Musik aus Youtube und co "aufnehmen"
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hey leute,
ich habe mal eine frage, weiß jemand ob es eigentlich legal ist, dass man mit so programmen bzw homepages sich von musik Videos von Youtube läd und sich dann den Musikteil raus "filtert". Also das man unterm strich am ende nur eine MP3 hat. Weil eigentlich nimmt man dies ja nur von youtube und co auf und das war ja früher auch legal bei aufnahmen aus dem radio.
ich hoffe ich hab den post hier richtig positioniert und es wurde das noch nich behandelt. und ich weiß konkrete rechtsberatung geht nicht aber allgemein ein hinweiß auf das thema sollte hoffentlich drin sein.
also das soll hier nicht so rum kommen, dass ich gb weißse musik aus dem netz hole um geld zu sparen. meist kauf ich mir die cds doch es gibt immer öfter auch verschiedene versionen von einem titel oder ältere auch gute titel die man nich mehr so eeinfach bekommt.
Danke schonmal für eure antworten.
Michael -
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Sie erklären sich damit einverstanden, Zugriff auf Nutzervideos nur in der Form des Streamings und zu keinen anderen Zwecken als der rein persönlichen, nicht-kommerziellen Nutzung, und nur in dem Rahmen zu nehmen, der durch die normale Funktionalität der Dienste vorgegeben und erlaubt ist. „Streaming“ bezeichnet eine gleichzeitige digitale Übertragung des Materials über das Internet durch YouTube auf ein nutzerbetriebenes internetfähiges Endgerät in einer Weise, bei der die Daten für eine Echtzeitansicht bestimmt sind, nicht aber für einen (permanenten oder vorübergehenden) Download, ein Kopieren, ein Speichern oder einen Weitervertrieb durch den Nutzer.
Zitat aus der deutschen Übersetzung der Youtube Nutzungsbedingungen. Das sollte es klar stellen, oder? -
Ich frage mich, warum hier meine Antwort gelöscht wurde.
Denn meines Wissens ist es Legal.
Genau so wie wenn man Radio aufnehmen würde.
Dafür bezahlt ja YouTube GEMA Gebüren.
Mag sein, dass YouTube es nicht möchte und es in seinen Nutzerbedingungen schreibt.
Aber wenn man nicht bei YouTube angemeldet ist, dann hat man sie nicht Akzeptiert.
Mit den Besuchen einer Interntseite kann man keine Nutzerbededingungen bestätigen lassen.
Wenn YouTube das Mitschneiden nicht möchte, dann dürften nur Benutzer die Videos sehen.
Es gibt Programme und Internetseiten, die das machen.
Wenn es nicht Legal wäre, hätte YouTube schon etwas gagegen gemacht.
Denn YouTube möchte nicht, dass man es macht. Die wollen ja das man die Werbung sieht. -
jacr schrieb:
Mag sein, dass YouTube es nicht möchte und es in seinen Nutzerbedingungen schreibt.
Aber wenn man nicht bei YouTube angemeldet ist, dann hat man sie nicht Akzeptiert.
Mit den Besuchen einer Interntseite kann man keine Nutzerbededingungen bestätigen lassen.
Wenn YouTube das Mitschneiden nicht möchte, dann dürften nur Benutzer die Videos sehen.
Falsch. Youtube regelt das ganz klar:
2.1 Um die Services zu nutzen, müssen Sie zuerst den Bestimmungen zustimmen. Sie dürfen die Dienste nicht nutzen, sofern Sie die Bestimmungen nicht annehmen.
2.2 Sie können die Bestimmungen einfach durch die Nutzung der Dienste annehmen. Sie nehmen zur Kenntnis und erklären sich damit einverstanden, dass YouTube Ihre Nutzung der Dienste von diesem Zeitpunkt an als Annahme der Bestimmungen behandeln wird.
2.3 Sie dürfen die Dienste nicht nutzen und die Bestimmungen nicht annehmen, sofern (a) Sie noch nicht das rechtlich erforderliche Alter für den Abschluss eines bindenden Vertrags mit YouTube erreicht haben, oder (b) Sie nach dem Recht des Staates, in dem Sie wohnhaft sind oder von dem aus Sie auf die Dienste zugreifen oder diese nutzen, vom Empfang oder der Nutzung der Dienste ausgeschlossen sind oder diese Ihnen anderweitig rechtlich untersagt sind.
6K. Sie erklären sich damit einverstanden, Zugriff auf Nutzervideos nur in der Form des Streamings und zu keinen anderen Zwecken als der rein persönlichen, nicht-kommerziellen Nutzung, und nur in dem Rahmen zu nehmen, der durch die normale Funktionalität der Dienste vorgegeben und erlaubt ist. „Streaming“ bezeichnet eine gleichzeitige digitale Übertragung des Materials über das Internet durch YouTube auf ein nutzerbetriebenes internetfähiges Endgerät in einer Weise, bei der die Daten für eine Echtzeitansicht bestimmt sind, nicht aber für einen (permanenten oder vorübergehenden) Download, ein Kopieren, ein Speichern oder einen Weitervertrieb durch den Nutzer.
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