MP3s anbieten
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Hallo,
weiß nich ob das so das richtige forum ist aber was besseres hab ich nich gefunden.
ich möchte mp3 einer befreundeten band anbieten. nein nicht auf lima, keine panik ^^
die jungs hatten:
-bisher keinen plattenvertrag
-kein label
-einige demos (die ich eben online stellen will)
-keinen kontakt zur gema
ich habe die volle einverständinis aller beteiligten musiker.
is das rechtlich unbedenklich? ich habe bei gema auf der seite geschaut bin aber nich wirklich schlau geworden. hat da jemand den durchblick? wenn möglich mit quellen?
wenn da jemand was weiß wäre super!
thx und greetz -
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wieso sollte, das nicht legal sein??
Wenn man die einverständnis des Urhebers hat, darf man damit machen "was man will". (Was der Urheber will...)
Oder versteh ich da was falsch? -
Lass dir die Einverständnis des Urhebers und eine Gemafreistellung der Werke am besten nochmal schriftlich geben und dann ist das unter den gegebenen Umständen alles problemlos.
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hackjack schrieb:
wieso sollte, das nicht legal sein??
Wenn man die einverständnis des Urhebers hat, darf man damit machen 'was man will'. (Was der Urheber will...)
Oder versteh ich da was falsch?
nein leider nicht...
raubritta schrieb:
also kennst du sie jetzt oder nicht?
anbieten = verkaufen?
also, wenn sie mit der sache einverstanden sind würde ich mir einfach von ihnen ein Fax schicken lassen also irgendwas, dass du im ernstfall in der Hand hast...
ja ich hab mir das auch schon schriftlich geben lassen. will sie nicht verlaufen nur für leute denen der kram gefällt anbieten!
mlrecords schrieb:
Lass dir die Einverständnis des Urhebers und eine Gemafreistellung der Werke am besten nochmal schriftlich geben und dann ist das unter den gegebenen Umständen alles problemlos.
mhh hast du irgendwas wo man das sicher nachlesen kann? -
mlrecords schrieb:
Lass dir die Einverständnis des Urhebers und eine Gemafreistellung der Werke am besten nochmal schriftlich geben und dann ist das unter den gegebenen Umständen alles problemlos.
mhh hast du irgendwas wo man das sicher nachlesen kann?
Steht in §31 Abs. 1 des deutschen Gesetz über Urheberecht und Verwandte Schutrechte ("Urheberrechtsgesetz"), hier nachzulesen: http://bundesrecht.juris.de/urhg/index.html -
ahh das is doch was... thx!
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mit so etwas würde ich wirklich aufpassen... und mich mit dem gesetz nicht verschärzen!
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zordy schrieb:
mit so etwas würde ich wirklich aufpassen... und mich mit dem gesetz nicht verschärzen!
ganz meiner meinung. bei solchen sachen gibt es meistens noch irgendetwas verstecktes... -
hier aber nicht. punkt. Wie gäbe es sonst freie Musikplattformen u.ä. und wie könnten junge oder unbekannte Künstler ihre Musik auf myspace o.ä. anbieten???
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ich denke auch dass das in meinem speziellen Fall klar geht.
aber grad myspace is wirklich einfach nur Grauzone... genauso wie youtube etc... -
bin bei einen inet radiosender dj kannst du mir ja mal zu senden deine daten ich werde es auch mal spielen setze dich mit mir in ferbindung /icq nr. 428899785
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