Multitools und das Waffengesetz
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Hi
Ich habe vor mir demnächst so ein Multitool von Leatherman zu kaufen.
Besonders das Skeletool CX gefällt mir. Die anderen haben viel zu viel Zeug, das ich nie brauchen würde und das Teil nur unnötig schwer macht.
Das Problem ist nur, dass alle außer das schwere SuperTool 300 ein Messer mit dran haben, dass sich mit einer Hand öffnen lässt. Laut unserem Waffengesetz ist es nur leider nicht erlaubt solche Einhandmesser mit sich rumzuschleppen. So nen Multitool ergibt aber nur wenig Sinn, wenn man es nicht in der Tasche haben darf
Kennt einer von euch da die genaue Gesetzeslage?
Gruß -
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Zum einen ist halt die Frage wofür brauchst du es konkret.
Es geht bei den Verboten vor allem um das mitführen in der Öffentlichkeit. Im Wald wird dich wohl keiner anhalten und filzen.
Allerdings must du es erstmal dahin bekommen.
Außerdem kommt es darauf an, ob sich die Klinge feststellt oder aber ohne Verriegelung wieder einklappbar ist.
Wenn sie keine solche Verriegelung haben kannst du sie bedenkenlos mitführen.
Kannst hier auch nochmal nachlesen:
http://www.messerforum.net/initiative/pages/rechtslage-waffengesetz-und-messer.php#s2 -
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