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  1. Autor dieses Themas

    kumbergshelden

    kumbergshelden hat kostenlosen Webspace.

    Stimmt es, dass nur das bereitstellen von Dateien und nicht das downloaden illegal ist und man bei Limewire nur eine kleine Einstellung tätigen muss, die den Zugriff auf die eigenen Datein verbietet und einem rechtlich so nichts mehr passieren kann?
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  3. p**i

    Moin,

    diese Auslegung ist gerne gesehen in der heutigen Gesellschaft.
    Aber rechtlich gesehen ist sie keineswegs korrekt.

    Im Sinne von \'\'Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß\'\' kann man schon lange nicht mehr argumentieren.
    Diejenigen die urheberrechtlich geschützte Dateien bereitstellen werden zwar deutlich härter bestraft,
    jedoch ebenso die Download-Seite als Mittäter zur Verantwortung gezogen.

    Gruß,
    Puni
  4. f*************e

    Mittlerweile ist auch das Downloaden Illegal.
    War eine Unbeabsichtigte Gesetzeslücke die zum Neujahr geschlossen wurde.
  5. s********r

    Ist mir neu, dass neu auch das Downloaden illegal ist... Was, wenn ich einen Rapidsharelink \'von einem Bekannten\' zugemailt bekomme, ohne Anmerkung und das Mal eben runterlade? Auch wenns nicht von einem Bekannten ist, eine gute Ausrede wärs doch, oder nicht? Bist du dir da mit dem Gesetzesbeschluss so sicher, five-three-nine? Quellen? Ist das nur in DE so, oder auch in CH, AT etc.?

    Im übrigen ist es eh recht schwierig, diejenigen Leute, die sowas runterladen ausfindig zu machen. (Evtl. bei Limewire nicht, aber bei RS sicher) Bei den Datenschutzgesetzen heutzutage^^

    MfG

    sebigisler
  6. f*************e

    Hab ich aus diesem Podcast des CCC entnommen:
    http://chaosradio.ccc.de/cr133.html

    Müsste sicher auch irgendwo anders zu finden sein, dass dies nun der Fall ist.
  7. s********r

    Also, ich hab mich jetzt mal etwas im UrhG durchgelesen und bin dabei auf folgenden Paragraphen aufmerksam geworden:

    §106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
    Nach Paragraph 106 ist es verboten, ein Werk (auch abgeändert und umgestaltet) zu vervielfältigen, geschweige denn zu verbreiten. - Wenn ich das richtig verstehe, ist jeder Youtube Clip mit einer Verarschung eines Filmes, oder mit kopierter Hintergrundmusik ein Verstoss - Sollte ich mir vielleicht zu Geschäft machen, die zu verklagen ;)

    Auffallend ist, das nirgendwo etwas von der Konsumentenseite steht, also von dem, der sich die Sachen zieht. Auf Wikipedia lässt sich aber nachlesen: \"Das Anfertigen einer Kopie für private Zwecke ist wie der „Download“ in Tauschbörsen laut des Bundesministeriums für Justiz nach derzeitiger Rechtslage im Regelfall nicht rechtswidrig.\" (http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrechtsverletzung)

    Das ganze ist einfach noch sehr undurchsichtig... Die Gesetzbücher sollten mit deutlicheren Worten sprechen, aber darin wird ja alles immer so schön umschrieben, dass es vorallem Verwirrung stiftet... So wie ich das ganze verstanden habe, ist es lediglich nicht erlaubt, selber urheberrechtgeschützte Ware aktiv weiterzuverbreiten. Das blosse Downloaden stellt dabei aber (so wie ichs verstanden habe; nicht verklagen, wenns nicht stimmt...) kein Problem dar. Das Problem liegt aber bei den Filesharing Programmen, die Peer-to-Peer benutzen (zB. Bearshare, eMule...), bei denen jeder Benutzer selber zum Downloadserver wird und wissentlich illegale Dateien anbietet.

    MfG

    sebigisler

  8. Mittlerweile ist auch das Downloaden Illegal.
    War eine Unbeabsichtigte Gesetzeslücke die zum Neujahr geschlossen wurde.


    Das auch das Downloaden illegal ist, wäre mir neu. Bis wars doch nua das Bereitstellen von etwas.
    Hm...wo wurde es geändert? In Deutschland alleine oder acuh Österreich/Schweiz?

    Mfg
  9. g*****************y

    Soviel ich weiss wurden doch jetzt im januar erst die gesetz geändert und allein das beziehen von einer auelle aus der nicht ersichtlich ist ob die quelle original ist oder ob die quelle aus einer kopierschutz meschanissmus befreiten version auch schon illigal sein soll??? genau weis ich das jetz tnicht aber soviel hab ich verstanden zu den neuen texten wenn man sich was kopiert hat man nun die pflicht sich zu vergewissern das aus der orignal fassung der dastei keine kopier schutzmeschanismen zerstört geändert oder entfernt wurden nur dann dürfte man sich eine kopie ziehen. sollte die snicht der fall sein oder sollte man ds nicht wissen so wäre das in beiden fällen ein gesetzes verstoss...
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