kostenloser Webspace werbefrei: lima-city


Mietrecht - befristeter Wohnungsmietvertrag - wer weiss was?

lima-cityForumSonstigesReallife

  1. Autor dieses Themas

    robi-total

    Kostenloser Webspace von robi-total

    robi-total hat kostenlosen Webspace.

    Hallo zusammen,

    ich bin grad mitten im Studium und werde ab kommenden September ein Praxissemster machen.

    Hab mir jetzt eine Wohnung gesucht und will diese für die 6 Monate mieten.

    Die Vermieterin ist allerdings ein bisschen älter und kennt sich nicht aus..., drum dachte ich mir ich nehm die Sache in die Hand mit dem Mietvertrag. Bis jetzt hatte ich keine Ahnung davon ;)

    Die Wohnung ist im Sommer eine Ferienwohnung und wird sobald ich raus bin wieder an Gäste vermietet.

    Jetzt meine Frage:

    Was für einen Mietvertrag soll ich da machen ?

    Einen normaeln "unbefristeten" Vertrag und dann quasi gleich wieder kündigen.

    ODER

    Einen speziellen Mietvertrag, mit einer Zeitbeschränkung.

    Mein Problem beim 2. hab ich gelsen, dass die Vermieterin dann einen Grund angeben muss (zählt die Ferienwohnung als Grund) ?



    lg und danke für jede brauchbare Antwort :)

    Robert
  2. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

    lima-city: Gratis werbefreier Webspace für deine eigene Homepage

  3. kalinawalsjakoff

    Kostenloser Webspace von kalinawalsjakoff

    kalinawalsjakoff hat kostenlosen Webspace.

    Ich hab jetzt mal speziell nachgeschaut was der Deutsche Mieterbund dazu schreibt und habe folgendes für Zeitmietsverträge gefunden:

    http://www.mieterbund.de/mietvertrag.html

    Es gelten dabei keine Kündigungszeiten nur eine Fristlose Kündigung auf begründeten Eigenbedarf bzw Fehlverhalten. Ansonsten läuft der Vertrag bis zum bitteren Ende und danach stehst du sofern du nix anderes hast wieder auf der Straße.

    Es geht nur auf bestimmte Gründe zu befristen: Eigenbedarf oder Umbauarbeiten und dergleichen. Andere Gäste sind für Eigenbedarf zu werten.

    Beitrag zuletzt geändert: 20.6.2011 22:18:38 von kalinawalsjakoff
  4. Autor dieses Themas

    robi-total

    Kostenloser Webspace von robi-total

    robi-total hat kostenlosen Webspace.

    okay danke :)

    mir ist gerade eingefallen, dasses eignelich ja fast egal was ich als Grund angebe. Ich bin mir ja einig mit der Vermieterin, dass ich nach 6 Monate wieder raus will und sie dann weitervermieten kann...

    Oder bekommt den Vertrag sonst jemand zu sehen ;)? Sorry wenn die Frage vlt. blöd ist:O
  5. Wieso sollte es Probleme bei einem befristeten Mietvertrag geben? Wenn du in den Mietvertrage schreibst, dass du die Wohnung 6 Monate lang mietest, und ihr das beide unterschreibt, erklärt ihr euch beide als damit einverstanden, dass du nach 6 Monaten wieder abhaust.
  6. Autor dieses Themas

    robi-total

    Kostenloser Webspace von robi-total

    robi-total hat kostenlosen Webspace.

    okey dankeschön :)

    werde dann einen vorgefertigen Vertrag editieren und einiges rauslöschen und dann sollst passen :)
  7. kalinawalsjakoff

    Kostenloser Webspace von kalinawalsjakoff

    kalinawalsjakoff hat kostenlosen Webspace.

    robi-total schrieb:
    okay danke :)

    mir ist gerade eingefallen, dasses eignelich ja fast egal was ich als Grund angebe. Ich bin mir ja einig mit der Vermieterin, dass ich nach 6 Monate wieder raus will und sie dann weitervermieten kann...

    Oder bekommt den Vertrag sonst jemand zu sehen ;)? Sorry wenn die Frage vlt. blöd ist:O


    Den Mietvertrag bekommt vielleicht das Finanzamt und der Steuerberater deiner Vermieterin noch zu sehen (wenn sie ihre Steuererklärung selbst macht isses nur das Finanzamt). Der Grund? Mieteinnahmen sind auch Einnahmen, die zu versteuern sind, egal ob deine Vermieterin noch erwerbstätig ist oder schon Renterin ist oder sich im Vorruhestand befindet.

    Aber andere Stellen bekommen den nicht zu sehen. Im Streitfall dann höchstens die beteiligten Anwälte und das Gericht noch.

    Wirst du mal arbeitslos oder hast du Anspruch auf Harz4 (ALG 2) oder Wohngeld von der Kommune sehen es die Arbeitsämter bzw die Arbeitsagenturen und eben die Stadtverwaltung. Im Falle daß du Bafög kriegst vielleicht das Studentenhilfswerk oder eben beim Schüler Bafög die Zuständige Stelle beim Landratsamt.

    Im Falle eines Arbeitsneuebeginns auch das Arbeitsamt wegen Doppelter Haushaltsführung.

    weitere Fälle fallen mir nicht an. Bis auf das Finanzamt sind alles solche Was-währe-wenn-Fälle die mit der Beantragung von Leistungen zu tun haben.

    Beitrag zuletzt geändert: 21.6.2011 23:16:19 von kalinawalsjakoff
  8. Soweit ich über diese Thematik im Bilde bin, kann ich sagen, dass für Österreich Folgendes gilt:
    befristeter Mietvertrag - muss mindestens auf 3 Jahre abgeschlossen werden, Kündigungsfrist 3 Monate, wenn der Mieter früher aus dem Vertrag will, muss er für einen Nachmieter sorgen
    unbefristeter Mietvertrag - kann zu jeder Zeit unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist gekündigt werden

    Muss es unbedingt ein Mietvertrag sein? Warum behandelt ihr das nicht wie einen 6monatigen Urlaubsaufenthalt, wo du Gast wie jeder andere ist und du einfach pro Übernachtung einen gewissen Betrag bezahlst und das monatlich abgerechnet wird? Nur so als Idee!
  9. Autor dieses Themas

    robi-total

    Kostenloser Webspace von robi-total

    robi-total hat kostenlosen Webspace.

    Hab ich mir auch schon überleben mit einer "Art" Urlaub ;)

    Mein Problem ist, dass ich einen Vertrag brauche um von der Firma noch zusätzlich Wohngeld zu bekommen... also fällt die Option leider raus.

    Aber ich denke ein Zeitmietvertrag auf 6 Monate sollte schon passen :)
  10. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

    lima-city: Gratis werbefreier Webspace für deine eigene Homepage

Dir gefällt dieses Thema?

Über lima-city

Login zum Webhosting ohne Werbung!