MMORG Marktplatz
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Hi,
baue gerade einen Marktplatz für MMORGs auf.
Momentan ist Last Chaos das einzigste, es werden aber weitere folgen.
Ich suche nun leute die LC spielen und am Marktplatz teilnehmen und ihre Items die sie nicht mehr benötigen/wollen dor anbieten.
Auch gesuche sind möglich.
Hoffe es finden sich User für das Projekt.
hier der Link: http://hot-import.de/mmo/1/
beste Grüße
MMOMP
edit:
abgeschlossene änderungen:
- neue forensoftware
- doppel passworteingabe bei registrerung
- AGB's vorhanden
zukünftige änderungen:
- Designanpassung
Beitrag zuletzt geändert: 15.11.2010 0:22:48 von mmomp -
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Ich weiß grad zwar mal gar nicht, ob der Handel mit solchen Gegenständen überhaupt rechtens ist, aber ich äußere mich mal zum Design. Total aussagelos und nicht ansprechend.
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Es handelt sich nur um virtuelle güter und es ist rechtens.
Die Site befindet sich im Anfangsstadium und wird natürlich noch erweitert.
Anregungen und Kritik immer erwünscht -
AGB Last Chaos:
2.3. Das Recht beider Parteien auf eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund ist insbesondere der Verstoß gegen wesentliche Bestimmungen des Nutzungsvertrages durch die jeweils andere Partei, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der jeweils anderen Partei bzw. die Antragstellung auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sowie die Ablehnung eines solchen Antrags mangels Masse. gamigo ist zudem insbesondere, aber nicht ausschließlich zur Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, wenn - der Nutzer mit der Zahlung der geschuldeten Vergütung für zwei aufeinanderfolgende Abrechnungszeiträume bzw. in einem länger als zwei Abrechnungszeiträume andauernden Zeitraums mit einem Betrag, der der durchschnittlich geschuldeten Vergütung für zwei Abrechnungszeiträumen entspricht, in Verzug ist und trotz Mahnung nicht zahlt. - der Nutzer schuldhaft gegen Gesetze, die Verhaltensregeln und/oder Nutzungsregeln für Services oder Ziff. B I 9 dieser AGB verstößt und trotz Abmahnung den Verstoß nicht einstellt; bei schwerwiegenden Verstößen ist eine Abmahnung entbehrlich, wenn gamigo ein Festhalten am Vertrag nicht zumutbar ist - der Nutzer seinen Account drei Monate lang und trotz Abmahnung nicht genutzt hat. gamigo ist ein Festhalten am Vertrag in der Regel unter anderem in den folgenden Fällen nicht zuzumuten: - wenn der Nutzer gegen Strafgesetze verstößt - wenn der Nutzer Accounts, Spiele-Währung oder virtuelle Güter gegen finanzielle Vorteile überträgt (Ziff. B I 1) - wenn der Nutzer gegen das Verbot von Multiaccounts (siehe Ziff. B I 1.) verstößt - wenn der Nutzer gegen das Verbot nicht autorisierter Skripte verstößt (siehe Ziff. B I 10.) - wenn der Nutzer bei der Registrierung (Registrierformular beim Nutzerantrag, vgl. Ziff. A 4) oder bei der Zahlung von Premium-Features (vgl. Ziff. B 1 3) falsche Daten angibt Im Falle einer von gamigo berechtigt ausgesprochenen Kündigung aus wichtigem Grund ist gamigo berechtigt, einen Betrag in Höhe von 75% der Summe aller Entgelte, die der Nutzer bei zeitgleicher fristgerechter Kündigung während der Vertragslaufzeit (für von gamigo noch nicht erbrachte Leistungen, insbesondere für bereits bestellte Premium-Features) hätte entrichten müssen, zu verlangen. Das Recht des Nutzers nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, bleibt unberührt. Soweit der Nutzer die von gamigo zu erbringende Leistung bereits erhalten hat, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Insbesondere erfolgt keine Rückerstattung für virtuelle Güter, die der Nutzer bei gamigo bestellt und bereits erhalten hat, -
mmomp schrieb:
"Finanziell" beschränkt sich nicht nur auf Geld. Außerdem ist auf deiner Seite überhaupt keine allgemeine Geschäftsbedingung zu finden. Beim Registrieren hat man nur die Eingabefelder "Benutzername", "Passwort" und "E-Mail Adresse". Man muss nichts zustimmen.
In meinem forums regeln steht das es verboten ist gegen reales Geld oder LCC zu taushen sondern nur gegen gold...mein forum dient als vermittlungsplatform zwischen suchendem und bietendem
Den Benutzer sein Passwort zwei mal eintippen zu lassen ist übrigens kein Fehler, sondern verhindert Fehler . -
so neue domain lautet http://hot-import.de/mmo/1/
abgeschlossene änderungen:
- neue forensoftware
- doppel passworteingabe bei registrerung
- AGB's vorhanden
zukünftige änderungen:
- Designanpassung
Beitrag zuletzt geändert: 15.11.2010 0:21:59 von mmomp -
ist ja schon mal besser als das erste...weiter so
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Mach ich...weitere Anregungen und Kritik jederzeit erwünscht
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Ui cool, ein WBB Lite mit Standarddesign und ohne User.
Überleg dir ein Konzept, bau dir dein Design, such dir ne richtige Domain und mach etwas Werbung. Mit einer geringen Chance hast du dann etwas erfolg.
Aber wer bloß ein WBB Lite irgendwo aufsetzt und mit dem Standard-Design+Logo laufen lässt, kann das Handtuch eigentlich gleich werfen. -
werd erstmal fertig mit der Seite und dann sag noch mal bescheid ^^
mal abgesehen von den Rechtlichen sachen...
LG -
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