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Kill-ID für Chrome Legal?

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  1. Autor dieses Themas

    kostenlose-javascripts

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    Hi,
    im Internet ist mir die Software Kill-ID für Chrome aufgefallen (http://www.chip.de/downloads/Kill-ID-fuer-Chrome_32785594.html). Sie entfernt die Spyfunktion des Browsers.
    Nur: Chrome ist ja eigentlich kein Open Source und darf nicht verändert werden.
    Darf ich nun die Spyfunktion überlisten oder ist dies illegal?
    Danke!!
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  3. kostenlose-javascripts schrieb:
    Hi,
    im Internet ist mir die Software Kill-ID für Chrome aufgefallen (http://www.chip.de/downloads/Kill-ID-fuer-Chrome_32785594.html). Sie entfernt die Spyfunktion des Browsers.
    Nur: Chrome ist ja eigentlich kein Open Source und darf nicht verändert werden.
    Darf ich nun die Spyfunktion überlisten oder ist dies illegal?
    Danke!!

    Mit den mir (derzeit) vorliegenden Informationen kann ich dass nicht beurteilen.

    Falls Chrome direkt verändert wird, dann eindeutig ja.,

    Wenn dies aber auf andere Art und Weise geschieht z.B.: verändern von Registry-Werten oder Installieren von Zusatzsoftware die dies blockiert dann eindetig nein.

    Ps.: bei strenger Auslegung der Hilfe:
    Sogenannte "Reflinks" in Beiträgen oder in der Signatur sind verboten, auch wenn der Reflink auf eine Seite, welche auf lima-city hinterlegt ist, verweist. Es gibt generell keine Ausnahmen für Reflinks. Reflinks sind oft Hyperlinks, durch die sich ein Benutzer virtuell oder materiell einen gewinnbringenden Vorteil verschaffen kann.
    verstösst deine Signatur gegen die Regeln von LC, wird aber warscheins geduldet.



    Beitrag zuletzt geändert: 30.4.2011 14:04:20 von harrybotter
  4. Autor dieses Themas

    kostenlose-javascripts

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    kostenlose-javascripts hat kostenlosen Webspace.

    Aber eigentlich komisch fall das Programm illegal ist, denn es wird z.B. auch bei Chip, Computerbild,... angeboten.
  5. Chrome ist nicht Opensource. Chrome basiert aber auf Chromium, was wiederrum opensource ist. Selbst im Google-Comic hieß es, dass Chrome ein Opensource Browser ist.

    Unter Punkt 10.2 der Nutzungsbedingungen steht:

    "10.2 Es ist Ihnen nicht gestattet, den Quellcode der Software oder Teile davon zu kopieren, zu verändern, darauf basierende Werke zu erstellen, ihn zurückzuentwickeln, zurückzuassemblieren oder auf andere Weise zu extrahieren. Es ist Ihnen zudem nicht gestattet, einem Dritten dieses Recht zu gewähren, es sei denn, dies wurde Ihnen ausdrücklich oder per Gesetz gestattet oder es wurde schriftlich mit Google eine anders lautende Vereinbarung getroffen, die dieses Vorgehen ausdrücklich erlaubt."

    Zum Vergleich: In Googles Comic über Chrome ist ab Seite 36 Folgendes zu lesen:

    "Since it's open source other browser developers can take what they want out of it. They don't have to pay us, they don't have to ask our permission, they don't have to share patches or report bugs. But they can build on what we've done and bring their own creativity to it [...] we owe a great debt to other open source browser projects, especially Mozilla and Webkit. This is our contribution, and we hope people will take some of these ideas, too; challenge them, build on them and keep moving the web forward."

    Im Chromium Blog findet sich dazu folgendes:

    "Today, Google launched a new web browser called Google Chrome. At the same time, we are releasing all of the code as open source under a permissive BSD license. The open source project is called Chromium - after the metal used to make chrome."

    Die Chromium Terms and Conditions, in der Google alle in Chromium-Komponenten enthaltenen Lizenzen listet, enthält diese Passagen:

    "The Chromium software and sample code developed by Google is licensed under the BSD license. [...] Redistribution and use in source and binary forms, with or without modification, are permitted provided that the following conditions are met:

    * Redistributions of source code must retain the above copyright notice, this list of conditions and the following disclaimer.
    * Redistributions in binary form must reproduce the above copyright notice, this list of conditions and the following disclaimer in the documentation and/or other materials provided with the distribution.
    * Neither the name of the Google Inc. nor the names of its contributors may be used to endorse or promote products derived from this software without specific prior written permission."

    Diese drei Klauseln sind vollkommen harmlos und üblich, schränken also die Nutzung des Quellcodes nicht ein.

    Alles steht im krassen Widerspruch zur Passage 10.2 im EULA. Wenn man sich die englische Version davon durchliest, wird deutlicher, dass dieser Teil offensichtlich ebenfalls aus den EULAs anderer Google-Projekte wie etwa Picasa oder Google Earth kopiert wurde, welche allerdings Closed-Source sind:

    10.2 You may not (and you may not permit anyone else to) copy, modify, create a derivative work of, reverse engineer, decompile or otherwise attempt to extract the source code of the Software or any part thereof, unless this is expressly permitted or required by law, or unless you have been specifically told that you may do so by Google, in writing.

    Diese Formulierung weist deutlicher als die deutsche Version auf ein Programm hin, das lediglich als Binary vertrieben wird.

    Es wurde aufgrund missverständlicher Formulierungen wie "Google Chrome is built with open source code from Chromium" oder "Chromium is the open-source project behind Google Chrome" schon vermutet, dass Chrome und Chromium (der Quellcode läuft unter diesem Namen) nicht dasselbe sind, aber dies hat ein Google-Mitarbeiter inzwischen klar dementiert:

    "It's all open source. All of the source to Google Chrome is contained in Chromium. Chromium is the just name of the open source project for Google Chrome. Sorry for the confusion on that."

    Eine kurze Suche nach dem exakten Wortlaut von Punkt 10.2 verrät, dass es sich hierbei um eine sehr gängige Intellectual-Property-Klausel (820 Hits) handelt, die in zahllosen EULAs und TOS' (Terms of Service) enthalten ist, unter anderem auch dem EULA der Google App Engine (Punkt 7.2). Auch bei der Anmeldung für einen Google Account finden sich nahezu alle Paragraphen exakt so wieder wie in der Chrome-EULA (bis auf den inzwischen geänderten Paragraphen 11, der Google die Rechte am Content abtrat - hier fehlen bei Chrome nun ganze 3 Unterpunkte, und Punkt 11.1 besagt nur noch, dass der User die Rechte an seinen Inhalten behält) - und das obwohl es sich bei einem Google Account nur schwerlich um Software handelt. Von hier haben die (inzwischen angeblich entlassenen) Anwälte höchstwahrscheinlich den Text kopiert.

    (Daniel Kottmair)


    Und hier hat auch bisher noch keiner geschimpft ;)

    Ich denke, dass selbst wenn man Chrome auseinandernehmen musste, um die Anwendung "Kill-ID" zu entwerfen, wird Google nichts dagegen unternehmen. Denn dann müssten sie ja zugeben, dass sie trotz Widerspruch des jeweiligen Nutzers Daten sammeln.

    Mal davon abgesehen, dass Reverse Engineering nicht verboten ist, so lange man den disassemblierten Code nicht selbst verwendet. Man kann also analysieren, ob Chrome sensitive Daten sendet und mit Hilfe eigener "Tricks" diese Datensendung unterbinden.

    Beitrag zuletzt geändert: 30.4.2011 16:03:14 von fabo
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