Kosten für Musik auf meiner HP?
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Hallo allesammt,
so einfach wie im Thread Titel ist meine Frage dann doch nicht,
hätte aber ausgeartet alles reinzuschreiben.
Wie sieht es aus, wenn ich auf meiner HP einen service anbiete auf den Musiker Lieder hochladen können,
damit andere sie anhören knnen?
Sprich in sachen Musik so in der art myspace.
Was sieht das deutsche recht da vor?
Was muss ich beachten?
thx im vorraus.
greetz
troll -
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Dafür kannst du dich mal bei der GEMA -> http://www.gema.de/ erkundigen und bei der GVL -> https://www.gvl.de/
Hier noch eine Webseite die das auch anbietet -> http://www.good-ear.de
Grüße
Color
Beitrag zuletzt geändert: 20.11.2009 15:59:40 von color -
Du musst dich natürlich in gewisser Weise absichern. Sobald ein Musikstück entsteht besitzt der Ersteller das Urheberrecht für dieses Lied. Deshalb musst du dir im Endeffekt per AGB zusichern lassen, dass du die Nutzungsrechte bekommst.
Wenn du nun kommerzielle Titel aus den Charts meinst, dann lass da lieber die Finger weg.
Ein Portal für eigene Musik der User ist wie gesagt unter Zusicherung der Nutzungsrechte durchaus zu machen.
Beitrag zuletzt geändert: 20.11.2009 16:02:35 von karpfen -
Hey,
danke für die infos:)
gedacht is das so das die Musiker nur ihre eigenen Musikstücke hochladen dürfen, keine Cover versionen, nichts .
Sprich nur eigene Kompositionen.
Also sollte es langen das ich in der AGB eben das Nutzungsrecht zusichern lass.
Und natürlich die sache mit GEMA .
thx
greetz
dan -
karpfen schrieb:
Du musst dich natürlich in gewisser Weise absichern. Sobald ein Musikstück entsteht besitzt der Ersteller das Urheberrecht für dieses Lied. Deshalb musst du dir im Endeffekt per AGB zusichern lassen, dass du die Nutzungsrechte bekommst.
Das Problem ist, daß ein Musiker, sobald er Mitglied der GEMA ist, über die Vergabe von Nutzungsrechten an seinen Stücken nicht mehr frei entscheiden kann. Er hat die Verwaltung der Rechte an die GEMA abgetreten.
Die einzige, sichere Möglichkeit ist, in den Nutzungsbedingungen zu verlangen, daß ausschließlich Musiker, die nicht der GEMA angeschlossen sind, ihre Werke hochladen und zugleich ein Nutzungsrecht (das auch genau spezifiziert sein muß) einräumen. Sollte sich ein Uploader nicht daran halten und die GEMA die HAnd aufhalten, kann man die Kosten auf den Uplloader abwälzen. Den Ärger und Aufwand hat aber erst einmal der Webseitenbetreiber.
Als Alternative bleibt nur, die Rechte bei der GEMA zu erwerben. Das setzt allerdings ein gewisses finanzielles Polster voraus. Wie color bereits schrieb, finden sich entsprechende Informationen zur Lizensierung und den Kosten auf der HP der GEMA.
FF -
Das ist so zu verstehen, daß die, in den Nutzungsbedingungen der Webseite vereinbarten Nutzungsrechte der hochgeladenen Musikstücke und Konsequenzen der Mißachtung genau festgelegt werden müssen, um späteren Diskussionen und Rechsstreitigkeiten vorzubeugen.
Wie das genau auszusehen hat, kann dir hier niemand verbindlich sagen. Dafür solltest Du einen, auf diesem Gebiet versierten, Anwalt befragen. Dessen Einschätzung muß zwar auch nicht unbedingt richtig sein, allerdings haftet er für fehlerhafte Beratung und deren Folgen. ;)
FF
Beitrag zuletzt geändert: 20.11.2009 16:52:21 von fatfreddy -
ah ok,
danke, muss ich mal schaun ob ich so einen hier in der gegend finde, und was dat wieder Kostet^^
thx euch allen.
greetz
dan -
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