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Minderjährig geschäftsfähig werden

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  1. Autor dieses Themas

    nellodc

    nellodc hat kostenlosen Webspace.

    Hallo Leute,
    ich wollte mal fragen ob jemand, obwohl er minderjährig ist, trotzdem voll geschäftsfähig werden kann.
    Im Internet fand ich etwas von einem Gericht, das einem Minderjährigen diese Macht zusprechen kann.
    Das Gericht gibt es aber 2009 nicht mehr (?).

    Freue mich über schnelle Antworten.
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  3. Dein Vorhaben dürfte nicht ganz einfach werden, ich weiss aber dass es möglich ist. Da nach meinem Wissen das zuständige Jugendamt befragt wird könntest du dich dort erkundigen.
  4. b******l

    Als Minderjähriger voll geschäftsfähig werden, funktioniert meines Wissens nach nicht. Bis zum vollendenten 18. Lebensjahr müssen die Eltern oder eine bevollmächtigte Person Beträge etc. abschließen.
  5. belroyal schrieb:
    Als Minderjähriger voll geschäftsfähig werden, funktioniert meines Wissens nach nicht. Bis zum vollendenten 18. Lebensjahr müssen die Eltern oder eine bevollmächtigte Person Beträge etc. abschließen.

    Das ist zwar der Normalfall aber ich weis das es geht auch wenn die Eltern noch leben. Die Grenzen sind zwr meines Wissens sehr eng gesteck deshalb auch
    harrybotter schrieb:
    ...
    Da nach meinem Wissen das zuständige Jugendamt befragt wird könntest du dich dort erkundigen.
  6. Mit dem vollendeten 14. Lebensjahr bist du eh schon eingeschränkt Geschäftsfähig.
    Um voll Geschäftsfähig zu werden musst du das 18. Lebensjahr vollenden.

    Für nahezu alles zwischen den 14. und 18 Lebensjahr müssen deine Eltern oder dein Vormund ihr Einverständnis geben.
    So ähnlich und komplexer steht es zumindest im Gesetz.

    Sprich wenn du dir mit 15 eine Stereo Anlage kaufen möchtest, müssen deine Eltern dir erst die Erlaubnis für geben.
    Oder wenn du mit 16 Zeitung Austragen möchtest, brauchst du ebenfalls eine Erlaubnis deiner Eltern.

    Daher brauchst du das Jugendamt nicht fragen. Die werden dir sicherlich das selbe sagen wie ich. nur halt in ihrer Fachsprache.

    Sicherlich wird es da auch Lücken im Gesetz geben wo man durch schlüpfen kann, allerdings wird nahezu keiner die Lücken verraten.
  7. Also ich hatte letztens erst im Fernsehen gesehen das ein 16 Jähriger junge schon eine eigende Firma bessen hatt! Ich denke du soltest für dein vorhaben einfach mal zum zuständigen Jugendamt gehen und die danach Fragen was die von deiner Idee halten!
    Wenn es ne gute Idee ist denke ich das sie einwilligen aber wenn den nur streng überwacht!! Außerdem denke ich das du vorher einen Test bei einem Seelenklempner ablegen must ob du denn überhaupt schon Reif genug dafür bist!!
    Lg Kevin
  8. Hallo nellodc,

    muss mich korrigieren: Als minderjähriger kannst du nicht voll geschäftsfähig werden. Du kannst dich aber schon vor deinem 18. Geburtstag als Volljährig erklären lassen, siehe hierzu
    Die Volljährigkeit wurde in Deutschland durch ein Reichsgesetz vom 17. Februar 1875 auf 21 Jahre festgelegt (in Kraft getreten am 1. Januar 1876). Seit dem 1. Januar 1900 regelte dies § 2 BGB mit gleichem Inhalt. Weiterhin legte § 3 fest, dass durch das Personenstandsgericht Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet hatten, die Volljährigkeit zugesprochen werden konnte; Rechte und Pflichten ergaben sich dementsprechend schon früher.
    Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Vollj%C3%A4hrigkeit

    Ich gehe davon aus dass §3 mittlerweile angepasst wurde aber der einzige mir bekannte Fall könnte auch vor 1975 gewesen sein. Wenn ja und dein Antrag nach §3 genehmigt wird bist du dann auch als noch nicht 18 Jähriger volljährig und damit automatisch voll geschäftsfähig.

    vandigra schrieb:
    Daher brauchst du das Jugendamt nicht fragen. Die werden dir sicherlich das selbe sagen wie ich. nur halt in ihrer Fachsprache.
    Das Jugendamt sollte wissen welche Anforderungen gestellt werden afaik werden sei eh befragt.
    vandigra schrieb:
    Sicherlich wird es da auch Lücken im Gesetz geben wo man durch schlüpfen kann, allerdings wird nahezu keiner die Lücken verraten.
    Der §3 ist keine Lücke sondern ein ganz normales Gesetz.

    Beitrag zuletzt geändert: 20.5.2011 2:31:04 von harrybotter
  9. Autor dieses Themas

    nellodc

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    Ich denke ich werde mich mal im Jugendamt erkundigen.
    Danke für die antworten aber das mit dem einen Gesetz verstand ich noch nicht ganz,
    und ausserdem das mit dem Test vom Psychologen aber das ist was anderes.

    Danke für die Antworten!
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