Lizenz: Linkback erforderlich
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Hi,
ich habe für ein Software-Projekt verschiedene Bibliotheken an Icons, Bildern, etc. verwendet, die einen Linkback erfordern. Reicht es jetzt, wenn ich den Link auf der Projekt-Website platziere oder muss er in der Software selbst (also direkt im Programm unter beispielsweise About) platziert werden?
zx48 -
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Verschoben ... nur weil Du das Wort Bibliothek verwendest paßt das Thema nicht ins Literatur- und Kunstforum -.-
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Ich gehe davon aus dass beides Pflicht ist, aber genaueres solltest du den Lizenzvereinbarungen ebtnehmen können.
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sonok schrieb:
Verschoben ... nur weil Du das Wort Bibliothek verwendest paßt das Thema nicht ins Literatur- und Kunstforum -.-
Hab mir gedacht, das zählt dazu, weil es ja auch um Kunst, also auch um Bilder / Icons geht.
autobert schrieb:
Ich gehe davon aus dass beides Pflicht ist, aber genaueres solltest du den Lizenzvereinbarungen ebtnehmen können.
Naja, da steht nur folgendes:
If you make use of this, you have to link back to the author's website. Werd wohl einfach jeden der Autoren anschreiben und es mit ihnen ausmachen, dann hab ich im Zweifelsfall auch was schriftliches :) -
E-Mail != schriftlich!
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drafed-map schrieb:
Email = schriftlich, aber im Zweifelsfall ohne Signatur nicht beweissicher, da manupulierbar.
E-Mail != schriftlich!
In diesem Fall musst du es auf jedem Fall in dem Programm in das du die Icons einbindest mit Link erwähnen. In der Programmbeschreibung auf deiner Webseite gehört es anstandshalber auch mit Link erwähnt.
zx48 schrieb:
Naja, da steht nur folgendes:
If you make use of this, you have to link back to the author's website. Werd wohl einfach jeden der Autoren anschreiben und es mit ihnen ausmachen, dann hab ich im Zweifelsfall auch was schriftliches :)
Beitrag zuletzt geändert: 12.8.2011 22:17:37 von autobert -
autobert schrieb:
Garantiert nicht. Eine E-Mail ist nie beweissicher, kann nie als Beweis herangezogen werden und wird es in ihrer heutigen Form auch nie werden. Es ist nicht einmal möglich, nach zu vollziehen, wo eine E-Mail herkam. Der oft sog. "Absender" ist an Wahrheit nur eine Adresse, die der wahre Absender dem Empfänger mitteilt, und sich wünscht, dass eine Antwort an diese E-Mail-Adresse gesendet wird.
drafed-map schrieb:
Email = schriftlich, aber im Zweifelsfall ohne Signatur nicht beweissicher, da manupulierbar.
E-Mail != schriftlich!
Jede übliche Kommunikation zwischen Servern ist manipulierbar. Eine E-Mail ist dazu noch ein Eintrag auf einer Serverfestplatte, welcher logischerweise noch leichter zu manipulieren ist. Sollte ein Richter eine E-Mail als Beweismittel akzeptieren, muss er schon sehr dämlich sein und gehört seines Amtes enthoben. Eine E-Mail kann nur als Indiz vorgeführt werden und wie Wikipedia ganz richtig sagt:Im Allgemeinen ist ein Indiz mehr als eine Behauptung, aber weniger als ein Beweis.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Indiz -
@drafed-map: es gibt mittlerweile Behörden die per Signaturschlüssel gesicherte EMails als normalen Antrag/Widerspruch etc. anerkennen.
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