Mahnung: ist sie seriös ?
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Hallo Zusammen,
ich habe da mal eine Frage und zwar habe ich heute morgen eine Mahnung erhalten, über einen Film, dessen Urheberrechte ich angeblich verletzt habe. Beziehungsweise eigtl sogar gleich zwei.
Diese beiden Schreiben lassen mich aus mehreren Gründen an der Glaubhaftigkeit zweifeln, daher wollte ich erstmal fragen, ob jemand sowas auch schonmal hatte und wie ich da am besten drauf reagieren sollte.
Zunächst mal ist zu sagen, dass die angeblich beweissicher aufgezeichneten IP-Adressen nicht mit meiner übereinstimmen und je Schreiben sogar unterschiedlich sind. Zweitens liegt das Datum eines Schreibens in der Zukunft (26.12.2013) und das Datum des Zweiten war gestern Abend, wo hier jeder im Haushalt ein Alibi hat und ganz sicher keines der aufgeführten Medien genutzt hat. Drittens wurden die Mahnungen per E-Mail verschickt und ich dachte immer Anwälte nehmen seriöse Wege, wie ein Schreiben per Post. Viertens wird eine sog. "Benutzerkennung" angegeben, die nicht existieren kann, dann niemand hier im Haushalt auf der angegebenen Seite angemeldet ist. Außerdem unterscheiden sich die angegebenen Benutzerkennungen der beiden Schreiben auch noch. Und zuletzt, dass Yahoo die E-Mails direkt in meinen Spam-Ordner gesteckt hat.
Das einzige, das mich echt nervös macht ist im Prinzip, dass die Firma (U+C) tatsächlich existiert und der Name der E-Mail-Adresse korrekt zugeordnet werden konnte. Anbei eine Kopie der E-Mails. Was meint ihr dazu ? Danke schonmal im Vorraus !
Liebe Grüße
- VampireSilence
Sehr geehrte(r) (Vorname) (Nachname),
Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus begangene Urheberrechtsverletzung an dem Werk Amandas secrets. Unserer Mandantin The Archive AG steht das ausschließliche Recht zu, dieses Werk zu vervielfältigen (§§ 16, 94 f. UrhG). Dieses Recht wurde durch das Streamen des betreffenden Werkes über Ihren Internetanschluss verletzt.
Weiter aufgelisteten Daten konnte die seitens unserer Mandantschaft beauftragte Ermittlungsfirma feststellen und beweissicher rechtlich dokumentieren:
Datum/Uhrzeit: 09.12.2013 23:33:04
IP-Adresse: 77.13.11.12 (Vorname) (Nachname)
Produktname: Amandas secrets
Benutzerkennung: 91375578779
Stream-Anbieter: Redtube
Unserer Mandant hat daher vor dem Landgericht Köln Ihren Internet-Service-Provider gemäß § 101 Abs. 9 UrhG auf Auskunft in Anspruch genommen. Das Landgericht hat für diesen Vorfall sowohl die Rechtsinhaberschaft als auch die ordnungsgemäße Erfassung der Rechtsverletzung und Funktionsweise der Ermittlungssoftware bejaht. In dem Beschluss mit dem Aktenzeichen 233 0 173/13 wurde Ihrem Internetserviceprovider die Herausgabe Ihrer Daten gestattet.
Die beim Streamen des genannten Werkes technisch notwendige Zwischenspeicherung stellt ein Vervielfältigen nach § 16 UrhG dar und steht ausschließlich dem Urheber bzw. dem Rechteinhaber zu. Hierfür spielt es keine Rolle, ob das Werk dauerhaft oder nur vorübergehend gespeichert wird. Eine rechtmäßige Nutzung der Raubkopie (§ 44a UrhG) ist ohne Genehmigung des Urhebers nicht möglich (vgl. AG Leipzig, Urteil vom 21.12.2011 - Az. 200 Ls 390 Js 184/11). Eine erlaubte Vervielfältigung zum privaten Gebrauch (§ 53 UrhG) kommt hier von vornherein nicht in Betracht, da eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet worden ist. Daher hat unsere Mandantschaft gegen Sie einen Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz (§ 97 UrhG). Weiterhin hat unsere Mandantschaft gegen Sie den Anspruch auf Vernichtung aller bei Ihnen noch befindlichen rechtswidrigen Kopien (§ 98 UrhG).
Aufgrund der Zuordnung der oben bezeichneten IP-Adresse zu Ihrem Internetanschluss besteht ein Anscheinsbeweis dafür, dass der Inhaber für die Rechtsverletzung verantwortlich ist. Dies hat der Bundesgerichtshof jüngst in seiner Morpheus-Entscheidung am 15.11.2012 bestätigt (Az. I ZR 74/12). Als Anschlussinhaber müssen Sie sich auch das Verhalten Dritter zurechnen lassen. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 12.05.2010 (Az. I ZR 121/08) entschieden, dass der Betrieb eines nicht ausreichend gesicherten WLAN-Anschlusses adäquat kausal für Urheberrechtsverletzungen ist, die unbekannte Dritte unter Einsatz dieses Anschlusses begehen. Im Rahmen der sekundären Darlegungs- und Beweislast ist von Ihnen darzulegen und zu beweisen, dass ausreichende Sicherungsmaßnahmen getroffen wurden. Als Anschlussinhaber haften Sie daher zivilrechtlich für die Rechtsverletzung. Die unerlaubte Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke wird gemäß § 106 UrhG zudem mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren bestraft.
Namens und in Vollmacht unserer Mandantin fordern wir Sie hiermit auf, die gegebenenfalls noch vorhandene illegale Kopie unverzüglich von Ihrem Computer zu entfernen. Weiter fordern wir Sie auf zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr eine Unterlassungserklärung gegenüber unserer Mandantin abzugeben, für deren Eingang in unserer Kanzlei eine Frist bis spätestens 16.12.2013 notiert wurde. Die Unterlassungserklärung muss hier im Original mit Unterschrift vorliegen. Eine Kopie oder eine Übermittlung per Telefax ist nicht ausreichend. Die Unterlassungserklärung muss ausreichend strafbewehrt, unbedingt und unwiderruflich sein. Ein entsprechender Formulierungsvorschlag mit einer Vertragsstrafenregelung nach dem gängigen Hamburger Brauch ist in der Anlage beigefügt. Sofern Sie beabsichtigten, diesen abzuändern (§ 97 a Abs. 2 Nr. 4 UrhG), weisen wir darauf hin, dass nur eine Unterlassungserklärung mit einer ausreichenden Vertragsstrafe die Wiederholungsgefahr beseitigt. Im Falle von Änderungen der Unterlassungserklärung tragen Sie das Risiko, dass diese von uns nicht akzeptiert wird.
Gemäß § 97a Abs. 3 UrhG besteht weiterhin ein Erstattungsanspruch gegen Sie. Sie haben unserer Mandantin den durch die unerlaubte Verwertung entstandenen Schaden zu ersetzen, den wir hier mit 83,91 Euro beziffern. Weiterhin haben Sie die Kosten der Ermittlungsfirma zur Feststellung der Rechtsverletzung, die Gerichtskosten des Verfahrens vor dem Landgericht Köln und die anteiligen Aufwendungen, die Ihrem Provider gemäß § 101 Abs. 2 UrhG zu erstatten waren zu ersetzen. Hierfür sind 70,00 Euro anzusetzen. Die erstattungspflichtigen Kosten unserer Inanspruchnahme bemessen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und werden wie folgt beziffert:
Gegenstandswert: 2260,00 Euro
Geschäftsgebühr §§ 13, 14, Nr. 2030 VV RVG: 223,06 Euro
Pauschale für Post und Telekommunikation: 39,34 Euro
Schadensersatz: 83,91 Euro
Aufwendung für Ermittlung der Rechtsverletzung pauschal: 70,00 Euro
Die aufgezeichneter Beweise sowie die Kontodaten und unsere Kontaktdaten ersehen Sie in der beigefügten Datei.
Mit freundlichen Grüßen
Kanzlei U + C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Sehr geehrte/r (Vorname) (Nachname),
Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus begangene Urheberrechtsverletzung an dem Werk Dream Trip. Unserer Mandantin The Archive AG steht das ausschließliche Recht zu, dieses Werk zu vervielfältigen (§§ 16, 94 f. UrhG). Dieses Recht wurde durch das Streamen des betreffenden Werkes über Ihren Internetanschluss verletzt.
Folgende Daten konnte die seitens unserer Mandantschaft beauftragte Ermittlungsfirma feststellen und beweissicher rechtlich dokumentieren:
Datum/Uhrzeit: 26.12.2013 24:15:12
IP-Adresse: 61.22.14.200 (Vorname) (Nachname)
Produktname: Dream Trip
Benutzerkennung: 874211431
Stream-Anbieter: Redtube
Unsere Mandantin hat daher vor dem Landgericht Köln Ihren Internet-Service-Provider gemäß § 101 Abs. 9 UrhG auf Auskunft in Anspruch genommen. Das Landgericht hat für diesen Vorfall sowohl die Rechtsinhaberschaft als auch die ordnungsgemäße Erfassung der Rechtsverletzung und Funktionsweise der Ermittlungssoftware bejaht. In dem Beschluss mit dem Aktenzeichen 233 0 173/13 wurde Ihrem Internetserviceprovider die Herausgabe Ihrer Daten gestattet.
Die beim Streamen des genannten Werkes technisch notwendige Zwischenspeicherung stellt ein Vervielfältigen nach § 16 UrhG dar und steht ausschließlich dem Urheber bzw. dem Rechteinhaber zu. Hierfür spielt es keine Rolle, ob das Werk dauerhaft oder nur vorübergehend gespeichert wird. Eine rechtmäßige Nutzung der Raubkopie (§ 44a UrhG) ist ohne Genehmigung des Urhebers nicht möglich (vgl. AG Leipzig, Urteil vom 21.12.2011 - Az. 200 Ls 390 Js 184/11). Eine erlaubte Vervielfältigung zum privaten Gebrauch (§ 53 UrhG) kommt hier von vornherein nicht in Betracht, da eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet worden ist. Daher hat unsere Mandantschaft gegen Sie einen Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz (§ 97 UrhG). Weiterhin hat unsere Mandantschaft gegen Sie den Anspruch auf Vernichtung aller bei Ihnen noch befindlichen rechtswidrigen Kopien (§ 98 UrhG).
Aufgrund der Zuordnung der oben bezeichneten IP-Adresse zu Ihrem Internetanschluss besteht ein Anscheinsbeweis dafür, dass der Inhaber für die Rechtsverletzung verantwortlich ist. Dies hat der Bundesgerichtshof jüngst in seiner Morpheus-Entscheidung am 15.11.2012 bestätigt (Az. I ZR 74/12). Als Anschlussinhaber müssen Sie sich auch das Verhalten Dritter zurechnen lassen. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 12.05.2010 (Az. I ZR 121/08) entschieden, dass der Betrieb eines nicht ausreichend gesicherten WLAN-Anschlusses adäquat kausal für Urheberrechtsverletzungen ist, die unbekannte Dritte unter Einsatz dieses Anschlusses begehen. Im Rahmen der sekundären Darlegungs- und Beweislast ist von Ihnen darzulegen und zu beweisen, dass ausreichende Sicherungsmaßnahmen getroffen wurden. Als Anschlussinhaber haften Sie daher zivilrechtlich für die Rechtsverletzung. Die unerlaubte Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke wird gemäß § 106 UrhG zudem mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren bestraft.
Namens und in Vollmacht unserer Mandantin fordern wir Sie hiermit auf, die gegebenenfalls noch vorhandene illegale Kopie unverzüglich von Ihrem Computer zu löschen. Weiter fordern wir Sie auf zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr eine Unterlassungserklärung gegenüber unserer Mandantin abzugeben, für deren Eingang in unserer Kanzlei eine Frist bis spätestens 16.12.2013 notiert wurde. Die Unterlassungserklärung muss hier im Original mit Unterschrift vorliegen. Eine Kopie oder eine Übermittlung per Telefax ist nicht ausreichend. Die Unterlassungserklärung muss ausreichend strafbewehrt, unbedingt und unwiderruflich sein. Ein entsprechender Formulierungsvorschlag mit einer Vertragsstrafenregelung nach dem gängigen Hamburger Brauch ist in der Anlage beigefügt. Sofern Sie beabsichtigten, diesen abzuändern (§ 97 a Abs. 2 Nr. 4 UrhG), weisen wir darauf hin, dass nur eine Unterlassungserklärung mit einer ausreichenden Vertragsstrafe die Wiederholungsgefahr beseitigt. Im Falle von Änderungen der Unterlassungserklärung tragen Sie das Risiko, dass diese von uns nicht akzeptiert wird.
Gemäß § 97a Abs. 3 UrhG besteht weiterhin ein Kostenerstattungsanspruch gegen Sie. Sie haben unserer Mandantin den durch die unerlaubte Verwertung entstandenen Schaden zu ersetzen, den wir hier mit 78,44 Euro beziffern. Weiterhin haben Sie die Kosten der Ermittlungsfirma zur Feststellung der Rechtsverletzung, die Gerichtskosten des Verfahrens vor dem Landgericht Köln und die anteiligen Aufwendungen, die Ihrem Provider gemäß § 101 Abs. 2 UrhG zu erstatten waren zu ersetzen. Hierfür sind 60,00 Euro anzusetzen. Die erstattungspflichtigen Kosten unserer Inanspruchnahme bemessen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und werden wie folgt beziffert:
Gegenstandswert: 4031,00 Euro
Geschäftsgebühr §§ 13, 14, Nr. 2030 VV RVG: 212,87 Euro
Pauschale für Post und Telekommunikation: 25,58 Euro
Schadensersatz: 78,44 Euro
Aufwendung für Ermittlung der Rechtsverletzung pauschal: 60,00 Euro
Die aufgezeichneter Beweise sowie die Bankdaten und unsere Kontaktdaten ersehen Sie in der beigefügten Datei.
Mit freundlichen Grüßen
Kanzlei U + C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH -
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Bist du dir sicher, dass die Email aus der Kanzlei kommt? Hast du den Header der Email mal angeschaut?
Edit: Wenn die IP-Adresse nicht stimmt kann dir sowieso niemand was. Und per Mail? Woher wissen die, dass der Empfänger der Inhaber des Anschlusses ist?
Beitrag zuletzt geändert: 10.12.2013 12:43:00 von tchab -
U + C gibt es wirklich, die leben davon Leute im Internet zu verklagen und total überzogene Forderungen zu stellen, mit denen hatte ich auch schon das Vergnügen.
Ich wurde angeschrieben weil ich angeblich ein Horrorspiel runtergeladen hätte und sollte 650 Euro bezahlen. Ich habe natürlich nicht bezahlt weil ich mir keiner Schuld bewusst war.
Von deinem Fall habe ich gestern noch einen Bericht gesehen und es wurde geraten nicht zu bezahlen und auch nichts zu unterschreiben, das wäre ein Schuldeingeständnis und somit hätten sie dich am Wickel.
Google mal nach Urmann + Collegen da finden sich haufenweise Fälle im Netz.
Ich habe damals einen Anwalt eingeschaltet und es war Ruhe, ist leider kostenpflichtig aber vielleicht gibt es für dich auch andere Wege.
Grüsse Malia -
Soweit ich weiß ist das Streamen eines Videos nicht per se illegal, sondern fällt in eine rechtliche Grauzone. Will heißen, selbst wenn die Mahnungen seriös wären, was ich stark anzweifle, hätte die Kanzlei keinen fundierten Grund, dich abzumahnen, erst recht nicht, wenn es sich tatsächlich nur um zwei "Werke" handelt - weil du in einem "Rechtsstreit", sofern es überhaupt dazu kommen sollte, zu große Chancen hättest, zu gewinnen, was für die Kanzlei ein zu großes Risiko wäre, weswegen es unwirtschaftlich wäre, sich auf eine Klage einzulassen.
Ich vermute mal, sie wollen dich nur verunsichern, in der Hoffnung, dass du ohne zu fragen zahlst, und halte das ganze für eine ganz miese Abzocke.
Frage: Woher haben die deine Email-Adresse UND deinen Namen? Ich bezweifle sehr stark, dass dein ISP diese denen einfach so gegeben hat...
Hast du da irgendeine Ahnung? Ich halte es schon für seltsam, wenn das Zufall wäre - an dieser Stelle würd ich mal nachforschen.
Und sonst: Schreibe mal eine nette, kühle Email an betreffende Kanzlei, mit der Frage, ob sie solche Abmahnungen verschickt haben. Und zwar nicht, indem du direkt antwortest, sondern zB auf einem Kontaktformular ihrer Webseite o.ä.
Warum? Weil es durchaus sein könnte, dass die Emails gefälscht sind. Damit würd ich einfach nur mal Nachprüfen, ob die tatsächlich von dort kommen oder nicht, und wenn ja, dann klar machen, dass du nicht zahlen wirst und ggfs rechtliche Schritte einleiten wirst - so eine Drohung hilft meistens, danach ist Ruhe. Wenn die Mails nicht von dort stammen, einfach ignorieren.
Auf KEINEN FALL irgendetwas unterschreiben bzw. bezahlen! ;)
PS: wenn das stimmt, was Malia gepostet hat, dann erübrigt sich das mit dem "nachprüfen" wohl...
Beitrag zuletzt geändert: 10.12.2013 13:08:59 von snhth -
Gute Idee mit dem Header, da hab ich jetzt garnicht dran gedacht. Denn da ist direkt das Nächste drin, dass mir suspekt vorkommt: Absender "dennis1101@live.de" und "dr.u.bolz@gmx.de".
Also der Header der ersten E-Mail ist folgender:
From Anwalt Urmann Tue Dec 10 09:12:37 2013
X-Apparently-To: (meine email) via 46.228.38.190; Tue, 10 Dec 2013 09:16:23 +0000
Return-Path: <dennis1101@live.de>
X-YahooFilteredBulk: 65.55.116.25
Received-SPF: pass (domain of live.de designates 65.55.116.25 as permitted sender)
X-YMailISG: 6MOHmBsWLDvQi2SThwYQ82j9xctxQCRKGnlAo26xyn4o9PIB
gMdzHC2aHGKwQg0jXrTsWiDcBBVzZWSKizj488aKnzRPEOeMCPGXoGGULvl4
A5rw959Jy5y_g7bB9VAjBlP9ulXpy2mmWqTNgGdi51kejaGEP7V1EYed5dwf
dVTad97SrWRQApZre9kN_sl.q2xE1XQKNFVd35_rx6IkrZSDNGgKQT0yYQ0z
wDY3YgoBE2Y8Piza2ZewbtxN7331FFoAZslMrdIFloBrP_ceXLTK_2HDjZ3B
tsSmZCt_2Hy_HSvNblCD5aK3N45JothJkE6EJGGZJ.yzfGMuOce.TKy9.Hdv
ZhqnZR0hYtxJel61FUlSKUwV5HhrciwbUzcKZY8Ihglsm.aIPels2Qva7W0E
vjbGB4L1N7Dxro9mqI6UIZ0iOwfJBcunq_SCnU0rDxNkbuCfkL7Ad4dYIJhd
.SoM8uYewG3fTGamsN.fNilYmRgMtNwPwMDnZswZNGQgXVPFS6ktBa93vB3q
YSlWa.0SV_46gqU_Hf9nTZv1Bu3V8UMi3oYRL0HDcuJUNmrF.RAEetlZITHW
JW.vgvyU2eumkfwag5QkK_bR036VMjx5xP9dU4218qPTqyb03_M3pAC2.hfm
jTtSgN.UXsamQ0Z6qgvg1Jw6XBZSitmO_mgujcu_i9T_6ZGVPA39_z8fkfYy
YjoA8b.koxoETp3ItDAMfrJhExGndz3BqxZeEAokbHdLsSjI2huoWYrz9bcF
xV3sNuamDQzX0CvOTB0JePp5dVgOI6E5O05rEzHhUcP5RMUX6YxfONbahekQ
vPdqr_KcDrJRlpnWvN7WAFwuCaL9LK2cAhoBQPT72i9h.4d_.GwNCuIz84NE
1iG_BbqeY9Oop5d7z2IGSs01PgU90cVE9FajQrAc41wCC.KcDUdByte6tQQa
w8g2ANeG4rSgf36iSb4FJGng9HkwUAv5RTpv_HIZLkigDMsGIViVsNBitNIC
HC0YyeMy3HSjhw89NxpY1fRj5cTa6ayKZHZX3.38ABP59W_puKXWrPjqM946
hHVHJL2DxbFxtZmecHLNppXB8VyViuQ_5rrWnqeFa8Wu8JY5NxVxHrltot78
BxJN9zIyQdPaR.wY3vnDh.AeaFG9QUWGYw--
X-Originating-IP: [65.55.116.25]
Authentication-Results: mta1128.mail.ir2.yahoo.com from=live.de; domainkeys=neutral (no sig); from=live.de; dkim=neutral (no sig)
Received: from 127.0.0.1 (EHLO blu0-omc1-s14.blu0.hotmail.com) (65.55.116.25)
by mta1128.mail.ir2.yahoo.com with SMTP; Tue, 10 Dec 2013 09:16:23 +0000
Received: from BLU0-SMTP237 ([65.55.116.8]) by blu0-omc1-s14.blu0.hotmail.com with Microsoft SMTPSVC(6.0.3790.4675);
Tue, 10 Dec 2013 01:16:22 -0800
X-TMN: [j3VENypq+7G7RVG7fl3zN88h7xKab6+w]
X-Originating-Email: [dennis1101@live.de]
Message-ID: <BLU0-SMTP237650B5DBC4B191EE92F4ED9D20@phx.gbl>
Return-Path: dennis1101@live.de
Received: from wolfgang ([80.153.169.61]) by BLU0-SMTP237.phx.gbl over TLS secured channel with Microsoft SMTPSVC(6.0.3790.4675);
Tue, 10 Dec 2013 01:16:15 -0800
From: Anwalt Urmann <dennis1101@live.de>
To: "(Vorname Nachname)" <(email)>
Subject: Abmahnung der Urheberrechtsverletzung an dem Werk Amandas secrets 10.12.2013
Date: Tue, 10 Dec 2013 09:12:37 +0000
MIME-Version: 1.0
X-Mailer: Microsoft Outlook Express 6.00.2800.1106
X-Priority: 3
Content-Type: multipart/mixed; boundary="=-XC7E59AC9F"
X-OriginalArrivalTime: 10 Dec 2013 09:16:18.0921 (UTC) FILETIME=[7C3F6590:01CEF588]
Content-Length: 51362
Der Header der zweiten E-Mail ist folgender:
From Rechtsanwaltschaft Tue Dec 10 08:44:19 2013
X-Apparently-To: (email) via 46.228.38.195; Tue, 10 Dec 2013 08:46:05 +0000
Return-Path: <dr.u.bolz@gmx.de>
X-YahooFilteredBulk: 212.227.17.22
Received-SPF: pass (domain of gmx.de designates 212.227.17.22 as permitted sender)
X-YMailISG: _J5BgKsWLDuzkQ.T46VQJnlWzaP8xEMMerM_GTnHEOQBJhwb
LcCF1BRGN0hYMc5lXYCqllc_vHwWpfLQhWjfxhkf7.siPpVqCxvBLL1.X6dR
1nQTc2fPvnzTr7LY.3xvyj4n4ubXZGRNhaEiqITVzldglXRcL03YOqiwkL7n
__L1wb4aUClY2X_8OPE1TV.FYBoclSVbZ.xESbeDpVcS8a0LKKpjQxknE6TZ
erbjLdGS9UhxpWDK5Z9f69O6uo6P2CEdpUsV87x5.Ew2eDkq.kBosOmS_j_y
hK0JGfsuPQviA3dQvaOkqEqDfbI0.RHo05.LsKWge__MeKvfuipRnL_xfVEg
6RZ7voG9vj6XWuI4leSNTZTmLhm02oq4irNhRCWoyRCFxcfw23yQDTIdLWfd
8Ps1HuN9UB6XpHXAZrhj6Q2SDD0B9pOcyfzg9Ry1qDnx765qOy1iNK5BKq5.
tDX7l1Sf2HX6hdBdVIdrO_07JglSjxTTOLVu1Ff_h8wlyTJMMFYOHUsiAcb3
E2m1LCxcTlgQ.gmnVpgEDIuMEp499tXmDJgp1OnCekwkm2v14iM6L_OBuPBW
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wPqYSe6PIQFxMxjXnWhQevV4ofoL8FEEw.sA6amJlnjl1JGY442IuEMEPJ0l
JWNm53txorWqdakVfGcgT0OkWb252hICuGc-
X-Originating-IP: [212.227.17.22]
Authentication-Results: mta1058.mail.ir2.yahoo.com from=gmx.de; domainkeys=neutral (no sig); from=gmx.de; dkim=neutral (no sig)
Received: from 127.0.0.1 (EHLO mout.gmx.net) (212.227.17.22)
by mta1058.mail.ir2.yahoo.com with SMTP; Tue, 10 Dec 2013 08:46:05 +0000
Received: from KH-PC ([80.132.217.198]) by mail.gmx.com (mrgmx101) with
ESMTPSA (Nemesis) id 0MT74k-1VxQAn3VbC-00SB0H for <pundt58@yahoo.de>; Tue, 10
Dec 2013 09:41:04 +0100
From: "Rechtsanwaltschaft" <dr.u.bolz@gmx.de>
To: "(Vorname Nachname)" <(email)>
Subject: Abmahnung der Urheberrechtsverletzung an dem Werk Dream Trip 10.12.2013
Date: Tue, 10 Dec 2013 08:44:19 GMT
MIME-Version: 1.0
X-Mailer: Microsoft Outlook Express 6.00.2800.1106
X-Priority: 3
Content-Type: multipart/mixed; boundary="=-XCF3624208"
Message-ID: <0MSZ6u-1VxyOC1cFo-00Rd2V@mail.gmx.com>
X-Provags-ID: V03:K0:Ui2MjCpTsM1gv+XkHqzv+PaZuklnE05PhWs+WCsTIM/dh8gFM83
SZEUHX2rm/usgAREtBiy+wFq6UTOcNWd9ziSMkUwJXJQe/oBvBTsR1Vh00jjzugzsqRDw7I
cq2eFvGrb8Dsm8FXdhKtW6I1wD+TNBkyIwQzE6DZV81I0h7uWlygqPiUUfVxAw4AdmIPmlC
XCYRRyHX5DByKwUUy2eHw==
Content-Length: 51445
Liebe Grüße
- VampireSilence
Beitrag zuletzt geändert: 10.12.2013 13:22:23 von vampiresilence -
Ähm, dein Name steht im Header, und deine Mailadresse ;)
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Der arme Zahnarzt Bolz wird sich über deine Antwort freuen:
http://www.deutsche-stadtauskunft.com/business.php/Giessen/35390/Gesundheit-&-Wellness/Kiefer--&-Zahnmedizin/Zahnaerzte/
Und das Mitglied der 1. deutschen Eishockey-SimulationsLiga (dennis) wird sich garantiert auch am Kopf kratzen:
http://www.1-desl.de/gmliste.htm?nr=3
Vor allem glaube ich aber nicht, dass die Anwälte (wären sie es denn wirklich) per Email agieren würden.
Beitrag zuletzt geändert: 10.12.2013 13:14:44 von tchab -
Vor allem glaube ich aber nicht, dass die Anwälte (wären sie es denn wirklich) per Email agieren würden.
Da stimme ich tschab zu ich bin damals per Einschreiben mit Rückantwort abgemahnt worden, das ist eigentlich der gängige Weg bei solchen Dingen.
Woher sie deine E-Mailadresse wissen sollten ist mir eigentlich auch sehr suspekt.
Grüsse Malia
-
@snhth
Danke für den Hinweis^^ habs korrigiert.
So und der Name und die E-Mail (glaubte ich) stammt aus den Account-Daten des angeblichen Redtube-Accounts. Ansonsten haben Anwälte ja immernoch die Möglichkeit sich persönliche Daten zu beschaffen, sofern es einen begründeten Tatverdacht gibt. Beides scheint jetzt nicht mehr erfüllt, da es a) keine Anwälte waren und b) kein Tatverdacht vorliegt. Daher habe ich leider keinen Schimmer, wie man an den Namen gelangen konnte.
Liebe Grüße
- VampireSilence -
Ganz frischer Lesestoff zu diesen Abmahnungen: http://www.ratgeberrecht.eu/urheberrecht-aktuell/gefaelschte-e-mails-der-u-c-rechtsanwaelte.html Interessante Hintergrundinfos zu den Abmahnungen von U+C finden sich in einem weiteren Artikel, der am Anfang des Textes verlinkt ist.
tchab schrieb:
Vor allem glaube ich aber nicht, dass die Anwälte (wären sie es denn wirklich) per Email agieren würden.
Sofern es um Wettbewerbsrecht geht, was hier nicht der Fall ist, wäre eine Abmahnung per Mail zulässig und nicht mehr unüblich
Beitrag zuletzt geändert: 10.12.2013 13:36:43 von fatfreddy -
Hallo,
wenn ein Anwalt schon was per Mail verschickt, kennt der auch die Regeln. Die Mail muss alle Inhalte des Impressums enthalten (man suche mal nach echten Mails im Postfach, solle sich schon länger durchgesetzt haben auch wenn niemand das ganz unten noch liest) - ist zwar nicht so schwer die von der Webseite zu kopieren, aber bei Spam habe ich das noch sehr selten gesehen (oft schaue ich da aber auch nicht rein sondern lösche es ungelesen sofort) und dann unvollständig (so wie hier, nur der furchteinflösende Name, sonst nichts)
LG strommanager -
Bitte setzen sie sich mit SemperVideo in verbindung! BITTE :DDD
Wir wollen Episode 2 sehen :D
-
marvinkleinmusic schrieb:
Bitte setzen sie sich mit SemperVideo in verbindung! BITTE :DDD
Oder lieber doch nicht?
Dieser Filmbeitrag mag zwar, wenn man keine johen Ansprüche stellt, durchaus humoristischen Wert haben, aber da erschöpft sich der Wert auch schon. AußerSpesenäh Eigenwerbung nix gewesen.
Sachdienliche Hinweise zum Vorgehen und Erklärungen der Hintergründe zum Thema suchen wir dort leider vergeblich. -
Es gibt inzwischen mehrere Artikel und Berichte über die vermeintlichen Abmahnungen per E-Mail:
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/spamwelle-nach-redtube-porno-abmahnungen-a-938297.html
Scheinen wohl Trittbrettfahrer auf den Zug aufgesprungen zu sein.
[...]
Die Kanzlei selbst erklärt außerdem, dass sie mit dem Versand der vorgeblichen Abmahnungen nichts zu tun hat: "Abmahnungen im Namen unserer Mandantschaft werden ausschließlich per Post versandt." Außerdem gibt sie den guten Rat, den Dateianhang, der manchen diese E-Mails anhängt, nicht zu öffnen und die vermeintlichen Absender zu informieren, dass ihr E-Mail-Konto offenbar missbraucht wurde.
[...]
Gruß
karpfen
Beitrag zuletzt geändert: 11.12.2013 6:31:28 von karpfen -
solange Dir Chuck Norris keine Email schickt, brauchst Du keine Angst zu haben
(Ab-) Mahnungen per Email sind Spam und sollte man ungeöffnet sofort löschen.
Zum Fall mit RedTube ... es gibt zahlreiche Berichte dazu, google
und fast alle raten: nicht reagieren, nicht zahlen
Wenn man die Abmahnung per Post erhalten hat, vermute ich,
man könnte sogar gegen seinen Internet-Provider vorgehen
weil dieser die Personen-Daten zu einer IP-Adresse herausgegeben hat
ohne dass ein nachvollziehbarer rechtlicher Grund dafür vorliegt.
Schon heftig, als Webmaster soll man wegen Datenschutz keine IP-Adressen
im Counter Speichern, aber andere kommen gleich an die Aschrift nur wegen
frei verfügbarem Video-Stream der angeblich geschütze Inhalte enthält !?!
Den einzigen, den man meiner Meinung nach ab-mahnen könnte, ist wohl das Video-Portal, welches diese angeblich geschützen Inhalte als Stream im Web bereit gestellt hat. Als Nutzer hat man da keine Chanche vorher zu wissen, ob die Inhalte (angeblich) geschützt sind, und somit keine Schuld.
PS: zu meinem Text ... bin kein Anwalt, alles nur Meinungen, keine Rechtsberatung.
-
Eine Kollegin von mir hat die Mail auch bekommen. Die angehängte .zip Datei ist im Übrigen ein Trojaner.
rankweb schrieb:
Wenn man die Abmahnung per Post erhalten hat, vermute ich,
man könnte sogar gegen seinen Internet-Provider vorgehen
weil dieser die Personen-Daten zu einer IP-Adresse herausgegeben hat
ohne dass ein nachvollziehbarer rechtlicher Grund dafür vorliegt.
Den Internetanbieter trifft bei den echten Redtube Abmahnungen der genannten Kanzlei keine Schuld. Die Anbieter wurden mit gerichtlichem Beschluss (vermutlich ergangen, weil das Gericht an Filesharing und nicht an Streaming glaubte) zur Herausgabe der Daten verpflichtet. -
Gestern ging durch die Medien, sogar durch die aktuelle Tageszeitung (Bei uns der Vogtlandanzeiger) daß es jetzt etliche Trittbrettfahrer gibt, die ein Stück vom Kuchen abhaben wollen und sich die Angst verunsicherter Internetnutzer und Po***fans zu nutze machen und die aktuellen Ereignisse dazu nutzen, um Computer zu infizieren oder selbst abzukassieren.
Von daher kannst du die Mails bedenkenlos löschen. -
In unregelmäßigen Abständen kommen hin und wieder auch mal Mails von Inkassounternehmen, die Geld eintreiben sollen, weil man Dinge zu einem Datum gekauft hat, die sogar noch in der Zukunft liegen...es werden ja auch Firmennamen missbraucht, um es echter wirken zu lassen. Genaue Daten sollen sich aber immer nur in ZIP-Archiven befinden - ein Fall für die virtuelle Mülltonne.
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wenn sowas per mail kommt, ist das sehr wahrscheinlich spam, v.a. wenn du dir keiner Schuld bewusst bist. Ich würde nichts unternehmen.
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tchab schrieb:
Der arme Zahnarzt Bolz wird sich über deine Antwort freuen:
http://www.deutsche-stadtauskunft.com/business.php/Giessen/35390/Gesundheit-&-Wellness/Kiefer--&-Zahnmedizin/Zahnaerzte/
Und das Mitglied der 1. deutschen Eishockey-SimulationsLiga (dennis) wird sich garantiert auch am Kopf kratzen:
http://www.1-desl.de/gmliste.htm?nr=3
Vor allem glaube ich aber nicht, dass die Anwälte (wären sie es denn wirklich) per Email agieren würden.
Ja, läßt sich relativ einfach anhand der Email-Adressen ausfiltern, die im Header mit aufgeführt sind.
Allein daran sieht man schon, daß es eine unseriöse Mahnung ist.
Weiteres Merkmal:
Die "Mahnung" wurde per Email verschickt; seriöse Firmen nutzen immer den postalischen Schriftweg ...
Moral von der Geschicht: Reagier auf diese Emails nicht ... -
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