Konto auf mehrere Personen zulassen
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vormundschaftsgericht
werbung
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Hallo,
da ich gerade ein BG progge wollen wir auch werbung schalten.
Und da man sich gegenseiig kein geld richtig anvertraut wollte ich mal fragen ob es möglich ist ein konto auf mehrere personen zuzulassen?!
mfg
browsergame-entwickler -
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hmm da ich 14bin darf ich bestimmt noch kein gewerbe anmelden :D
das geht erst ab 18 oder? -
browsergame-entwickler schrieb:
hmm da ich 14bin darf ich bestimmt noch kein gewerbe anmelden :D
das geht erst ab 18 oder?
Doch, mit Zustimmung deiner Eltern und nach einer genauen positiven Prüfung durch das Vormundschaftsgericht darfst du auch unter 18 bzw. als minderjährige Person ein Gewerbe anmelden. -
was meinst du mit: "einer genauen positiven Prüfung durch das Vormundschaftsgericht"
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browsergame-entwickler schrieb:
was meinst du mit: "einer genauen positiven Prüfung durch das Vormundschaftsgericht"
http://www.klamm.de/forum/f5/vormundschaftsgericht-gewerbe-vorlage-gesucht-108905.html
Genaueres kann ich dir dazu nicht sagen da ich selbst kein Gewerbe betreibe. -
browsergame-entwickler schrieb:
danke ich schau es mir mal an.
Probleme würde es dann aber geben wenn ich 18bin :D dann muss das wieder gekündigt oder so werden.
Das Konto oder das Gewerbe?
Das Gewerbe musst du vermutlich nicht "kündigen" bzw. auflösen. -
virtual2 schrieb:
browsergame-entwickler schrieb:
danke ich schau es mir mal an.
Probleme würde es dann aber geben wenn ich 18bin :D dann muss das wieder gekündigt oder so werden.
Das Konto oder das Gewerbe?
Das Gewerbe musst du vermutlich nicht "kündigen" bzw. auflösen.
das gewerbe so hatt es nen user gepostet:
wenn du 18 bist, kommt richtig Ärger auf dich zu, weil du dann laut Gesetz voll geschäftsfähig bist.
ich hab noch nen bischen bei google gesucht und das hier gefunden:
Das ist für Minderjährige nur unter zwei Voraussetzungen möglich.
Die Ermächtigung des gesetzlichen Vertreters
Vor der Ausübung eines selbstständigen Gewerbes brauchen Minderjährige zunächst die Ermächtigung ihres gesetzlichen Vertreters, also in der Regel der Eltern. Was das Gesetzt „Ermächtigung“ nennt, meint im normalen Sprachgebrauch schlichtweg Erlaubnis: eine einseitige und formfreie Willenserklärung – ein Nicken oder ein „Ja, das darfst Du“ reichen aus. Einmal erteilt, lässt sich die Ermächtigung zur Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit aber nur mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts wieder zurück nehmen.
Die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts
Neben den Erziehungsberechtigten muss außerdem das Vormundschaftsgericht zustimmen. Das Vormundschaftsgericht erteilt seine Genehmigung aber nur, wenn der Jugendliche für den Betrieb eines Gewerbes die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt und über die notwendige Reife verfügt. Auf diese Weise sollen Minderjährige davor geschützt werden, unbedarft Verpflichtungen und Verantwortungen einzugehen, die ihnen finanziellen Schaden bereiten könnten.
Ergebnis: unbeschränkte Geschäftsfähigkeit
Wer sowohl die Erlaubnis der Erziehungsberechtigung als auch die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts bekommen hat, kann auch als Minderjähriger ein Gewerbe anmelden. Für die Geschäfte, die sein Gewerbe betreffen, hat der Jugendliche dann die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit: er darf also alle Verträge abschließen, die sein Gewerbe mit sich bringt – zum Beispiel Mietverträge, Arbeitsverträge oder Kaufverträge. -
Hallo,
browsergame-entwickler schrieb:
Wer sowohl die Erlaubnis der Erziehungsberechtigung als auch die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts bekommen hat, kann auch als Minderjähriger ein Gewerbe anmelden. Für die Geschäfte, die sein Gewerbe betreffen, hat der Jugendliche dann die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit: er darf also alle Verträge abschließen, die sein Gewerbe mit sich bringt – zum Beispiel Mietverträge, Arbeitsverträge oder Kaufverträge. [/i]
Das bringt auch mit sich, dass du dann für das Konto keine erneute Einwilligung brauchst, wenn du es als Geschäftskonto für dein Gewerbe einrichtest.
Ärger ab der Volljährigkeit glaube ich nicht. Warum sollte es da Ärger geben? Dann bist du nicht nur für dein Gewerbe, sondern auch "außerhalb" voll geschäftsfähig. Macht für das Gewerbe eigentlich keinen großen Unterschied.
Nachtrag
Du musst nur aufpassen, wenn du jetzt ein Gewerbe anmeldest, sind vermutlich weder USt noch GewSt Zahlungen fällig, aber sobald du mehr damit verdienst, kommt da noch mehr auf dich zu.
Aber ich will dir keine Angst machen (Außerdem lebe ich von Unternehmern^^)
Beitrag zuletzt geändert: 29.8.2012 19:44:32 von groovestreet -
browsergame-entwickler schrieb:
virtual2 schrieb:
browsergame-entwickler schrieb:
danke ich schau es mir mal an.
Probleme würde es dann aber geben wenn ich 18bin :D dann muss das wieder gekündigt oder so werden.
Das Konto oder das Gewerbe?
Das Gewerbe musst du vermutlich nicht "kündigen" bzw. auflösen.
das gewerbe so hatt es nen user gepostet:
wenn du 18 bist, kommt richtig Ärger auf dich zu, weil du dann laut Gesetz voll geschäftsfähig bist.
Nö, damit ist gemeint wenn du mit 18 Mist baust nicht weil du 18 wirst ^^ -
ach so :D
naja dann um so besser :D -
browsergame-entwickler schrieb:
da ich gerade ein BG progge wollen wir auch werbung schalten.
Ich sag es einfach mal so: Programmiere erst mal dein Browsergame. Wenn es stabil läuft, schaust Du ob Du überhaupt genug User findest, damit sich Werbung auch lohnt. Wenn das alles erledigt ist, bist Du vermutlich eh 18 und hast mit Geschäftsfähigkeit keine Probleme mehr. Vermutlich wird aber das Game eh, so wie viele andere, auf halbem Weg seine Lebenskraft verlieren.
browsergame-entwickler schrieb:
Und da man sich gegenseiig kein geld richtig anvertraut wollte ich mal fragen ob es möglich ist ein konto auf mehrere personen zuzulassen?!
Das ist prinzipiell möglich, aber wenn es eh schon an Vertrauen mangelt, würde ich davon abraten.
Nicht vergessen: Spätestens dann, wenn Einnahmen geteilt werden sollen, tauchen die nächsten Probleme auf. Wer hat Anspruch auf was? Wie wird verteilt? Gemeinsame Firma (bei einer GbR hängt jeder für die Fehler der anderen am Fliegenfänger, eine GmbH ist teuer)? Wer versteuert was und wer kann welche Verluste und/oder Kosten in Abzug bringen? und und und... -
fatfreddy schrieb:
Gemeinsame Firma (bei einer GbR hängt jeder für die Fehler der anderen am Fliegenfänger, eine GmbH ist teuer)?
Nur kurz die Form ansprechend: Wäre die UG nicht das günstigste Modell? Du musst zwar einige Rücklagen bilden, da man aber die erste Zeit totsicher Verluste macht nicht weiter schlimm. die UG ist dazu Haftungsbeschränkt und das ab 1€. So Geschäftspartner zu finden ist zwar sehr schwer, aber für diesen Fall vllt richtig? (ich bin kein BWLer oder so, ich kenn mich da nicht aus. Aber die Möglichkeit besteht denk ich, oder nicht?)
Konto teilen ist übrigens ne blöde Sache. Wenn einer dann kein Bock mehr hat und das Konto komplett räumt habt ihr anderen keine Chance mehr, an das Geld zu kommen. Das Stichwort unter das das ganze fällt wäre denk ich Kontovollmacht. Ich weiß nur nicht, wievielen du eine Kontovollmacht geben kannst.
Liebe Grüße -
ggamee schrieb:
Nur kurz die Form ansprechend: Wäre die UG nicht das günstigste Modell? Du musst zwar einige Rücklagen bilden, da man aber die erste Zeit totsicher Verluste macht nicht weiter schlimm. die UG ist dazu Haftungsbeschränkt und das ab 1€.
Letztendlich ist die UG nur eine Sonderform der GmbH und unterliegt so den gleichen Regelungen.
Ihr einziger Vorteil ist die geringere Summe an aufzubringender Stammeinlage. Dem gegenüber steht aber ein höheres Haftungsrisiko für den Geschäftsführer (Stichwort: drohende Zahlungsunfähigkit; Insolvenzverschleppung).
Gründungskosten sind, abgesehen von der geringeren Einlage, kaum geringer als bei einer "echten" GmbH und auch die UG ist voll bilanzpflichtig (=Kostenfaktor Buchhaltung & Steuerberater).
Bevor jetzt jemand mit der britischen Ltd oder anderen ausländischen GmbH-Alternative kommt: Die haben ganz spezielle Nachteile, meist höhere Betriebskosten und versteckte Risiken, wenn man sie im deutschen Rechtsraum nutzt.
Beitrag zuletzt geändert: 30.8.2012 11:56:51 von fatfreddy -
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