MP3 Dateien zum Download anbieten
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Guten Morgen!
Ich will auf meiner Webseite mp3 Dateien zum kostenlosen Download anbieten. Ich habe alle Rechte auf die mp3 Dateien.
Darf man das?
Was muss man beachten?
Braucht man einen Zusatz im Disclaimer?
Darf man sích die Dateien, dann einfach per Klick runterladen oder muss der Nutzer noch zu irgendwas zustimmen?
Vielen Dank im Voraus!
LG Fabi :) -
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Soweit ich weiß ist das total unbedenklich solange du alle Rechte an der Musik hast. Du kannst natürlich noch eine Checkbox machen, mit der man der Lizens oder was auch immer zustimmt.
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Wie mein Vorredner schon sagt .. rein rechtlich ist es solange unbedenklich, solang du wirklich alle Urheberrechte an dem Stück bei dir hast.
Wovor dich niemand schützen kann ist allerdings, dass dieses Stück weiter in Umlauf kommt.
Du kannst eine Abfrage machen in der sich der Kund everpflichtet die Daten nicht weiterzugeben. Theoretisch ist das Werk aber auch ohne eine solche Klausel mit deinen Urheberrechten ausgestattet.
In wie weit die Zielgruppe sich daran hält ist allerdings fraglich.
Hinweis:
Du weisst, dass du für mp3 Dateien auf Lima-City einen Premium Account benötigst?
Mit dem Free Accoutn kannst du diesen Datei Typ nicht auf den Lima-City Webspace hochladen. -
Ich schließe mich den geäußerten Meinungen an.
Ich würde auf der Downloadseite gut sichtbar die Lizenz- oder Nutzungsbedingungen erwähnen (falls Du sowas hast).
Ein Urheberrechts- bzw. Copyright-Hinweis in den mp3-Metadaten kann auch nicht schaden.
airfield-manager schrieb:
Die Dateien kann man auch relativ einfach bei Dropbox, OneDrive oder ähnlichen kostenfreien Angeboten ablegen.
Hinweis:
Du weisst, dass du für mp3 Dateien auf Lima-City einen Premium Account benötigst? -
airfield-manager schrieb:
.. rein rechtlich ist es solange unbedenklich, solang du wirklich alle Urheberrechte an dem Stück bei dir hast.
Hüstl! Nicht wirklich!
Relevant sind ausschließlich Nutzungs- und Verwertungsrechte. Das Urheberrecht liegt, wie der Name schon vermuten läßt, immer beim Urheber und ist in DE nicht mal veräußerlich oder übertragbar. -
Ich gehe normalerweise immer davon aus dass derjenige der Das Urheberrecht an einem mp3 stück auch alle anderen Rechte vertritt. Wenn man zb. ein eigendes lied singt bzw. schreibt hat man alle rechte an dem musikstück ohne ausnahme.
Wenn man das lied ins internet stellt kann man selbst entscheiden und Nutzungs- und Verwertungsrechte selbst vergeben. -
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