Musik hochladen
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wenn das urheber recht bei dir liegt dürfte das kein problem sein
ansonsten wärs so oder so ilegal
Auch wenn es das Passwort nur meine Freunde kennen? Ich könnte ihnen die Musik doch auch so einfach geben, oder? -
Ich rate dir von deinem Unterfangen ab, es kann nur zu Problemen mit dem Gesetz kommen.
Mein Rat kauf euch die Musik! Im Internet gibt es bereits sehr günstige Angebote oder hört einen Radiosender und schneidet die Streams mit. Da gibt es schon recht gute Programme wie Magix Radio Deluxe. -
Ich rate dir von deinem Unterfangen ab, es kann nur zu Problemen mit dem Gesetz kommen.
Mein Rat kauf euch die Musik! Im Internet gibt es bereits sehr günstige Angebote oder hört einen Radiosender und schneidet die Streams mit. Da gibt es schon recht gute Programme wie Magix Radio Deluxe.
Ich habe hochladen, nicht herunterladen gesagt! -
Natürlich ist das illegal. Nur weil es niemand sieht, heißt es nicht, dass du das machen darfst. Es werden auch eher die Upper gejagt und erwischt statt diejenigen die downloaden. Viel mehr ist es eine Frage, ob du das Risiko eingehen willst. Stell dir mal vor, einer deiner Freunde gibt das PW weiter und das kusiert im Internet rum und du hast deine persönlichen Daten bei Serveranbieter angegeben, dann ist es nur eine Frage der Zeit, bis du eine Anzeige am Hals hast.
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ist definitiv illegal. Das Hochladen würde sogar noch höher bestraft werden, als das herunterladen...
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Natürlich ist das illegal. Nur weil es niemand sieht, heißt es nicht, dass du das machen darfst. Es werden auch eher die Upper gejagt und erwischt statt diejenigen die downloaden. Viel mehr ist es eine Frage, ob du das Risiko eingehen willst. Stell dir mal vor, einer deiner Freunde gibt das PW weiter und das kusiert im Internet rum und du hast deine persönlichen Daten bei Serveranbieter angegeben, dann ist es nur eine Frage der Zeit, bis du eine Anzeige am Hals hast.
Also auf meine Freunde kann ich mich eingentlich verlassen, aber lassen wir denn Einwand. Aber was ist denn dann wenn ich ihnen die Musik so gebe über USB-Stick o.Ä.? Das ist schon erlaubt?
quote]bdave schrieb:
ist definitiv illegal. Das Hochladen würde sogar noch höher bestraft werden, als das herunterladen...[/quote]
Wie machen das die ganzen Seiten wie lastfm oder imeem. Haben die die Lizenzen von all den Interpreten? -
Na klar haben die die Lizenzen.
Sonst gäb's dir doch nicht mehr. Ne also wie gesagt da würd ich auch die Finger von lassen, ist wirklich illegal und kann zu hohen Strafen führen. -
heißt gema, auch discos und co zahlen des, aber der Upload urheberrechtlich geschützter Elemente steht trotzdem unter Strafe ^^ und überhaupt... wofür denn hochladen? Dann lad deine Freunde doch ein und hört euch zusammen die CD an^^
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Also auf meine Freunde kann ich mich eingentlich verlassen, aber lassen wir denn Einwand. Aber was ist denn dann wenn ich ihnen die Musik so gebe über USB-Stick o.Ä.? Das ist schon erlaubt?
Jede Form von Verfielfältigung, egal ob über das Internet, Datenträgern wie CDs, USB-Sticks oder sonst irgendwie ist illegal (= nicht erlaubt) und somit strafbar. Es gibt zwar die Ausnahme der Sicherheitskopie, dann darfst du diese Kopie oder das Original aber auch niemandem geben. Sobald du zB die CD verschenkst, hast du trotzdem kein Recht die Kopien zu behalten oder andersherum. -
Also auf meine Freunde kann ich mich eingentlich verlassen, aber lassen wir denn Einwand. Aber was ist denn dann wenn ich ihnen die Musik so gebe über USB-Stick o.Ä.? Das ist schon erlaubt?
Jede Form von Verfielfältigung, egal ob über das Internet, Datenträgern wie CDs, USB-Sticks oder sonst irgendwie ist illegal (= nicht erlaubt) und somit strafbar. Es gibt zwar die Ausnahme der Sicherheitskopie, dann darfst du diese Kopie oder das Original aber auch niemandem geben. Sobald du zB die CD verschenkst, hast du trotzdem kein Recht die Kopien zu behalten oder andersherum.
Jein, ich glaub, das ist immer noch umstritten - http://anwalt-im-netz.de/urheberrecht/privatkopie-im-urheberrecht.html
Der Bundesgerichtshof hat als Anhaltspunkt die Obergrenze bei sieben Vervielfältigungen gesehen (BGH, GRUR 1978, 474). Die Kopien dürfen nur für den eigenen privaten Gebrauch gemacht werden, zum Beispiel für den CD-Player im Fahrzeug oder als Zuwendung für Personen, zu denen man eine engere persönliche Beziehung hat, wie Verwandte oder Freunde.
Wobei natürlich hier niemand zum Vervielfältigen aufgefordert werden soll. Bin mir auch nicht sicher, ob das in diesem Fall wirklich zuträfe.
Beitrag geändert: 20.10.2008 21:14:37 von tavern -
Ok. Dann lass ich es lieber. Vielen Dank für die Antworten!
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