, ist völlig egal. Die in §5 TMG http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.html geforderten Angaben sind völlig unabhängig von der Sprache immer gleich, jedenfalls so lang man lateinische Buchstaben verwendet.
Da es in allen (?) EU-Staaten vergleichbares geben sollte (weil das nur eine Umsetzung der europäischen E-Commerce-Richtlinie ist), würde ich die paar Worte drumrum auch übersetzen, wenn der Rest der Seite sich auch an englischsprachige Nutzer richtet.
Was gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, braucht auch nicht übersetzt werden.
LG strommanager -
Heißt also auf Deustch, jeder der eine deutsche Staatsbürgerschaft hat muss auf den Seiten, auf den er veranworlich ist, an Deutsches Recht halten. Also in meinem Fall muss ein Impressum rein.
Bei anderen Sprachen heißt das dann, dass man das ganze am besten Übersetzten sollte, aber nicht muss.
Oder habe ich da was falsch verstanden? -
Ja, du musst sobald du eine Website besitzt ein Impressum einfügen, damit du die Haftung übernimmst etc.
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projekt-brainstorming schrieb:
Heißt also auf Deustch, jeder der eine deutsche Staatsbürgerschaft hat muss auf den Seiten, auf den er veranworlich ist, an Deutsches Recht halten. Also in meinem Fall muss ein Impressum rein.
Bei anderen Sprachen heißt das dann, dass man das ganze am besten Übersetzten sollte, aber nicht muss.
Oder habe ich da was falsch verstanden?
Ich denke, dass es nicht an der Staatsbürgeschaft hängt, denn
(1) In der Bundesrepublik Deutschland nach § 2a niedergelassene Diensteanbieter und ihre Telemedien unterliegen den Anforderungen des deutschen Rechts auch dann, wenn die Telemedien in einem anderen Staat innerhalb des Geltungsbereichs der Richtlinien 2000/31/EG und 89/552/EWG geschäftsmäßig angeboten oder erbracht werden.
Ich würde "niedergelassene" bei Personen als Wohnsitz interpretieren. Jemand mit deutschem Pass und Wohnsitz in einem anderen Land als Deutschland wäre dann meines Erachtens nicht von diesem Gesetz betroffen.
Bin aber kein Rechtsanwalt, insofern stellt dies keine Rechtsberatung dar. -
Hallo,
jeder Diensteanbieter ist nach §5 TMG verpflichtet ein Impressum anzugeben.
Eine gutes und gültiges Impressum kann man mit dem Impressum Generator erstellen findet man auf http://www.e-recht24.de/impressum-generator.html
Man muss mindestens einen Vor und Zu Namen sowie eine gültige E-Mail Adresse im Impressum angeben!
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Gut. Vielen Dank für eure Hilfe. Jetzt versteh ich deutlich mehr.
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Ich als Schweizer mit Wohnsitz in der Schweiz muss ich auch ein Impressum angeben? Richte mich nicht wirklich an Deutsche. Nur Schweizer eigentlich. Aber Lima-City also der Hoster ist in DE. Gilt also die Impressumpflicht auch für mich?
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