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Küssen auf dem Schulgelände???

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  1. Küssen ist auf dem Schulgelände nicht verboten, solange es nicht per Hausordnung verboten ist. Jedoch kann "zu intensives Herumknutschen" als Erregung öffentlichen Ärgernisses ausgelegt werden. Das ist nicht strafbar, aber eine Ordnungswidrigkeit.

    Küssen ist jedoch verboten, wenn es ein/e <14- und ein/e >=14-Jährige/r betrifft. In diesem Fall sind die Lehrer verpflichtet einzuschreiten. Es ist allerdings bspw. kein Problem wenn zwei unter 14-Jährige sich küssen oder sexuellen Kontakt haben.

    technofan schrieb:
    lol??? wenn ich mit nem Mädel aufm Schulgelände küsse und en Lehrer sacht mir, lass das, dann sach ich dem eiskalt ins Gesicht Leck mich am AR***.


    Was spätestens dann ein trifftiger Grund für einen Verweis wäre.


    Es ist gesetzlich nicht Verboten und so ne Schulordnung kann und darf es auch nicht verbieten, da sonst die Freiheit der Schüler eingeschränkt wird, und einen Schüler einschränken ist Gesetzlich strengstens untersagt und kann mit Freiheitsstrafen bestraft werden.


    Feststellungen:
    1. Eine Schulordnung kann und darf es verbieten.
    2. Die "Freiheit des Schülers" wird in einem unerheblichen Maße eingeschränkt.
    3. Die "Freiheit des Schülers" einzuschränken passiert in diesem Fall auf Grundlage der Hausordnung, die von der Schulkonferenz, also auch von den Vertretern der Schüler, beschlossen worden und außerdem gesetzesgemäß ist. Es ist weder "gesetzlich strengstens untersagt" noch wird es "mit Freiheitsstrafen bestraft".

    Eines Besseren lasse ich mich unter Vorlage von Quellen gerne belehren. Ich bin nicht unfehlbar.


    wenn ein 13 Jähriger sich in ne 14 Jährige verliebt und der will die Küssen, ist da doch nix dabei. XD
    ein Kuss kann doch kein traumatisches Erlebnis sein, im Gegenteil, son Kuss ist für jeden Menschen was schönes.


    Du stellst weiter unten fest, dass Menschen nicht alle gleichzeitig gleich reif sind. Wieso sollte dann ein Kuss für jeden Menschen zu jeder Zeit etwas Schönes sein? Und wenn die 14-Jährige einen 13-Jährigen küsst, der das aber gar nicht möchte oder noch gar nicht bereit dafür ist, so bekommt er immerhin die Möglichkeit, rechtliche Schritte gegen das Mädchen einzuleiten.
    Aber wie heißt es: "Wo kein Kläger, da kein Richter."


    zumal so gut wie überhaupt NIEMAND weiß, was man da darf und was nicht.


    Es gibt einen Rechtsgrundsatz, der besagt, Unwissenheit schütze vor Strafe nicht. Und wenn du davon nichts weißt, dann ist das letztenendes dein Problem, weil du dich nicht entsprechend informierst. Einem kann schließlich nicht alles hinterhergeworfen werden.

    Fahzit... es wird nie auffallen und von daher sind solche Gesetze der größte Schwachsinn, den die Politik je fabreziert hat.


    Wenn das für dich der größte Schwachsinn ist, den "die Politik" fabriziert...
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  3. Wie schon gesagt eine "sexuelle handlung" bei unter 14-jährigen ist verboten und man macht sich strafbar. Auch wenn beide unter 14 sind!!! aber das ist eigendlich uninteressant weil beide noch nicht bestraft werden können.
  4. Autor dieses Themas

    f****y

    aber gibts da nicht so nen spruch
    'eltern haften für ihre kinder'???

    eieiei... bei den ganzen gesetzen blickt man(n :biggrin:) nichtmehr durch ^^

    ja aber mal angenommen beide küssen sich freiwillig und das mädel ist 13 und der junge 14 und ein lehrer sieht das und schreitet ein, kann der lehrer dann dan 14 jährigen schüler anklagen, bestrafen, etc??? also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe 'ja' und das mädel kann ja vor gericht für den jungen aussagen, dann steht der kläger ja 'dumm' da und es hat ihm nichts gebracht außer die kosten für das verfahren ^^


    fazit: ab in nen ecken wo keine lehrer sind und seine sexuelle handlung dort verrichten ^^

    und wenn man nicht gefunden wird dann küsst man sich noch heute :P

  5. phyroad schrieb:
    Wie schon gesagt eine 'sexuelle handlung' bei unter 14-jährigen ist verboten und man macht sich strafbar. Auch wenn beide unter 14 sind!!! aber das ist eigendlich uninteressant weil beide noch nicht bestraft werden können.


    Eben. Unter 14 könntest du jemanden praktisch umbringen und würdest strafrechtlich nicht dafür belangt werden können. (Dass eine Einweisung in eine Psychatrie oder ähnliches durchaus möglich ist, sei am Rande erwähnt..)

    flemly schrieb:
    aber gibts da nicht so nen spruch
    'eltern haften für ihre kinder'???


    Eltern können nicht für einen Mord ihrer Kinder verantwortlich gemacht werden. Maximal eine Verletzung der Aufsichtsplicht wäre drin.


    ja aber mal angenommen beide küssen sich freiwillig und das mädel ist 13 und der junge 14 und ein lehrer sieht das und schreitet ein, kann der lehrer dann dan 14 jährigen schüler anklagen, bestrafen, etc???


    1. Anklagen werden grundsätzlich nur von der Staatsanwaltschaft erhoben.
    2. Der Lehrer hat das zu unterbinden und eigentlich die Erziehungsberechtigten, also Eltern, zu unterrichten. Es liegt dann in deren Händen Anzeige zu erstatten oder nicht. Wenn die Eltern nichts dagegen haben ist das kein Problem.

    also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe 'ja' und das mädel kann ja vor gericht für den jungen aussagen, dann steht der kläger ja 'dumm' da und es hat ihm nichts gebracht außer die kosten für das verfahren ^^


    Wenn die Eltern Anzeige erstatten, die 13-Jährige aber aussagt (bei Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht), es sei freiwillig gewesen, kann es sein, dass erst gar keine Anklage erhoben wird.

    Die Lehrer sind aber dazu verpflichtet das den Eltern zu melden, weil sie sich ansonsten strafbar machen würden.

    Beitrag geändert: 4.7.2007 22:54:15 von bettcrew
  6. technofan

    Moderator Kostenloser Webspace von technofan

    technofan hat kostenlosen Webspace.

    na ja, wenn mans net weiß, kann mans auch net petzen, schonmal daran gedacht? ^^
    und ich glaub kaum, dasn 13 Jähriger den/die jenigen(e) anzeigt, wenn dann sinds die Eltern. Und bis jetzt hab ichs auch nur ein einziges Mal erlebt (dieser eine Fall) dass ein Kuss ein "Trauma" auslöst.
    Und wenn sowas in ner Schulordnung steht, "Küssen ist verboten" dann fühl ich mir nur an den Kopf und denk mir "was sind denn das für Vollidioten?".

    Und ja, wenns beiderseits gewollt ist, geht das seltsamer Weise immernoch, da eine Person unter 14 ja noch als Kind gilld und Kinder keine "gültigen" Entscheidungen treffen, also nicht wirklich wissen, was sie da überhaupt tun. So das Gesetz zumindest.

    Ohrje, Politiker XD
  7. technofan schrieb:
    Und wenn sowas in ner Schulordnung steht, 'Küssen ist verboten' dann fühl ich mir nur an den Kopf und denk mir 'was sind denn das für Vollidioten?'.


    Dann ist es an dir, deinen Schülerrat oder dein Schülermitverantwortung (SMV) anzustacheln, dass sie in der Schulkonferenz die Hausordnung ändert.


    Und ja, wenns beiderseits gewollt ist, geht das seltsamer Weise immernoch, da eine Person unter 14 ja noch als Kind gilld und Kinder keine 'gültigen' Entscheidungen treffen, also nicht wirklich wissen, was sie da überhaupt tun. So das Gesetz zumindest.


    Ein Kind kann durchaus gültige Entscheidungen treffen. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist da mehr oder weniger eindeutig.


    Ohrje, Politiker XD


    Wenn das mal nicht fundiert ist...
  8. @technofan
    Ich bin immer wieder erstaunt über dein "Rechtsempfinden".
    Ich bin erstaund wie ernst man über sachen schreiben kann die, man über 5 Ecken gehört hat, die vollkommen falsch sind aber als richtig verkauft werden. Dafür müsstest du einen pokal bekommen.

    PS: Die Staatsanwaltschaft in Deutschland ermittelt jetzt auch gegen Marco W.

    Und hier was Aktuelles:
    http://www.shortnews.de/start.cfm?id=673565

    Beitrag geändert: 5.7.2007 9:45:37 von phyroad
  9. s***x

    Also auf unserer Schule war es verboten, da wir ein christliche privatschule waren! Es war zwar eine Knabenrealschule allerdings waren zwei Jahre lang auch Mädchen auf unserer Schule! Es stand aber auch in der Hausordnung!
    MfG
    Sk8ix
  10. Also Küssen kann ja schlecht auf dem Schulgelände verboten werden . immerhin ist es eine private Angelegenheit und fällt wohl unter die Kategorie persönliche Freiheit ..
    meiner Meinung nach sieht die Sache anders aus, wenn es etwas "zärtlicher" wird ... sprich, sobald irgendwas als Ärgerniss oder eben als Anstößig empfunden werden kann, dann ist es wahrscheinlich untersagt ... weil es dann als erregung öffentlichen Ärgernisses gewertet werden kann ...

    Also.. immer oberhalb der Gürtellinie bleiben ;)
  11. m**************n

    Also da gibt es kein Verbot, vom Gesetz her, du darfst sogar Sex in der Schule haben, ist vor kurzen in den Nachrichten gekommen. Aber halt in nem negativen Zusammenhang, da haben ein paar Jungs mit ner Schülerin aufm Klo Geschlechtsverkehr gehabt, und das wurde gefilmt, und dann in der Schule herumgeschickt, das Mädchen hat sich dadurch nicht strafbar gemacht, aber der/die es gefilmt hat, den Kinderpornos sind verboten, des weiteren ist auch das besitzen und verbreiten solcher Filme strafbar.

    Hoffe habe geholfen!

    Harry
  12. technofan

    Moderator Kostenloser Webspace von technofan

    technofan hat kostenlosen Webspace.


    @technofan
    Ich bin immer wieder erstaunt über dein "Rechtsempfinden".
    Ich bin erstaund wie ernst man über sachen schreiben kann die, man über 5 Ecken gehört hat, die vollkommen falsch sind aber als richtig verkauft werden. Dafür müsstest du einen pokal bekommen.

    PS: Die Staatsanwaltschaft in Deutschland ermittelt jetzt auch gegen Marco W.

    Und hier was Aktuelles:
    http://www.shortnews.de/start.cfm?id=673565

    Beitrag geändert: 5.7.2007 9:45:37 von phyroad


    lol, danke danke, geb mir auch immer Mühe. :P

    nein Spaß

    wieso, wo isn das was falsch? ich mein, die Regelung war doch richtig erklärt und hab ich halt vergessen, dass es zungenküsse sind, bei denen sowas gillt, und nicht küsse. ^^ ist doch nur ein Wortschnipsel. XD kann ja immer mal passieren.
    na ja, das BGB schein eindeutig zu sein, dennoch sehen das sehr sehr viele Politiker so und vor allem Psychologen (bei denen man sich meist auch nur selbst fieber messen kann)

    bettcrew schrieb:

    *cuter gespielt habtz* ^^


    Ohrje, Politiker XD


    Wenn das mal nicht fundiert ist...


    Wie meinstn das? x.x
  13. r***l


    Hey,

    Ich wüsste mal gerne ob Küssen auf dem Schulgelände erlaubt ist oder nicht? Also vom Gesetz her???
    Weil ne sau gute Freundin von mir hat, wie es halt so ist, sich mit ihrem Freund auf dem Schulhof geküsst und dann hat ne Lehrerin gesagt '[NAME] bitte mach das nicht mehr, es nächste mal gibt es nen Verweis!'

    So, ist das nun Gesetzlich vorboten? Zumal es nichtmal in der Hausordnung steht -.-

    Hoffe auf schnelle Antwort.


    ich denke mal nicht das es da wirklich gesetzliche verbote gibt.
    wahrscheinlich wollen die/ dieser Lehrer nur deutlich machen, dass es eigentloch nicht in die Schule gehört. Wahrscheinlich damit nicht der unterricht gestört wird, falls es dort auch passiert oder so.
  14. f**********h

    es is so traurig mit was für dingen sich beschäftigt wird. armes deutschland. als obs nichts wichtigeres gibt....
  15. Autor dieses Themas

    f****y

    meinst de jetzt den thread hier oder das deutschland das gesetz da erlassen hat, das kein 14 jähriger mit ner 13 jährigen 'rummachen' darf???

    in bezug auf deutschland bin ich deiner meinung :thumb:
  16. bestimmt von Schule zu Schule anders..
    Also wenn ich meine Freundin auf dem
    Schulgelände küsse sagt eigentlich NIEMAND
    unserer Lehrer was dagegen... Also denke
    ich mal das jeder anders ist...
  17. r***z

    Lehrer wollen einfach nur alles unter Kontrolle haben und was denen nicht gefällt, verbieten die einfach ma ganz schnell =)
  18. Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!

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