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  1. Autor dieses Themas

    zordy

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    zordy hat kostenlosen Webspace.

    hallo,
    ich habe die suchfunktion benutzt habe aber kein passendes thema zu meiner fragestellung gefunden.
    \'Deshalb poste ich hier einmal einfach einen neuen Thread.

    Sind Foren wie das gulli board legal... teilweise enthalten solche foren iillegalen content. Können die besitzer dieser foren nicht dafür verantworlich gemacht werden? So weit ich weiß liegen die Server ja in Nürnberg und die Betreiber sind auch Deutsche also unterliegen sie auch dem deutschen Recht. Sind die Betreiber von Foren für den Content verantworltich auch wenn User diesen content posten?

    Meine 2. Frage: bezüglich der legalität von toplisten... Es gibt viele toplisten im internet mit denen webmaster promotion für ihre website machen wollen. Es gibt aber auch toplists die ein ranking von warezseiten aufstellen. Ist es legal solche toplisten zu betreiben? Können die betreiber dafür bestraft werden? Schließlich verlinken sie damit ja auf illegale seiten mit illegalen content.
    Beispiele von Toplisten dieser Art sind z.B. die G:B Toplist oder Raidrush oder Cyonix... ist es nicht verboten solche seiten zu betreiben und auf links zu verweisen...
    Meist schreiben solche seiten immer auch einen Disclaimer: in dem dann großartig drin steht, dass sie nicht verantwortlich für den inhalt dieser seiten sind. Nach deutschem recht hilft dieser disclaimer rein gar nichts...sie sind trotzdem verantwortlich

    Und meine 3. und letzte Frage: wisst ihr wie die Rechtliche situation zu den obig gestellten fragen in Österreich ist. Ich bin sicher das es ähnlich sein muss, da ich schon wo gelesen habe, dass das österreichische internet recht an das deutsche angelehnt ist.
    MFG
    zzz
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  3. Gegenfrage: Wie viel Geld hast du für gute Anwälte?
  4. Autor dieses Themas

    zordy

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    zordy hat kostenlosen Webspace.

    Darf man sich für das Internetrecht nicht interessieren?


    Beitrag geändert: 18.9.2007 15:33:11 von zordy
  5. Was ich damit meine ist, dass es eine Grenzzone ist. Wenn man gute Anwälte hat, können die einen sicherlich raus hauen, aber wer hat das Geld schon für solche tollen Anwälte, im Angesicht solcher hohen Streitwerte, die es gibt.
    Gulli stand nicht umsonst mehrere Male vor Gericht, wenn meistens auch nur wegen Mitstörerhaftung...

    Beitrag geändert: 18.9.2007 15:59:17 von mlrecords
  6. c*a

    Es gibt einige höchstrichterliche Entscheidungen zu dem Thema. Die Hauptfrage ist aber: Meinst du strafrechtlich oder zivilrechtlich???

    Also zivilrechtlich lässt sich was machen sowohl bei Foren, Toplists als auch bei Links auf illegale Seiten.

    Strafrechtlich denke ich nicht... aber das braucht man um die Identität des Seitenbetreibers herauszufinden!
    mlrecords schrieb:
    Gulli stand nicht umsonst mehrere Male vor Gericht, wenn meistens auch nur wegen Mitstörerhaftung...
    Gulli hat auch ein Impressum!!!
  7. Doch auch strafrechtlich lässt sich da einiges machen. Es ist ja schlicht und einfach illegal solches Material anzubieten und auch Zugang auf solches Material zu verschaffen. Es wird ja nicht umsonst mit \\\"5 Jahren Gefängnis\\\", auch wenn dies sehr weit überzogen ist, geworben.
    Ich habe noch nicht gehört, dass man in zivilrechtlichen Prozessen ins Gefängnis kommen könnte.

    Von Gesetzes Wegen ist es natürlich nicht illegal, Möglichkeiten gibt es aber immer dem Gesetz zu entkommen, womit ich niemanden anstiften will zu irgend etwas.

    Beitrag geändert: 19.9.2007 11:09:58 von mlrecords
  8. c*a

    Das Urheberrecht droht bis zu 3 Jahre Gefängnis an, wenn man urheberrechtlich geschützte Werke verbreitet (5 Jahre wenn man es gewerbsmäßig macht).

    Aber was ist es, wenn man nur Links auf Seiten setzt, die das Urheberrecht verletzen? Beihilfe?? *lol*
    Selbst wenn, man muss immer noch den Vorsatz nachweisen, es könnte ja sein, dass es nicht so offensichtlich war, dass die Seite illegal war.

    Und wenn böse Leute in mein Forum Links zu illegalen Seiten posten, dann kann man mich strafrechtlich sicher nicht dafür verantwortlich machen.

    Ich habe noch nicht gehört, dass man in zivilrechtlichen Prozessen ins Gefängnis kommen könnte.
    Das garantiert das GG.
    Es wird ja nicht umsonst mit \\\\\\\"5 Jahren Gefängnis\\\\\\\", auch wenn dies sehr weit überzogen ist, geworben.
    Normalen Leuten kann man mit Abmahnungen oder Schadensersatzforderungen Angst machen aber NICHT den Leuten, die eh nix haben und auch nicht vorhaben das nochmal zu ändern (Kreuzberg). Aus diesem Grund macht die MI ihre Kampagne mit »Raubkopierer werden mit 5 Jahren Gefängnis bestraft« das ist IMHO alles was da dahintersteckt.
  9. Autor dieses Themas

    zordy

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    zordy hat kostenlosen Webspace.

    ich glaub als forenbesitzer bist du trotzdem verantwortlich
  10. legion-der-verstossenen

    legion-der-verstossenen hat kostenlosen Webspace.

    Also ich habe erst kürzlich über das Thema Urheberrecht Referiert und ich kann nur sagen die Aussage:

    cga schrieb:
    Das Urheberrecht droht bis zu 3 Jahre Gefängnis an, wenn man urheberrechtlich geschützte Werke verbreitet (5 Jahre wenn man es gewerbsmäßig macht).



    ist so leid es mir nicht ganz richtig. Zumindestens kann man das so nicht Formulieren. Das Urheberrecht setzt folgendes unter eine Straftat, sprich für die man zur Verantwortung gezogen werden kann:

    1. Das verfielfältigen von Geschützen Werken ohne Erlaubnis des Werks- bzw. Ideeneigners.
    (\"Ideen\", hat ne Sonderstellung weil ich Deutschland eine Idee nicht geschützt werden kann sondern erst ein Werk das daraus entstanden ist, jedoch ist so Wortwörtlich festgehalten)

    2. Das Vertreiben von wie in Punkt 1 erwähnten unerlaubten Kopien eines Werkes.

    Und jetzt kommt das wichtigste in diesem Gesetz :

    Es ist nur \"Verboten\" zB. Filme downzuloaden oder zu Kopieren* !!! Nicht Strafbar !!!

    *Kopieren= Also Kopieren in begrenzter Menge, sprich ein oder zwei Kopien !!!

    Und es ist ein großer Unterschied ob etwas Verboten oder Strafbar ist.
    Fakt ist einfach das es sehr sehr viele \"Grau Zonen\" in dieser Richtung gibt und wie oga schon geschrieben hat :
    Selbst wenn, man muss immer noch den Vorsatz nachweisen, es könnte ja sein, dass es nicht so offensichtlich war, dass die Seite illegal war.

    Im Grunde muss man recht Vorsichtig mit sowas sein, aber ich denke wenn man mit ein wenig gesundem Menschlichenverstand an die Sache ran geht, dürfte man sich auch um sowas kein wirklichen Kopf machen. :-)

    Zum Schluss will ich noch sagen, das das was ich geschrieben habe auf keinen fall jetzt missverstanden werden soll und sozusagen als Freifahrtschein zum Downloaden beachtet werden soll, sondern ich wollte nur mal den Irglauben den die meisten über dieses Gesetz haben mal aufklären.
    Wenn man sich das Urheberrecht mal durchliest wird man Feststellen das es sehr Wage Vormuliert ist und das nicht ohne Grund. So hat der Staat die möglichkeit sehr individuell dieses Gesetz in Kraft treten zu lassen.

    Also immer schön den Verstand benutzen und nicht. ;)
  11. c*a


    Also ich habe erst kürzlich über das Thema Urheberrecht Referiert und ich kann nur sagen die Aussage:

    cga schrieb:
    Das Urheberrecht droht bis zu 3 Jahre Gefängnis an, wenn man urheberrechtlich geschützte Werke verbreitet (5 Jahre wenn man es gewerbsmäßig macht).



    ist so leid es mir nicht ganz richtig. Zumindestens kann man das so nicht Formulieren. Das Urheberrecht setzt folgendes unter eine Straftat, sprich für die man zur Verantwortung gezogen werden kann:


    Wie soll man es denn sonst formulieren??

    »§ 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

    (1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Der Versuch ist strafbar.«

    und

    »§ 108a Gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung

    (1) Handelt der Täter in den Fällen der §§ 106 bis 108 gewerbsmäßig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

    (2) Der Versuch ist strafbar.«

    1. Das verfielfältigen von Geschützen Werken ohne Erlaubnis des Werks- bzw. Ideeneigners.
    (\\\"Ideen\\\", hat ne Sonderstellung weil ich Deutschland eine Idee nicht geschützt werden kann sondern erst ein Werk das daraus entstanden ist, jedoch ist so Wortwörtlich festgehalten)

    2. Das Vertreiben von wie in Punkt 1 erwähnten unerlaubten Kopien eines Werkes.

    Und jetzt kommt das wichtigste in diesem Gesetz :

    Es ist nur \\\"Verboten\\\" zB. Filme downzuloaden oder zu Kopieren* !!! Nicht Strafbar !!!

    *Kopieren= Also Kopieren in begrenzter Menge, sprich ein oder zwei Kopien !!!
    Die Rechtslage ist doch folgende:

    1. Downloaden => strafrechtlich unbedenklich aber Möglichkeit zivilrechtlich Schadensersatz zu fordern

    2. Verbreiten von geschützten Werken (Uploaden) => strafbar und Möglichkeit zivilrechtlich Schadensersatz zu fordern

    3. Verbreiten von geschützten Werken im kleinen, privaten Rahmen => strafrechtlich und zivilrechtlich läßt sich da nichts machen (Privatkopie = »gesetzlich zugelassener Fall«)

    Es ist nur \\\"Verboten\\\" zB. Filme downzuloaden oder zu Kopieren* !!! Nicht Strafbar !!!
    Den Unterschied musst du mir erstmal erklären (Bussgelder wegen Ordnungswidrigkeiten zähle ich natürlich auch zu Strafen)
  12. Autor dieses Themas

    zordy

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    das würd ich auch gern wissen wo ist da der unterschied!
  13. Wenn das Herunterladen also nur verboten ist und nicht strafbar warum soll ich das nicht als Freifahrtsschein verwenden wenn ich nur für mich downloade und niemanden anderen.

    Ich weiß, dass das Verteilen strafbar ist aber mit dieser Auslegung dürfte es doch kein Problem sein, einen Film zu laden anzusehen und bei gefallen zum Eigenbedarf zu brennen oder?
  14. Ich würde sagen, wenn ich etwas verbotenes mache, mache ich mich strafbar.

    PS: wenn ich nun auf einer internetseite eine verbotene Sache beschreibe (wie das Programm funktioniert und wie man das halt macht.) Dann ist es rechtlich gesehen unbedenklich. oder?
  15. webmaster123 schrieb:
    PS: wenn ich nun auf einer internetseite eine verbotene Sache beschreibe (wie das Programm funktioniert und wie man das halt macht.) Dann ist es rechtlich gesehen unbedenklich. oder?


    Meinst du jetzt, dass du unangemeldeten Support für ein Programm gibst?? was soll dran strafbar sein. Da spart die Firma doch an den eigenen Support-Kräften :biggrin:

    Konkretisiere das mal bitte was du beschreiben könntest aber nie tun würdest :angel:
  16. http://webmaster123.lima-city.de/chrys/fussball.htm
  17. naja ob du dich dadurch strafbar machst!?? kann ich mir nicht vorstellen.

    Würd eher sagen, dass das so eine Art von Bugusing is oder? da kenn ich mich zu wenig aus.

    Was zb illegal is könnt ich mir vorstellen is eine Seite wo du zeigst wie bomben gebaut werden usw da glaub ich könnte man böse einfahren.
  18. Autor dieses Themas

    zordy

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    das würd mich auch interressieren? machen sich die leute strafbar die hacker tutorial schreiben und verbreiten?
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