Motorrad Unterbodenbeleuchtung
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Ich besitze eine schwarze Naked YAMAHA XJ6.
Da ich meist nachts fahre und das Nachtleben in der Innenstadt geniese wollt ich mir eine kleine Unterbodenbeleuchtung anbauen.
Nun jedoch nicht einfach geschmacklos dran knallen mit ein Haufen von Kabeln für Schalter und co. Dazu hätt ich ein paar Fragen:
1. Das man angeschaltet mit dieser nirgends Fahren darf ist mir bewusst, was sagt jedoch die Polizei bei einer ganz normalen Kontrolle?
Immerhin könnt ich sagen das ich diese in mein Garten zur Beleuchtung benutze oder das Motorrad zur Schau stelle? Gibt es dafür Sondergenehmigung?
2. An meiner Naket Version befindet sich unterhalb sogut wie gar kein Plastik oder ähnliches um Boren und schrauben zu können. Da es eine 4 Zylinder ist und somit 4 Endrohren hat könnte man zwischen diese Perfekt kleine LED Stangen befestigen. Womit jedoch? Gibt es Textilklebeband, was Wasser abweisend ist und starke Hitze erträgt?
3. Die Sicherung ist so aufgebaut das jedes Beleuchtungselement sein eignes Plätzchen hat (und es natürlich noch welche frei hat) jedoch finde ich nicht heraus, wie diese gesteuert werden. Findet das umschalten einer Beleuchtung direkt an der Sicherung statt (Sicherung EIN/AUS) oder erst nach der Sicherung am einzelnen Strang der Kabel für "die" und "die" Beleuchtung?
Da ich gern den Warnblinkschalter (den ich am Motorrad bestimmt nicht brauche) zu meinen Schalter für meine Beleuchtung Umbauen möcht.
Leider kann ich nicht viel Testen oder nachschaun da das Elektronische Schloss/Alarm System sehr empfindlich ist.
Vielleicht kann man auch seine Meinung über Unterbodenbeleuchtung kunt tun.. für viele mag es ja Schwachsinn sein.. wenn man jedoch einmal so ein sexy Gefährt hat möchte man es doch auch Zeigen und auffallen oder nicht? -
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wikimovies schrieb:
1. Das man angeschaltet mit dieser nirgends Fahren darf ist mir bewusst, was sagt jedoch die Polizei bei einer ganz normalen Kontrolle?
Ach, die Herren werden sich an die gesetzlichen Regelungen halten und dementsprechend argumentieren.
Wie war das doch gleich? Ach ja, sinngemäß heißt das: "Alle, am Fahrzeug angebrachten Beleuchtungseinrichtungen müssen funktionieren." UND " Alle angebrachten Teile am Fahrzeug müssen der Straßenverkehrsordnung und den Zulassungsrichtlinien entsprechen."
Den ersten Satz wirst Du erfüllen können. Dass dir das beim zweiten Teil nicht gelingen wird, hast Du bereits selbst erkannt. Man wird dir also im schlimmsten Fall die Karre stilllegen und dir Punkte aufs Konto schreiben, oder, wenn Du viel Glück hast, nur eine Mängelkarte in die Hand drücken.
Im Falle eines Unfalles, hast Du aber auf jeden Fall die A*-Karte, da dein Versicherer sich darauf berufen kann, daß die Karre, in der aktuell verbastelten Form, keine Zulassung zum Straßenverkehr hatte und der Versicherer dementsprechend aus der Zahlungspflicht raus ist. Im Zweifelsfalle also eine ganz schön teure Nummer, vermeintlich cool zu sein.
Vielleicht kann man auch seine Meinung über Unterbodenbeleuchtung kunt tun.. für viele mag es ja Schwachsinn sein..
Mit Letzterem hast Du recht (ich bin viele!) und Ersteres ist mit obigem Statement sicher auch hinreichend deutlich erledigt.
Jetzt wird geplant, den Warnblinker umzufunktionieren, demnächst meinst Du eventuell noch, den Bremssattel, für coole Optik und besseres Reiten, mit Leder zu überziehen, oder was? Man, man, man! Man sollte die Anforderungen für die Vergabe von Führerscheinen überdenken.
Beitrag zuletzt geändert: 3.2.2013 3:26:36 von fatfreddy -
Unabhänig von Sinn und Unsinn (es ist Unsinn) hast du technischerdings folgende Probleme:
a) Hitze
Egal wie du die Leuchten an den Auspuffrohren festmachst, gänige Plastikgehäuse werden schmelzen.
Egal was du nimmst, gänige Kabel werden sich Ihres Mantels entledigen und Kabel die das nicht tun werden, sind entweder sehr teuer oder exorbitant hässlich
b) Funktion
Das umbauen bestehender Bedienelemente bringt das erlöschen der Betriebserlaubnis mit sich.
Wenn überhaupt heißt das separate Beleuchtungssteuerung, separate Zuleitung, separate Sicherung und ev. noch ein Controler der einen coolen Flackereffekt erzeugt. Ausgehend von deiner Schilderung der technischen Ist-Situation schätze ich jetzt mal deine technischen Fähigkeiten ab und sage...man (ich) kann sowas bauen...du...nie.
Wenn man etwas anbaut dann muss das angebaute Teil entweder eine Allgemeine Betriebserlaubnis für die Verwendung im Straßenbverkehr besitzen (bei Systemen entweder für alle Komponenten oder für das (unveränderte) Gesamtsystem) oder ein Teilegutachten besitzen mit dem dann eine Sonderabnahme (60€ pro Vorstellungstermin, häufig 3 oder mehr Termine erforderlich) durchführen kann
Dann und nur dann kannst du ein Beleuchtungssystem wie von dir geplant am KRAD montieren und dauerhaft mitführen.
Die Benutzung ist dennoch im öffentlichen Straßenverkehr verboten und das System muss den Eindruck erwecken als würde das Verbot respektiert (bei Autos sind bspw. gegen versehentliche Betätigung gesicherte Schalter für Unterbodenbeleuchtung gern gesehen, oder entfernte Flaschen bei Lachgassystemen) und man darf sich natpürlich beim betrieb im öffentlichen Straßenverkehr auch nicht erwischen lassen.
Ach ja...nur weil 4 Rohre drann hängen ist es noch längst kein 4-Zylinder :-)
Beitrag zuletzt geändert: 3.2.2013 17:08:01 von fatfox -
Hmm seh schon das Gesetz macht wieder alles zunichte.. aber gut zu hören das es ja scheinbar doch Möglichketen gibt diese mit Genehmigungen anbauen zu dürfen. Danke.
Ist ist eine 4 Zylinder ;)
Aber eine 2 Zylinder mit 4 Rohre? Wie soll das gehen und was bringt es? -
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