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Auf meine-digitale-welt.de geht es um das Thema Home Assistant. Ich zeige dir mein Smarthome und zahlreiche Hardware, die du in Home Assistant integrieren kannst.
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Ich kenne Home Assistant nur vom Namen, aber im deutschsprachigen Bereich gibt es soweit ich weiß keine offizielle Doku, also füllt deine Seite eine passende Nische.
Die Seite ist übersichtlich gestaltet und lädt für WordPress-Verhältnisse schnell. Du hast auch bei YouTube auf eine DSGVO-konforme Einbettung geachtet, was man sonst selten sieht.
Was mir noch aufgefallen ist:
- Das Impressum ist unvollständig, dein erster Buchstabe vom Vornamen ist nicht ausreichend. Außerdem fehlt eine Telefonnumer.
- Du solltest Directory Listing deaktivieren, falls etwas dabei ist, was man nicht sehen sollte. https://meine-digitale-welt.de/wp-content/uploads/
- Die Links im Footer öffnen immer in einem neuen Tab. Bei der gleichen Domain würde ich erwarten, dass ich im gleichen Tab bleibe. Bei externen Seiten wie YouTube ergibt es Sinn.
- "Youtube" ist ein Rechtschreibfehler. Richtig wäre "YouTube". -
Danke für die Hinweise.
Beim Impressum bin ich teilweise anderer Auffassung. Neben der Adresse kann ein Kontakt über die E-Mail Adresse hergestellt werden. Reichen diese beiden Kontaktmöglichkeiten nicht aus?
Die Links im Footer habe ich geändert.
Beitrag zuletzt geändert: 31.1.2024 20:24:26 von meinedigitalewelt -
meinedigitalewelt schrieb:
Danke für die Hinweise.
Beim Impressum bin ich teilweise anderer Auffassung. Neben der Adresse kann ein Kontakt über die E-Mail Adresse hergestellt werden. Reichen diese beiden Kontaktmöglichkeiten nicht aus?
Die Links im Footer habe ich geändert.
witze-dschungel hat in gewisser weise Recht. Es ist leider so, dass du momentan bei dir einen Vor und Nachnamen eingeben musst. Sonst wissen Gerichte oder jemand anderes nicht, wer jetzt gemeint ist. Beispielsweise kann unter dem T. auch ein Tom, Thomas, Tobias, Thorsten oder wenn du dich als Fabelwesen verstehst Tabaluga stecken . Letzteres ist natürlich nur humor, aber ich hoffe du weißt was damit gemeint ist. Es geht darum, dass du sichergehen musst, dass auch genau du gemeint bist und nicht ein Anderer. Ein Impressum muss jedoch nicht immer einen Vor und Nachnamen haben. Ein Pseudonym mit Adresse reicht auch aus. Das geht in vielen fällen ebenfalls. Was wichtiger ist: es muss eine Ladungsfähige Adresse bestehen im Impressum, wo du postalisch erreichbar bist.
Und wie steht es mit Pseudonymen, die gerade im Bereich von Kunst und Kultur häufig benutzt werden? Dürfen die in der Anschrift auftauchen? Ja, Spitznamen anstelle des echten Vornamens oder die Angabe eines eingetragenen Künstlernamens sind zulässig. Die Identifizierung darf allerdings dadurch nicht gefährdet sein. Sofern der vollständige Name im Impressum aufgeführt ist, kann für die reine Zustellanschrift ein Pseudonym verwendet werden.
Quelle:
https://indie-autoren-buecher.de/selfpublishing-blog/impressum-service-statt-privatadresse-impressumspflicht-fuer-autorinnen/
Wenn du nicht möchtest, dass jeder direkt weiß wer du bist oder wo du wohnst, dann kann ich dir den Impressums-Service von AutorenServices.de empfehlen. Dort kannst du schon ab 10€ im jahr ein Pseudonym einrichten mit Adresse. Ich nutze dort auch diesen Impressumsservice für 4 Jahre. Bei der Bestellung musst du dort deine Adresse eingeben, vor und nachname und ein Pseudonym. Natürlich kannst du auch deinen Vor und Nachnamen als Pseudonym oder Anzeigename angeben. Dann kannst du die Adresse von AutorenService verwenden
Das sieht dann so aus:
Dein Pseudonym
c/o AutorenServices.de
Birkenallee 24
36037 Fulda
Der Service leitet auch briefe an dich weiter.
http://autorenservices.de/impressums-service/fuer-webseiten-4-jahre.html
Geschäftlich kannst du dies auch machen, also für Unternehmen. Das kostet dann aber etwas mehr. Aber dennoch an sich sehr preiswert.
Ich würde eher dazu tendieren, dass du deinen Vor und Nachnamen als Pseudonym/Kontaktnamen verwendest und bei AutorenService einträgst.
Solltest du Jedoch eine Erreichbare Anrufnummer brauchen, aber deine jetzige Private Nummer nicht preisgeben wollen, wo man dich erreichen kann, dann kann ich dir Entweder die App Satellite oder Netzclub empfehlen. So kannst du die nummer von Satellite und/oder die nummer von Netzclub für die Webseite verwenden.
Ich hoffe, ich konnte dir damit weiterhelfen.
Schönes Wochenende
Beitrag zuletzt geändert: 2.2.2024 15:54:38 von bruchpilotnr1 -
@meinedigitalewelt Im Zweifel kannst du direkt in das TMG schauen.
https://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.html
1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind [...]
2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post
Absatz 1 wäre dein vollständiger Name, nicht nur der Anfangsbuchstabe. Aber den Punkt hast du ja korrigiert.
Absatz 2 enthält "unmittelbare Kommunikation" (Telefonnummer) und "einschließlich der Angabe der elektronischen Post" (E-Mail). Wenn nur die E-Mail-Adresse ausreichend wäre, würde diese nicht zusätzlich erwähnt werden.
@bruchpilotnr1 Zum Pseudonym kann ich genauso schnell ein Gerichtsurteil finden, das dagegen spricht.
https://www.it-recht-kanzlei.de/kuenstlername-pseudonym-impressum.html
Es half hier der Beklagten nicht, dass es sich um einen in ihrem Ausweis eingetragenen Künstlernamen handelte. Das Landgericht Oldenburg nahm trotzdem eine Verletzung der Impressumspflicht nach § 5 TMG an und bejahte zudem auch einen abmahnbaren Wettbewerbsverstoß.
Ansonsten gibt es zum Thema Impressumspflicht hier viele Themen, und wir können hier keine Rechtsberatung anbieten. Es bleibt immer noch das eigene Risiko.
Beitrag zuletzt geändert: 2.2.2024 16:19:59 von witze-dschungel -
witze-dschungel schrieb:
@meinedigitalewelt Im Zweifel kannst du direkt in das TMG schauen.
https://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.html
1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind [...]
2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post
Absatz 1 wäre dein vollständiger Name, nicht nur der Anfangsbuchstabe. Aber den Punkt hast du ja korrigiert.
Absatz 2 enthält "unmittelbare Kommunikation" (Telefonnummer) und "einschließlich der Angabe der elektronischen Post" (E-Mail). Wenn nur die E-Mail-Adresse ausreichend wäre, würde diese nicht zusätzlich erwähnt werden.
@bruchpilotnr1 Zum Pseudonym kann ich genauso schnell ein Gerichtsurteil finden, das dagegen spricht.
https://www.it-recht-kanzlei.de/kuenstlername-pseudonym-impressum.html
Es half hier der Beklagten nicht, dass es sich um einen in ihrem Ausweis eingetragenen Künstlernamen handelte. Das Landgericht Oldenburg nahm trotzdem eine Verletzung der Impressumspflicht nach § 5 TMG an und bejahte zudem auch einen abmahnbaren Wettbewerbsverstoß.
Ansonsten gibt es zum Thema Impressumspflicht hier viele Themen, und wir können hier keine Rechtsberatung anbieten. Es bleibt immer noch das eigene Risiko.
Gut zu wissen, dann muss man eben seinen richtigen vor und nachnamen als "Pseudonym" bei autorenservice eintragen. Schon ist die pflicht erfüllt. -
Danke für die Hinweise.
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Zum Thema Impressum:
Ich habe gelernt, dass eine E-Mail im Impressum als Kontaktmöglichkeit ausreicht.
Jedoch wird trotzdem empfhohlen.
Lasse mich da natürlich aber auch gerne eines besseren belehren.
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Leider konnte ich keine klare Antwort zu diesem Thema finden.
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meinedigitalewelt schrieb:
Leider konnte ich keine klare Antwort zu diesem Thema finden.
Was muss ein Impressum enthalten?
Es gibt bestimmte Mindestanforderungen an das Impressum. Danach muss das Impressum enthalten:
den Namen (bei natürlichen Personen sind es Vor- und Nachname. Bei Unternehmen, also den sogenannten juristischen Personen, der komplette Unternehmensname sowie Name und Vorname des Vertretungsberechtigten),
bei juristischen Personen außerdem die Rechtsform (zum Beispiel GmbH oder AG),
die Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort. Nicht ausreichend ist ein Postfach),
einen Kontakt, unter dem Sie die Person oder das Unternehmen schnell erreichen können – elektronisch als auch nicht elektronisch. In der Regel sind das E-Mail-Adresse und Telefonnummer,
soweit vorhanden, die Umsatzsteuer- oder Wirtschaftssteuer-Identifikationsnummer,
ebenfalls, soweit vorhanden, das Handels-, Vereins-, Partnerschafts-, Gesellschafts- oder Genossenschaftsregister mit Registernummer.
Quelle: https://www.bmuv.de/themen/verbraucherschutz/digitaler-verbraucherschutz/impressumspflicht
Beitrag zuletzt geändert: 26.2.2024 8:45:04 von bruchpilotnr1 -
Danke für die Antwort
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