Kennt ihr schon www.onlinetvrecorder.com !!! Einfach nur GEIL-Und kostenlos
lima-city → Forum → Sonstiges → Medien
ausstrahlung
dvd
fernsehen
filmen
geld
gericht
gesetzestext
grad
kumpel
meldung
prinzip
private
radio
recorder
sache
sendung
sofer
urheber
verfahren
zustimmung
-
www.onlinetvrecorder.com ist mit die coolste Seite ! Nicht vom Style her, sondern weil man dort kostenlos Filme und Videos aufnehmen kann ( Speicher = 240GB )... Sie haben ?ber 30 Sender zum aufnehmen also z.B.
ARD ZDF RTL SAT1 PRO7 KABEL1 TRl2 VOX EUROSPORT DSF usw....
Wenn der FIlm zuende ist wird die Aufnhame kurz verkleinert und dann zum Download freigegeben! Dann braucht man noch ein kleines EXE Programm mit dem man das gedownloadete File Decodieren kann ( Man muss halt Username und Passwort angeben )! Der Film ist dann im WMV Format und Startbereit zum gucken ! Ein Film mit Durchschnittsl?nge ist unter 1 GB Gro? !
Wie findet ihr das ? -
Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!
lima-city: Gratis werbefreier Webspace für deine eigene Homepage
-
Ist nur die Frage. Ist das auch legal???
ich finde die beste seite ist definitiv www.ichkannfilmeauchsoaufnehmen.de
TV Karte und die Sache hat sich gegessen :) -
JA ES IST LEGAL WEIL WERBUNG MIT DRIN IST^^
die werbung kann man allerdings nachher dann rausschneiden nimmt dann mit nero ein paar minuten in anspruch aber naja -
Soweit ich mal gelesen hab ist es solange egal wie man GEZ Geb?hren zahlt und das macht ja wohl jeder
In dem Moment isses dann wohl nur ne kostenlose Dienstleistung weil mans sich ja sonst auch zuhause aufnehmen k?nnte.
Was manchmal etwas nervig ist , ist das downloaden der dateien , weil man entweder lange warten muss oder die datei von einem Mirror l?d und da muss man erstmal einen finden. -
Au?erdem ist die Bildqualit?t nich grade gut!!!
Naja die Qualit?t machen sie ja extra schlechter damit der film schneller zum runterladen ist !
Und nat?rlich um Space zu sparen!
Glaube aber schon das es legal ist! -
Naja ich hab nen gan zguten Rechner aber bei mir ist keine TV Karte drin ! Die w?rde ja auch unn?tig Geld kosten oder nicht ?
-
Ja, es ist legal, weil es unter Privatkopie f?llt. W?rde der Betreiber allerdings die Werbung rausschneiden oder Geld daf?r nehmen w?r's illegal. Au?erdem kann man auch nicht einfach alles runterladen. Man kann nur das runterladen und decodieren, was man aufgenommen hat (egal ob andere auch was aufgenommen haben).
Also ich benutz das Teil auch gern, denn mit TV-Karte und Media Center hab ich das dann als .dvr-ms. Klar, ich kann's konvertieren, aber ich find's trotzdem unkomfortabler. -
DIe Werbung belegt aber nicht, dass dies auch legal ist. Im Prinzip ist es ja auch nicht legal aus dem Radio mitzuschneiden und TV Filme aufzunehmen.
Es wird nur heutzutage toleriert.
Es ist nat?rlich Legal, die Sachen selber aufzunemen.
Jeder darf Radio und TV Sendungen aufnemen.
Was aber nicht Legal ist, ist wenn man diese Aufnamen ver?ffentlicht oder anderen weiter gibt.
F?r sich selber darf man alles aufnemen f?r andere aber nicht.
Und genau das ist der Knackpunkt an der Sache.
Sie versuchen es damit zu umgehen, dass sie sagen Jede Sendung, welche aufgenommen wird muss auch einprogramiert worden sein.
Und man kann Sendungen nur dann betrachten, wenn sie einprogramiert wurden.
Allerdings ist die Legalit?t noch umstritten.
Heute gab es z.B. eine Meldung dazu:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/77350
Jens -
Also ich m?sst mich schon sehr t?uschen aber wenn du dir da sicher bist glaub ich das.
Ich hatte mich mal aus privatem Interesse mit Urheberrechtsfragen besch?ftigt und bin auf einen Gesetzestext gestossen der vor 3 oder 4 Jahren noch aktuell war. Und da war das Aufnehmen von Sendungen aus dem Radio und Fernsehen schlichtweg verboten.
Es wird und wurde nur nie wirklich geahndet. -
Also ich m?sst mich schon sehr t?uschen aber wenn du dir da sicher bist glaub ich das.
Ich hatte mich mal aus privatem Interesse mit Urheberrechtsfragen besch?ftigt und bin auf einen Gesetzestext gestossen der vor 3 oder 4 Jahren noch aktuell war. Und da war das Aufnehmen von Sendungen aus dem Radio und Fernsehen schlichtweg verboten.
Es wird und wurde nur nie wirklich geahndet.
Da hast du was falsch verstanden. Es war schon immer erlaubt f?r den privaten Gebraucht Sachen aufzunemen.
Der Heiseartikel gibt ja auch ? 53 Urheberrechtsgesetz an. Da kannst du das ja nachlesen. ;)
Was aber nicht erlaubt ist, ist das ?ffentlich zug?nglich machen dieser Aufname ohne das man die Erlaubniss hat.
Und genau da ist das Problem.
Einerseits kann man sagen hier gilt der ? 53 und anderseits kann man auf eine anderen verweisen. Wenn man sagt, dass die ja die Aufnamen ?ffentlich zug?nglich machen. Und dann spielt es keine Rolle, ob die eine Gewinn machen oder nicht.
Die Sache ist halt ein bisschen Kompliziert.
Warten wir mal ab, was das Gericht dazu sagt.
Jens -
Da hast du was falsch verstanden. Es war schon immer erlaubt f?r den privaten Gebraucht Sachen aufzunemen.
Der Heiseartikel gibt ja auch ? 53 Urheberrechtsgesetz an. Da kannst du das ja nachlesen. ;)
Was aber nicht erlaubt ist, ist das ?ffentlich zug?nglich machen dieser Aufname ohne das man die Erlaubniss hat.
Und genau da ist das Problem.
Einerseits kann man sagen hier gilt der ? 53 und anderseits kann man auf eine anderen verweisen. Wenn man sagt, dass die ja die Aufnamen ?ffentlich zug?nglich machen. Und dann spielt es keine Rolle, ob die eine Gewinn machen oder nicht.
Die Sache ist halt ein bisschen Kompliziert.
Warten wir mal ab, was das Gericht dazu sagt.
Jens
Ist es nicht erlaubt es an einen Dritten weiterzugeben wenn man es nicht verkauft ?
Also das man es kostenlos anbietet ! Was bei otv der Fall ist..
??
Oder gibt es dagegen auch Gesetze
-
Ich w?rde eigentlich sagen, das es erlaubt ist.
Ansonsten g?be es ja auch keine DVD-Recorder. -
Ich w?rde eigentlich sagen, das es erlaubt ist.
Ansonsten g?be es ja auch keine DVD-Recorder.
Es gibt auch CD Brenner und trotzdem ist das Brennen von Spielen nicht erlaubt ;)
Aber ich werd mich da mal informieren nochmal.
Denn ich weiss sicher, dass es auf alle F?lle mal der Fall war. Vielleicht gabs da ne ?nderung. Werd aber mal nen Kumpel anhauen, weil der sich als Anwalt zwecks Urheberrecht besch?ftigt. Interessiert mich jetz irgendwie auch wieder.
Hab grad mal nachgeschaut. Wenn man sich den Gesetzestext der Vervielf?ltigung anschaut sieht man ziemlich deutlich, dass mit wenigen Ausnahmen das nur geht wenn der Urheber zustimmt. Nimmst du also eine Radiosendung oder einen Film auf ist das rein rechtlich gesehen eine Vervielf?ltigung.
Und die Zustimmung holt sich dabei keiner ein. Das gilt auch f?r den Privatgebrauch.
Beitrag ge?ndert am 28.08.2006 18:19 von pozi -
Ok ich hab grad mal mit meinem Kumpel gesprochen und es ist so:
Eigentlich ist es illegal und nicht erlaubt.
Da man sich aber in einer Grauzone befindet und nicht genau festlegen kann was man darf und wo man das eingrenzt wird sowas nicht geandet.
Wenn man aber vom Gesetzestext an sich ausgeht, dann ist das Aufnehmen von Sendungen und Ausstrahlungen sowohl im Radio als auch im TV oder Internet prinzipiell erst einmal nicht ohne die Zustimmung des Urhebers erlaubt.
-
Wow ^^ dann d?rfte man ja gar keinen Video Rekorder ohne Erlaubnis benutzen!!
PS: Lies mal deine PM's Posi, wegen der Partnerschaft! -
Ok ich hab grad mal mit meinem Kumpel gesprochen und es ist so:
Eigentlich ist es illegal und nicht erlaubt.
Da man sich aber in einer Grauzone befindet und nicht genau festlegen kann was man darf und wo man das eingrenzt wird sowas nicht geandet.
Wenn man aber vom Gesetzestext an sich ausgeht, dann ist das Aufnehmen von Sendungen und Ausstrahlungen sowohl im Radio als auch im TV oder Internet prinzipiell erst einmal nicht ohne die Zustimmung des Urhebers erlaubt.
Es ist ein andere Fall, den du da beschreibst.
Denn das ver?ffentlichen in Radio, TV oder Internet ist ohne den Urheber zu fragen verboten.
Aber das Aufnemen von Radio, TV oder Internet ist erlaubt.
Man darf es dann nur nicht ver?ffentlichen.
Hier mal eine andere Fall. Geht aber nicht um Videos sondern um Bilder. Ist aber in Prinzip das gleiche:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/77382
Also hier mal der Gesetzestext:
? 53 Urheberrechtsgesetz
Zul?ssig sind einzelne Vervielf?ltigungen eines Werkes durch eine nat?rliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Tr?gern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielf?ltigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielf?ltigung Befugte darf die Vervielf?ltigungsst?cke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielf?ltigungen auf Papier oder einem ?hnlichen Tr?ger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ?hnlicher Wirkung handelt.
Da steht eine entscheidene Stelle "Vervielf?ltigungsst?cke auch durch einen anderen herstellen lassen". Und onlinetvrecorder.com sagt, dass die das genau so machen.
Nur ist das ein ganz besondere Fall. Und die Gerichte werden da noch viel Freude dran haben. ;)
Jens -
Ich lad da grad was runter.
Die ersten 25 % (100 MB) gingen in 10 Minuten auf meine Festplatte. Die restlichen 75% werden mit ganz tollen 10 kbps gesaugt. Klasse.
Und einen alternativen Download ?ber Bittorrent gibt's ausnahmsweise nicht.
Aber um zum Thema zu kommen:
Ich hab in der PC-Welt was gefunden:
KOstenlsoe Angebote sind nach der Entscheidnung des OLG K?ln erlaubt (...). In diesem Fall liegt eine zul?ssige Privatkopie vor. Der Kunde bedient sich f?r die Anfertigung seiner Kopie einer Dienstleistung. Wegen dieser Sonderstellung privater Kopien verst??t ein solcher Dienst nach Ansicht der K?lner Recihter auch nicht gegen das "Recht der ?ffentlichen Zug?nglichmachung" von urheberrrechtlich gesch?tzten Inhalten.
Anders sieht es glaub ich aber bei save.tv oder shift.tv aus. -
Ok ich hab grad mal mit meinem Kumpel gesprochen und es ist so:
Eigentlich ist es illegal und nicht erlaubt.
Da man sich aber in einer Grauzone befindet und nicht genau festlegen kann was man darf und wo man das eingrenzt wird sowas nicht geandet.
Wenn man aber vom Gesetzestext an sich ausgeht, dann ist das Aufnehmen von Sendungen und Ausstrahlungen sowohl im Radio als auch im TV oder Internet prinzipiell erst einmal nicht ohne die Zustimmung des Urhebers erlaubt.
Es ist ein andere Fall, den du da beschreibst.
Denn das ver?ffentlichen in Radio, TV oder Internet ist ohne den Urheber zu fragen verboten.
Aber das Aufnemen von Radio, TV oder Internet ist erlaubt.
Man darf es dann nur nicht ver?ffentlichen.
Hier mal eine andere Fall. Geht aber nicht um Videos sondern um Bilder. Ist aber in Prinzip das gleiche:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/77382
Also hier mal der Gesetzestext:
? 53 Urheberrechtsgesetz
Zul?ssig sind einzelne Vervielf?ltigungen eines Werkes durch eine nat?rliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Tr?gern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielf?ltigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielf?ltigung Befugte darf die Vervielf?ltigungsst?cke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielf?ltigungen auf Papier oder einem ?hnlichen Tr?ger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ?hnlicher Wirkung handelt.
Da steht eine entscheidene Stelle "Vervielf?ltigungsst?cke auch durch einen anderen herstellen lassen". Und onlinetvrecorder.com sagt, dass die das genau so machen.
Nur ist das ein ganz besondere Fall. Und die Gerichte werden da noch viel Freude dran haben. ;)
Jens
Da hast du irgendwie ja eigentlich Recht.
So wie das dort drin steht kann ich mir auch ein Computerprogramm, insofern es nicht ausdr?cklich drin steht, dass dies verboten ist, f?r private nicht kommerzielle Zwecke kopieren
Irgendwie zweifel ich daran. -
Diskutiere mit und stelle Fragen: Jetzt kostenlos anmelden!
lima-city: Gratis werbefreier Webspace für deine eigene Homepage