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  1. Autor dieses Themas

    darvin

    darvin hat kostenlosen Webspace.

    Hallo Community!

    Als ich gerade mit Freude meinen PC hochgefahren habe (Windows 10) musste ich feststellen, dass meine Dokumente nicht mehr mit der OneDrive synsconisiert werden. Eine Meldung ploppte auf mit "Zustimmung eines Erziehungsberechtigten".

    Ich habe versucht, mein Geburtsdatum zu ändern sodass ich volljährig bin, aber dafür braucht man eine Kreditkarte.
    Dann habe ich als letzte Option versucht, die Email meines Vaters anzugeben, damit das über diese Email überprüft wird (keine Ahnung wie das geht). Es kam keine Email an.

    Was soll das von Microsoft?
    Wie umgehe ich das, um mein Konto wieder zu aktivieren?

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  3. fabianschwarz

    fabianschwarz hat kostenlosen Webspace.

    Hallo Darvin,

    googlen hilft bei sowas sehr gut ;)

    Hat womöglich was mit der DSGVO zu tun (https://www.drwindows.de/news/dsgvo-neue-regelungen-fuer-microsoft-kinderkonten).

    Es gibt extra eine Seite von Microsoft betreffend das Thema: https://support.microsoft.com/de-de/help/4090274/microsoft-account-parental-consent-and-child-accounts

    Sieht für mich so aus, als ob ein Erziehungsberechtigter von dir mit seinem Microsoft-Konto bestätigen muss, dass du deines nutzen darfst.

    Gruß
    Fabian
  4. Dein Vater wird sein Alter mit einem Betrag von 50ct über die Kreditkarte oder durch das einscannen des Ausweises bestätigen müssen. Wenn er keinen Ms Account hat muss er hierfür einen erstellen. Danach hat er aber auch die Möglichkeiten, deinen Account zu kontrollieren usw.
  5. mein-wunschname

    mein-wunschname hat kostenlosen Webspace.

    Wie ist denn eigentlich genau die Anforderung? Kann das auch eine andere Person 18+ machen oder muss das immer einer der Erziehungsberechtigten sein?
  6. mein-wunschname schrieb:
    Wie ist denn eigentlich genau die Anforderung? Kann das auch eine andere Person 18+ machen oder muss das immer einer der Erziehungsberechtigten sein?


    Muss ein Erziehungsberechtigter sein, aber inwieweit das geprüft wird ist wohl fraglich. Zudem müssen die Accounts verbunden bleiben und das Alter des Elternteils wird immer durch oben genannte Methoden überprüft, auch wenn der Account bislang keine Prüfung brauchte.
  7. Autor dieses Themas

    darvin

    darvin hat kostenlosen Webspace.

    Danke für die Antworten.
    Als kleiner Nachtrag: Man muss die Zustimmung einer erwachsenen Person nur haben, wenn man unter 16 ist. Ich werde in 2 Tagen 16 also hat sich das Thema erledigt.
    Ich finde es allerdings fragwürdig, warum dieser Schritt notwendig ist.
  8. mein-wunschname

    mein-wunschname hat kostenlosen Webspace.

    Und wie wird das überprüft? Mit Personaldokument?

    PS: Ich habe gerade gehört, dass auch WhatsApp seine Nutzungsbedingungen anpassen wird. Wenn ich das richtig verstanden haben, soll für Personen <16 Jahre auch die Zustimmung durch Erziehungsberechtigte nicht ausreichen.


    Beitrag zuletzt geändert: 25.4.2018 11:53:25 von mein-wunschname
  9. invalidenturm

    Kostenloser Webspace von invalidenturm

    invalidenturm hat kostenlosen Webspace.

    Nach dem was bisher darüber zu hören war, kann man sich die Altersprüfung bei whatsapp wohl eher so vorstellen, dass vielleicht ein bestätigendes Häkchen geschlagen werden muss. Falls herauskommt dass das angegebene Alter nicht stimmt wird halt das Konto gelöscht. Mehr dazu https://www.n-tv.de/wirtschaft/WhatsApp-hebt-Mindestalter-auf-16-Jahre-an-article20403108.html.

    Selbst wenn z.B. über eine Plausibilitätsprüfung eine Ausweisnummer geprüft würde, gibt es dafür Generatoren im Web. Auch dürfte Whatsapp gar nicht ernsthaft an einer Altersprüfung interessiert sein.

    darvin schrieb: ...Ich finde es allerdings fragwürdig, warum dieser Schritt notwendig ist.
    Eine Datenschutzrechtliche Zustimmung kann man erst mit 16 Jahren abgeben. Im Rahmen der EU-DSGVO ist diese Zustimmung aber schon bei Registrierung als Benutzer oder ähnlichem erforderlich. Mehr dazu https://invalidenturm.eu/2018/04/eu-dsgvo-fragen/

    Beitrag zuletzt geändert: 25.4.2018 13:17:02 von invalidenturm
  10. mein-wunschname schrieb:
    Und wie wird das überprüft? Mit Personaldokument?

    Das wüsste man, wenn man den Thread durchliest, auf den man antwortet.

    mein-wunschname schrieb: PS: Ich habe gerade gehört, dass auch WhatsApp seine Nutzungsbedingungen anpassen wird. Wenn ich das richtig verstanden haben, soll für Personen <16 Jahre auch die Zustimmung durch Erziehungsberechtigte nicht ausreichen.


    Was hat das mit diesem Thread zu tun?

    Edit:

    Ich würde mich immer noch über ernstzunehmende Antworten auf meine Frage freuen. :)

    Beitrag zuletzt geändert: 26.4.2018 18:23:09 von tchab
  11. fabianschwarz

    fabianschwarz hat kostenlosen Webspace.

    tchab schrieb:
    Was hat das mit diesem Thread zu tun?


    Sowohl WhatsApp und Microsoft haben beide mutmaßlich wegen der DSGVO ihre Regelungen für nicht volljährige / unter 16 Jahre alte Nutzer geändert.
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