Laptop bei Reparatur auf Werkseinstellungen zurückgesetzt
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Hallo Leute,
letztens hat mein alter Herr seinen Laptop (median Laptop, ca 1 Jahr alt) zur Reparatur eingeschickt. Die Reparatur fiel unter die Garantie von Medion. Nun gut, Original war auf dem Laptop ein Windows 7 Home Premium drauf. Mein Vater hat allerdings das Windows 7 runtergeschmissen und sich ein Ubuntu 11.04 draufgezogen und sich auch soweit dort wie er es braucht eingerichtet. Seine Daten hat er vor dem Verschicken auf einer externen Festplatte gesichert.
Vorhin hat der Paketdienst das Laptop zurückgebracht. Defekt wurde auch behoben und die alten Teile durch neue Teile ausgetauscht. Es handelte sich um neue Scharniere für den Bildschirm.
Soweit so gut. Mein Vater nahm den Laptop in Betrieb und statt seinem Ubuntu war wieder Windows Home Premium mit allen Werbeprogrammchen von Medion auf dem Rechner.
Jetzt hab ich eine Frage: Darf Medion einfach so den Rechner wieder auf WSerkseinstellungen zurückstellen? Zumal hatte der Defekt ja nix mit der aufgespielten Weichware oder dem OS zu tun. -
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Nun, ich habe zwar keine Ahnung davon, denke aber, dass die das dürfen. Wieso sonst sind meistens alle Daten weg, wenn ein PC repariert wird?
Ich denke, dass sie einfach auf Nummer sicher gehen wollen und testen, ob es nicht ein Softwarefehler ist, für welchen du selbst (oder hier dein Vater) verantwortlich wären. Dann hättest du nämlich keinen Garantieanspruch.
Hier macht das Ganze natürlich keinen Sinn, da es klar war, dass es sich um Scharnier- und nicht um einen Softwarefehler handelt.
Manchmal ist es ja auch in einer Autogarage so, dass nicht nur der Fehler behoben wird, sondern noch was anderes gefunden wurde, was eigentlich bisher nicht störte... -
jocko schrieb:
Zum Testen haben die gefälligst Testplatten zu verwenden.
Ich denke, dass sie einfach auf Nummer sicher gehen wollen und testen, ob es nicht ein Softwarefehler ist, für welchen du selbst (oder hier dein Vater) verantwortlich wären. -
drafed-map schrieb:
jocko schrieb:
Zum Testen haben die gefälligst Testplatten zu verwenden.
Ich denke, dass sie einfach auf Nummer sicher gehen wollen und testen, ob es nicht ein Softwarefehler ist, für welchen du selbst (oder hier dein Vater) verantwortlich wären.
Glaubst du wirklich, dass die das so machen? Wieso sind denn immer alle Daten weg? -
Nun schon zur Vorsicht hat mein Vater sämtliche seiner Daten die er drauf hatte auf externe Medien (hier eine Festplatte und ein paar USB Sticks) gesichert. Im Garantieantrag haben wir so oder so nur die ddefekten Scharniere angegeben.
jocko schrieb:
drafed-map schrieb:
jocko schrieb:
Zum Testen haben die gefälligst Testplatten zu verwenden.
Ich denke, dass sie einfach auf Nummer sicher gehen wollen und testen, ob es nicht ein Softwarefehler ist, für welchen du selbst (oder hier dein Vater) verantwortlich wären.
Glaubst du wirklich, dass die das so machen? Wieso sind denn immer alle Daten weg?
drafed-map hat schon recht, für das Testen der Komponenten haben die meisten großen Firmen, in dem Falle auch Medion meistens selbst Festplatten, die sie für die Reparatur einsetzen können. Bei Desktop PC's und bei Laptops ist die Platte innerhalb von 5 Minuten gewechselt und der Rechner hochgefahren.
Im Prüfprotokoll gab man nur an, daß die Schnariere gewechselt hat und Windows neu aufgesetzt hätte, obwohl letzteres nicht von Nöten gewesen währe.
Beitrag zuletzt geändert: 31.8.2011 18:49:57 von kalinawalsjakoff -
kalinawalsjakoff schrieb:
Jetzt hab ich eine Frage: Darf Medion einfach so den Rechner wieder auf WSerkseinstellungen zurückstellen? Zumal hatte der Defekt ja nix mit der aufgespielten Weichware oder dem OS zu tun.
In der Regel steht das in den AGB.
Bei jedem Rechner, den ich habe reparieren lassen, wurde ich vorher aufgefordert, ein Backup zu machen. Wie will Dir der Hersteller denn garantieren, dass die Daten unberührt bleiben? Vielleicht hast Du den Fehler auch falsch eingeschätzt und es liegt doch an der Platte. Oder, oder... Vor einer Reparatur ist immer ein Backup anzulegen. Sensible Daten sollten auch gründlich von der Platte gelöscht werden. Es gibt so viel, was dazwischen passieren kann, dass alles andere Fahrlässig ist.
Gut, wenn die Scharniere getauscht werden, gibt es keinen ersichtlichen Grund, das System zurück zu setzen, aber rechtlich sehe ich da kein Problem. So schade das in Eurem Fall auch sein mag. -
Glücklicherweise habe ich für Medion gearbeitet :D
Normalerweise findet vor dem Einsenden des Gerätes ein Telefonat statt. In diesem Telefonat wird darauf hingewiesen, dass das Gerät in den AZ zurückgesetzt wird, unabhängig vom Defekt.
Grund dafür ist zumindest bei Softwaredefekt logisch. Bei Hardwaredefekten eher weniger :p Aber meistens werden die Repeaturen eh nicht von Medion selbst vorgenommen, sondern von einer Firma in Ottendorf-Okrilla. Kommunikation hält sich etwas in Grenzen. -
Das ist nicht nur bei Medion so, sondern leider Gang und Gebe, wenn man seinen Laptop einschickt. Mein Sony wurde auch zurück gesetzt obwohl der Defekt nicht OS-bedingt war und bei einer Freundin ist das Gleiche mit ihrem Toshiba gewesen.
Die Reperaturbestimmungen sind auch immer so geschrieben, dass das System zurück gesetzt werden kann, praktischerweise scheint es aber einfach gemacht zu werden unabhängig vom Defekt.
Bei mir wurde damals als Grund angegeben, mein System wäre langsam, deswegen wurde es zurück gesetzt. Allerdings war schon allein der Startvorgang nach dem Zurücksetzen 10 länger als vorher...
Manchmal frage ich mich, was für Leute bei so Firmen arbeiten, da denkt man ja eigentlich die hätten Ahnung. -
Da ich täglich mit diesem Thema zu tun habe kann ich hier nur folgendes dazu sagen.
Wer sich mal die AGBs für eine Reparatur der Hersteller nicht nur ansieht und auch mal durch liest wird hier festellen, dass dies vollkommen normal ist. Wer nicht möchte das es wie hier zu einer Neuinstallation des OS kommt sollte vorher auf jeden Fall die Festplatte ausbauen und bei wiedereintreffen des Geräts diese einfach wieder einbauen.
Das Ganze ist leider so, ich habe mich hier auch schon in meiner Firma damit rumschlagen müssen und alle verweisen auf die AGBs für den Reparaturfall.
Gruß,
Hawkeye -
Ja die dürfen das.
Du musst froh sein das die eine Reparatur überhaupt auf Garantie gemacht haben wenn du etwas an einem vorinstallierten OS geändert hast bzw. das OS ausgetauscht hast, das Betriebssystem ist bei OEM PC's eine bestimmende Produkteigenschaft und deshalb kann bei einer Änderung einer wesentlichen Produkteigenschaft die Anerkennung eines Defekts auf Garantie oder Gewähleistung (ganz gleich ob durch die eigene Änderung hervorgerufen oder nicht) verweigert werden.
Man setzt das System in den Auslieferungszustand zurück um Reklamationen aufgrund von Softwarefehlern zu minimieren bzw. zu vermeiden, deswegen empfiehlt es sich vor einer Reparatur das System komplett zu spiegeln oder zu vereinbaren das die Software unangetatstet bleibt, dann verzichtest du aber meist auch aus Ansprüche die aus dem Reparaturversuch entstehen und das ist im Falle defekter neu eingebauter teile oder unsachgemäßer Montage eine schlechte Idee. -
hawkeye1982 schrieb:
Da ich täglich mit diesem Thema zu tun habe kann ich hier nur folgendes dazu sagen.
Wer sich mal die AGBs für eine Reparatur der Hersteller nicht nur ansieht und auch mal durch liest wird hier festellen, dass dies vollkommen normal ist. Wer nicht möchte das es wie hier zu einer Neuinstallation des OS kommt sollte vorher auf jeden Fall die Festplatte ausbauen und bei wiedereintreffen des Geräts diese einfach wieder einbauen.
Das Ganze ist leider so, ich habe mich hier auch schon in meiner Firma damit rumschlagen müssen und alle verweisen auf die AGBs für den Reparaturfall.
Gruß,
Hawkeye
Das Problem mit Festplatte raus und bei der Ankunft des hoffentlich reparierten Gerätes wieder einbauen ist, daß man hier einen Eingriff ins Gerät vornimmt, der schon den restlichen Garantie-Anspruch lahm legen kann. Das steht dachte ich in den AGB der meisten Hersteller.
fatfox schrieb:
Ja die dürfen das.
Du musst froh sein das die eine Reparatur überhaupt auf Garantie gemacht haben wenn du etwas an einem vorinstallierten OS geändert hast bzw. das OS ausgetauscht hast, das Betriebssystem ist bei OEM PC's eine bestimmende Produkteigenschaft und deshalb kann bei einer Änderung einer wesentlichen Produkteigenschaft die Anerkennung eines Defekts auf Garantie oder Gewähleistung (ganz gleich ob durch die eigene Änderung hervorgerufen oder nicht) verweigert werden.
Man setzt das System in den Auslieferungszustand zurück um Reklamationen aufgrund von Softwarefehlern zu minimieren bzw. zu vermeiden, deswegen empfiehlt es sich vor einer Reparatur das System komplett zu spiegeln oder zu vereinbaren das die Software unangetatstet bleibt, dann verzichtest du aber meist auch aus Ansprüche die aus dem Reparaturversuch entstehen und das ist im Falle defekter neu eingebauter teile oder unsachgemäßer Montage eine schlechte Idee.
Es kann sein, daß du recht hast. Medion beispielsweise legt meistens 2 DVD's bei. Eine DVD mit dem reinen OS (in diesem Fall Windows 7) und eine DVD mit den dazugehörigen Treibern und Programmen (was eben alles zu dem speziellen Produkt gehört). Somit können ich oder mein Vater in diesem Fall das Gerät in den Auslieferungsszustand bringen fals es nötig sein sollte.
Vielleicht habe ich es überlesen, aber ich kann mich nicht entsinnen, daß Medion oder irgend eine andere Firma den Kunden vorschreibt, was sie für ein OS nutzen. Sicherlich bestimmen die nur daß bei einem Softwaredefekt eines anderen OS diesen nicht reparieren können oder wollen. -
Du verstehst wie üblich nicht die Komplexität des Problems...
Ein OEM PC ist eine rechtlich untrennbar verbundene Kombination aus Hardware und Betriebssystem, der Hersteller des Systems, in diesem Falle also Medion, bekommt die OEM Lizenzen zu einem Bruchteil des Preises die diese sonst kosten würden weil er größere Mengen abnimmt und der Hersteller des Betriebssystems, in dem Falle also Microsoft, darin eine gute Möglichkeit der Markdurchdringung sieht für diese beiden Parteien ist das eine Win Win Situation.
Der PC Hersteller aber muss Garantie und Gewährleistung für seine Produkte übernehmen das geht aber nicht wenn er Softwarefehler in hunderten von Betriebssystemen ausschließen müsste deswegen geht er her und sagt: Das system ist für die Nutzung mit System XYZ entworfen und verkauft also übernehmen wir für Probleme mit anderer Software auf unserer Hardware keinen support, wenn etwas durch andere Software kaputt geht kümmert uns das ebensowenig.
Niemand schreibt dir vor das du bspw. Windows nutzen MUSST aber wenn du Support und Garantieleistungen aus dem Microsoft - PC Hersteller Konglomerat sicherstellen willst SOLLTEST du das produkt unabgeändert, sprich mit dem ausgeliefertem System, benutzen.
Es gab sogar mal einen Fall da hat ein Festplattenhersteller (ich glaub es waren die Herren bei Samsung) den Tausch einer in der Gewährleistungsdauer ausgestiegenen Festplatte verweigert weil da ein Linux drauf installiert war und man den Ausfall der Festplatte einer nicht sachgemaßen Systeminstallation bzw. nicht zertifizierten Treibern zugeschoben hat, das ist natürlich totaler Müll aber wer steht schon einen Rechtsstreit mit einem multinationalen Konzern durch ? Der User hatte damals glück, denn es konnte durch einen Sachverständigen festgestellt werden das eine software in keinster Weise für den Schaden verantwortlich war aber auch ein Gutachten will beantragt und finanziert sein und bei den meistens vorhandenen Streitwerten kann man sich den Stress eigentlich auch schenken.
Selbstverständlich ist das keine kundenfreundliche Lösung, genau aus diesem Grunde soll man ja Fertiglösungen meiden, Hardware einsetzen deren Spezifikationen veröffentlicht wurden usw. Solche Systeme gibt es dann natürlich nicht bei Aldi. -
fatfox schrieb:
Du verstehst wie üblich nicht die Komplexität des Problems...
[...]
Hab nur schönen Dank Fatfox -
fatfox schrieb:
Der PC Hersteller aber muss Garantie und Gewährleistung für seine Produkte übernehmen ......
Einspruch!
Einen Gewährleistungsanspruch hat der Verbraucher gegen den Verkaufer, nicht aber gegen den Hersteller.
Ansprüche gegen den Hersteller hat nur derjenige, der einen Vertrag mit ihm hat.
Garantie hingegen ist eine freiwillige Zusage von Hersteller, Verkäufer und/oder weiteren Beteiligten.
Diese freiwilligen Garantien können durchaus zu Bedingungen gegeben werden, die die Nutzung eines anderen BS ausschließen.
Die Beseitigung eines Hardwaredefektes kann der, zur Gewährleistung verpflichtete Händler nicht verweigern, weil ein anderes BS aufgespielt wurde. Schwierigkeiten, kann es für den Kunden dann geben, wenn der Gewährleistungsfall mehr als 6 Monate nach dem Kauf eintritt, da er dann die Beweislast trägt, daß er diesen nicht zu verantworten hat. In den ersten sechs Monaten nach Erwerb, liegt die Beweispflicht beim Verkäufer.
Sofern PC und Betriebssystem als Bundle verkauft wurden, insbesondere, wenn das BS auch noch betriebsbereit vorinstalliert ist, kann die Gewährleistungspflicht auch als auf die Funktionsfähigkeit der, aus PC und BS bestehenden Einheit bezogen, gesehen werden. (Das nur als Randbemerkung, denn es betrifft den, hier ursprünglich diskutierten Fall nicht.)
Was die ursprüngliche Frage des TE betrifft, haben wir aber eine ganz andere Problematik. Wenn ein Kunde einen defekten PC zur Reparatur einreicht, hat der Reparaturbetrieb immer das Risiko, daß man ihm hinterher vorwirft, er habe in privaten Daten geschnüffelt, bzw. diese verändert.
Außerdem ist es für die Techniker schwierig, bis fast unmöglich, sich mit allen möglichen Softwarekonstellationen auszukennen und mögliche Seiteneffekte, die einen Fehler verschleiern können, zu erkennen.
Aus diesen Gründen gibt es in Werkstätten häufig die, m.E. sinnvolle, Arbeitsanweisung an das Personal, alle Systeme erst mal in einen definierten Ausgangszustand zu versetzen. Das spart Zeit und Geld. Für Datensicherung ist bei PCs -wie auch bei Hostern- prinzipiell der Kunde selbst verantwortlich.
Beitrag zuletzt geändert: 11.11.2011 1:17:35 von fatfreddy -
Und wie ich bereits erwähnt habe, wurden alle Daten von mir auf externe Medien kopiert und sensible Daten vom PC gelöscht. Diese Vorsichtsmaßnahme ergreife ich immer, wenn ich einen Laptop oder PC aus der Hand gebe.
@fatfox
Du magst sicherlich recht haben, daß PC und vorinstallierte Software zusammengehören und der Händler (hier Medion) vielleicht auch Konsequenzen zieht, fals ein unverschuldeter Defekt in der Garantiezeit auftritt. Aber auf der anderen Seite kannst du von einem fast 70 Jährigen Mann nicht verlangen, daß er sich so gut mit Hardware auskennt wie du und sich seinen Laptop oder PC selbst zusammenstellt. Du weiß es ja wie es ist, auch wenn du es vielleicht nicht gerne lesen tust, daß Linux in der PC und Laptopsparte (und dazu zählen auch Netbooks) vielleicht 2 Prozent ausmacht. Wie es auf Smartphones aussieht weiß ich selber (durch Android). Demzufolge haben die meisten PC Hersteller hauptsächlich nur Erfahrungen mit Mac OS und Windows. Bisher habe ich eher wenig Hardware gesehen, die auch für Linux geeignent ähre,also wo direkt draufstand, daß die auch für Linux läuft obwohl vielleicht auch Treiber für Linux existieren. Hauptsächlich steht meistens darauf, unter welchen Windows die läuft. -
Medion beispielsweise legt meistens 2 DVD's bei. Eine DVD mit dem reinen OS (in diesem Fall Windows 7) und eine DVD mit den dazugehörigen Treibern und Programmen (was eben alles zu dem speziellen Produkt gehört)
Stimmt so aber auch nicht unbedingt. Dem Ganzen liegt nicht wirklich das OS, sondern eine sog. "Application & Support CD" bei. Das OS bzw. das, was für den AZ nötig ist, befindet sich auf einer seperaten Partition (mittels Norton Ghost angelegt, wenn ich mich recht erinnere).
Medion ist eigentlich, zumindest so lange man innerhalb der Garantie ist, sehr geduldig mit diversen Dingen. Wir hatten so oft Geräte da, an denen Dinge bemängelt wurden, die nicht waren. Dennoch hat man sich die Mühe gemacht, im Rahmen der Garantieleistungen mal alles zu durchleuchten. Zumindest ist das dann der Fall, wenn das Gerät wirklich bei Medion und nicht bei Schlömpels in Ottendorf-Okrilla landet.
Wie meine Vorredner schon sagten, ist das Wiederherstellen des AZ eine gängige Praxis, aus diversen,- ebenfalls genanten Gründen.
Ich kann dir zumindest sagen, dass der Wechsel des OS bei Medion nicht zu Garantieverlust o.ä. führt. So lange die o.g. Partition erhalten bleibt.
Und zur eigentlichen Frage: Dürfen tun sie es, auch wenn offensichtlich nur ein Hardwaredefekt vorliegt. -
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